Neues Weltraumgesetz: Was bedeutet der Entwurf für Unternehmen?
Mit dem Referentenentwurf für ein deutsches Weltraumgesetz soll erstmals ein umfassender nationaler Rechtsrahmen für nicht-staatliche Weltraumaktivitäten und den Betrieb von Starteinrichtungen geschaffen werden.
Vorgesehen sind unter anderem Regelungen zur Genehmigung und Überwachung von Weltraumaktivitäten, zur Registrierung von Weltraumgegenständen sowie zu möglichen Regressansprüchen und deren Absicherung. Dazu gehören unter anderem Informationen zum geplanten Ablauf, zu Sicherheits- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie zur Haftpflichtversicherung oder Bankbürgschaft.
Besonders relevant für Start-ups und KMU sind auch die geplanten Haftungs- und Absicherungsregelungen. Der maximale Regressbetrag soll grundsätzlich 10 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes betragen und ist nach dem Entwurf nach oben begrenzt; bei Unternehmen ohne abgeschlossenes Geschäftsjahr soll der Jahresumsatz von der zuständigen Behörde geschätzt werden. Eine Haftpflichtversicherung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen durch eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft ersetzt werden.
Die IHK Chemnitz möchte die Erfahrungen der Unternehmen in die Stellungnahme der DIHK einbringen. Deshalb sind jetzt Ihre Einschätzungen gefragt.
Von besonderem Interesse sind folgende Fragen:
- Nationales Weltraumgesetz und EU Space Act: Wo sehen Sie die Gefahr von Doppelregelungen, widersprüchlichen Anforderungen oder zusätzlichem Verwaltungsaufwand?
- Genehmigung, Versicherung und Bürgschaften: Sind die vorgesehenen Anforderungen in der betrieblichen Praxis umsetzbar?
- Welche personellen, finanziellen oder organisatorischen Belastungen erwarten Sie insbesondere für KMU und Start-ups?
- Regelungslücken und Rechtsunsicherheiten: Welche unternehmerisch relevanten Sachverhalte berücksichtigt der Entwurf aus Ihrer Sicht noch nicht ausreichend?
- Weitere Praxishürden: Gibt es Anforderungen, die Investitionen, Kooperationen oder innovative Geschäftsmodelle erschweren könnten?
Neben unmittelbar in der Raumfahrt tätigen Unternehmen sind auch Einschätzungen aus Wertschöpfungs- und Kooperationsbeziehungen interessant, sofern sich aus dem Gesetzentwurf konkrete Auswirkungen auf die betriebliche Praxis ergeben.
Bringen Sie sich bis zum 4. November ein: Der nebenstehende Ansprechpartner teilt den Referentenentwurf mit Ihnen und freut sich auf Ihre Einschätzung und möglichst konkrete Praxisbeispiele. Ihre Hinweise helfen, die Interessen und Praxiserfahrungen der Unternehmen in die weitere Positionierung der IHK-Organisation einzubringen.
Quelle: DIHK