PM 59 | 14.08.2026

Verpackungsverordnung gefährdet Mittelstand

Mit dem Geltungsbeginn der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) bestätigt sich die Sorge vieler Unternehmen vor erheblichen zusätzlichen Belastungen.
Aus Sicht der IHK Chemnitz droht die Verordnung ihr zentrales Ziel, den europäischen Binnenmarkt zu harmonisieren und Handelshemmnisse abzubauen, zu verfehlen. Statt Vereinfachung erlebt die Mehrzahl der Unternehmen mehr Bürokratie, höhere Kosten und neue Markteintrittsbarrieren.
„Die Unternehmen unterstützen die Ziele von Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschutz und Abfallvermeidung ausdrücklich. Was jedoch nicht akzeptabel ist, sind Regelungen, die in der Praxis zu neuen Handelshemmnissen innerhalb Europas führen und insbesondere den Mittelstand unverhältnismäßig belasten“,
erklärt Martin Witschaß, Geschäftsführer Standortpolitik der IHK Chemnitz.

Bevollmächtigtenpflicht erzeugt neue Marktbarrieren

Ein besonders gravierendes Problem stellt die Pflicht zur Bestellung von Bevollmächtigten in den einzelnen Mitgliedstaaten dar. Unternehmen, die ihre Produkte grenzüberschreitend vertreiben, sehen sich künftig mit zusätzlichen Registrierungs-, Melde- und Vertretungspflichten in den jeweiligen EU-Ländern konfrontiert.
Für kleine und mittlere Unternehmen entstehen dadurch hohe Fixkosten unabhängig davon, ob sie große oder nur sehr geringe Mengen in einzelne Mitgliedstaaten liefern. In vielen Fällen stehen die Kosten für Registrierungen und Bevollmächtigte in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Umsatz in den jeweiligen Märkten.
„Wenn Unternehmen für wenige Lieferungen in ein EU-Land nur für die Verpackung jährlich erhebliche zusätzliche Verwaltungskosten tragen müssen, werden sie sich vielfach aus diesen Märkten zurückziehen müssen. Das widerspricht dem Grundgedanken eines gemeinsamen europäischen Binnenmarktes und gefährdet insbesondere den grenzüberschreitenden Onlinehandel“,
so Witschaß.
Besonders kritisch bewertet die IHK, dass die Problematik trotz deutlicher Warnungen aus der Wirtschaft erst jetzt auch auf europäischer Ebene erkannt wird und Gegenstand aktueller Entlastungsdiskussionen ist. Dennoch gilt die Verordnung seit dem 12. August 2026 ohne ausreichende Klarstellungen und Erleichterungen.

Fehlende europäische Harmonisierung

Bereits im bisherigen Rechtsrahmen galt das Fehlen eines einheitlichen europäischen Registers als erheblicher Kritikpunkt. Die PPWR beseitigt dieses Problem nicht, sondern verschärft es durch zusätzliche nationale Anforderungen.
Unternehmen müssen sich weiterhin mit unterschiedlichen Registrierungsverfahren, Meldepflichten und Auslegungen in den einzelnen Mitgliedstaaten auseinandersetzen. Von einer echten europäischen Lösung kann daher keine Rede sein.
„Statt einer zentralen europäischen Anlaufstelle entsteht ein bürokratischer Flickenteppich aus nationalen Anforderungen. Die PPWR droht damit genau das zu bewirken, was sie eigentlich verhindern sollte: eine weitere Fragmentierung des Binnenmarktes“,
erklärt Witschaß.

Bagatellgrenzen fehlen

Ein weiterer Kritikpunkt ist das Fehlen praxistauglicher Bagatellgrenzen für kleine und mittlere Unternehmen. Die vorgesehenen Ausnahmen greifen nur in wenigen Sonderfällen und schaffen aus Sicht der Wirtschaft keine wirksame Entlastung.
Damit werden selbst Unternehmen mit geringen Verpackungsmengen und begrenzter Auslandstätigkeit mit umfangreichen Melde-, Dokumentations- und Nachweispflichten konfrontiert.
Die IHK Chemnitz sieht darin einen unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand, der weder der wirtschaftlichen Realität vieler Betriebe noch dem Ziel eines wettbewerbsfähigen Europas gerecht wird.

