PM 56 | 30.07.2026

Zentrale Forderungen im StromVKG berücksichtigt

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages am 8. Juli 2026 und der abschließenden Befassung des Bundesrates am 10. Juli 2026 ist das „Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten“ (StromVKG) verabschiedet worden.
Das Gesetz schafft die Grundlage für einen Kapazitätsmarkt und die Ausschreibung neuer steuerbarer Stromerzeugungskapazitäten, um die Versorgungssicherheit in Deutschland auch in Zeiten geringer Wind- und Solarstromerzeugung zu gewährleisten.
Aus Sicht der ostdeutschen Wirtschaft ist besonders hervorzuheben, dass im parlamentarischen Verfahren mehrere Regelungen der ursprünglichen Gesetzesfassung angepasst wurden. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfahl unter anderem eine technologieoffenere Ausgestaltung der Kriterien für Langzeitkapazitäten, Anpassungen bei der regionalen Verteilung, bei Anlagenpools sowie Änderungen bei Vertragsstrafen und Sicherheitsleistungen.
Diese Nachbesserungen greifen wesentliche Punkte auf, die Unternehmen, Verbände, Kammern und weitere Wirtschaftsakteure aus Ostdeutschland bereits mit ihrem Offenen Brief vom 16. Juni 2026 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages adressiert hatten. Darin wurde vor den Folgen eines einseitigen regionalen Bewertungsvorteils für den Süden Deutschlands gewarnt und eine ausgewogenere Berücksichtigung von Mittel-, Ost- und Norddeutschland bei den Ausschreibungsbedingungen gefordert. Ziel war es, Versorgungssicherheit, Investitionen und industrielle Wertschöpfung auch in den ostdeutschen Transformationsregionen zu sichern.
„Die beschlossenen Änderungen zeigen, dass die Hinweise und Argumente der ostdeutschen Wirtschaft im Gesetzgebungsverfahren Gehör gefunden haben. Zwar wurden nicht alle Forderungen vollständig übernommen, die nun erreichte technologieoffenere Ausgestaltung und die Überarbeitung regionaler Kriterien stellen jedoch wichtige Verbesserungen dar“,
sagt Martin Witschaß, Geschäftsführer Standortpolitik der Industrie- und Handelskammer Chemnitz.
Der von den 15 ostdeutschen Industrie- und Handelskammern im Heringsdorfer Kreis unterstützte Appell hatte deutlich gemacht, dass neue wasserstofffähige und gesicherte Kraftwerkskapazitäten nicht ausschließlich in einzelnen Regionen entstehen dürfen. Gerade für die ostdeutschen Industriestandorte sei eine verlässliche Energieversorgung Voraussetzung für Investitionen, Beschäftigung und den erfolgreichen Strukturwandel.
Mit dem Inkrafttreten des StromVKG können nun bereits im Jahr 2026 die ersten Ausschreibungen für neue Kapazitäten starten. Die ostdeutsche Wirtschaft wird die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Ausschreibungen weiterhin eng begleiten, um sicherzustellen, dass Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und industrielle Entwicklung in allen Regionen Deutschlands gleichermaßen berücksichtigt werden.