Präferenznachweise und Lieferantenerklärung
Veranstaltungsdetails
Oft besteht der Irrtum, dass bei einer Ausfuhr in ein Präferenzland, wie z.B. die Schweiz, eine Präferenzerklärung/eine Warenverkehrsbescheinigung zwingend erforderlich wäre. Zollvorteile dürfen aber nur dann genutzt werden, wenn dazu auch zum Zeitpunkt der Ausfuhr der Nachweis geführt werden kann. Eine wichtige Aufgabe im Unternehmen übernimmt dabei das Zollmanagement, denn im Bereich Präferenzen spielen viele Abteilungen hinein. Dieses Seminar soll die Systematik der Präferenzen aufzeigen.
Folgende Inhalte werden behandelt:
- Grundlagen zu Warenursprung und Präferenzursprung
- Präfererenzabkommen
- Bestimmung des Präferenzursprungs; Präferenzkalkulation
- Dokumentationserfordernisse
- Lieferantenerklärung erstellen und Prüfung eingehender Erklärungen; typische Fehler
- Vereinfachungsverfahren "Ermächtigter Ausführer"
- Fragen der Teilnehmer aus der Praxis
- Arbeiten mit dem Internet - wichtige Informationsquellen