Mittelstand unter Druck

Während große Konzerne eigene Rechts- und Compliance-Abteilungen aufbauen können, stoßen viele kleine und mittlere Unternehmen an ihre personellen und finanziellen Grenzen.
Statt in Innovationen, neue Produkte, Digitalisierung und Beschäftigung zu investieren, müssen Betriebe immer mehr Ressourcen für Registrierungen, Berichts- und Dokumentationspflichten sowie externe Dienstleister aufwenden.
„Der europäische Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Wenn Unternehmen ihre Energie zunehmend auf Bürokratie statt auf Wertschöpfung verwenden müssen, schwächt das die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Europa weiter“,
warnt Witschaß.

IHK fordert Klarstellungen und Aufschub zentraler Pflichten

In ihrer Komplexität enthält die PPWR zahlreiche Anforderungen, deren Ausgestaltung in der Praxis kaum umzusetzen sind. Bereits die Zuordnung der jeweiligen Rolle, die ein Unternehmen einnimmt, als Grundlage der Ableitung von Pflichten, ist unklar. Zudem stehen noch zahlreiche Rechtsakte zur weiteren Detailausgestaltung aus. Ergänzt wird die Verordnung durch jeweils nationale Gesetzgebung. Neben der Erweiterung der Herstellerpflichten wird mit der PPWR ein produktrechtliches Konformitätsbewertungsverfahren mit detailreichen Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten für jede Verpackung eingeführt. In vielen Fällen trifft das in aktueller Auslegung den Nutzer eines z.B. Kartons und nicht den Produzenten, was zu einem enormen Bürokratieaufwuchs in der Breite führt. Damit ist die PPWR zu einem Bürokratiemonster geworden, welches weder dem Ressourcenschutz noch dem europäischen Binnenmarkt dient.
Vor dem Hintergrund fordert die IHK Chemnitz:
  • eine europaweit einheitliche Registrierungsplattform für Hersteller und Inverkehrbringer,
  • eine Aussetzung der Bevollmächtigtenpflicht bis praktikable und harmonisierte Lösungen vorliegen,
  • praxisgerechte Bagatellgrenzen für kleine und mittlere Unternehmen,
  • verbindliche Klarstellungen zu zahlreichen offenen Auslegungsfragen der Verordnung,
  • eine grundlegende Überarbeitung der PPWR mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen und den Binnenmarkt tatsächlich zu stärken.
Positiv bewertet die IHK erste Signale der Europäischen Kommission, die sich unter anderem in veröffentlichten FAQ und laufenden Konsultationen zu den nationalen Herstellerregistern zeigen. Diese Ansätze reichen jedoch nach Auffassung der Wirtschaft bei Weitem nicht aus, um die bestehenden Probleme zu lösen.

Unternehmen sollen ihre Erfahrungen einbringen

Die Europäische Kommission führt derzeit eine Konsultation zu den nationalen Herstellerregistern im Rahmen der PPWR durch. Die IHK Chemnitz ruft betroffene Unternehmen dazu auf, ihre Erfahrungen unmittelbar einzubringen und den tatsächlichen Aufwand durch Registrierungs-, Melde- und Bevollmächtigtenpflichten zu schildern.
„Jede Rückmeldung aus der Praxis hilft, die tatsächlichen Auswirkungen sichtbar zu machen und den Druck auf politische Entscheidungsträger zu erhöhen. Die Wirtschaft braucht keine zusätzlichen Hürden, sondern praktikable und verhältnismäßige Lösungen“,
betont Witschaß.

Die IHK Chemnitz wird sich weiterhin auf Landes-, Bundes- und Europaebene für eine praxisgerechte Umsetzung sowie für spürbare Entlastungen der Unternehmen einsetzen.

Hintergrund:
Die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) ist die neue europäische Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ersetzt schrittweise die bisherige Verpackungsrichtlinie und soll die Kreislaufwirtschaft stärken, Verpackungsabfälle reduzieren sowie die Regeln innerhalb der Europäischen Union vereinheitlichen.
Die Verordnung ist bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Die meisten Vorschriften gelten jedoch erst seit dem 12. August 2026, weitere Anforderungen werden stufenweise bis 2040 eingeführt.
Die PPWR betrifft nahezu alle Unternehmen, die Verpackungen – leer oder befüllt - in der EU in Verkehr bringen.