Gründungsförderung

Mit der Gründerinnenprämie werden gründungsinteressierte Frauen mit besonderen Hemmnissen z. B. als Alleinerziehende, mit Migrationserfahrung, Berufsrückkehrerinnen, mit zu pflegenden Angehörigen und Weitere durch eine befristete Teilfinanzierung des Lebensunterhaltes unterstützt.

Aus Mitteln des Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang werden Gründungen in ehemaligen Braunkohleregionen und in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz mit privaten Kapitalbeteiligungen gefördert.

Das Einstiegsgeld dient der Sicherung des privaten Lebensunterhaltes und kann im Rahmen einer Existenzgründung gezahlt werden.

Zuschuss zur Sicherung des privaten Lebensunterhaltes und der sozialen Absicherung bei Unternehmensgründung oder -übernahme aus der Arbeitslosigkeit heraus.

Die Gründungsberatung der Sächsischen Aufbaubank (SAB) fördert Beratungen zur Gründung oder Übernahme von Unternehmen in Sachsen durch einen Beratungszuschuss vor der Existenzgründung. Gefördert werden auch die freien Berufe (Freiberufler).

Das Mikrodarlehen der Sächsischen Aufbaubank können Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung in Anspruch nehmen.

Die wichtigsten Finanzierungsprogramme der KfW-Mittelstandsbank für Gründer und Unternehmen bis 3 Jahre nach der Gründung, haben wir Ihnen hier kurz zusammengestellt.

Eine Förderung von Existenzgründungen durch Frauen im ländlichen Raum wird mit maximal 8.000 Euro bezuschusst.