Berufskraftfahrer: Fremdsprachen bei beschleunigter Grundqualifikation

Mit der Veröffentlichung der Ersten Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung am 17. August 2026 treten die geplanten Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht am 18. August 2026 in Kraft. Ziel der Neuregelung ist es, sprachliche Hürden abzubauen und den Zugang zum Berufskraftfahrer für internationale Fachkräfte zu erleichtern.

Berufskraftfahrer: Fremdsprachen bei der beschleunigten Grundqualifikation

Eine wesentliche Neuerung betrifft die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation, bei der ausgewählte Fremdsprachen als Prüfungssprache zugelassen werden. Neben Deutsch kann die Prüfung nun auch in den Sprachen Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch abgelegt werden.

An den Anforderungen der Beschleunigten Grundqualifikation selbst ändert sich nichts. Die vorgeschriebene Schulung von 140 Stunden, einschließlich der zehn fahrpraktischen Stunden, müssen weiterhin absolviert werden und der Unterricht wird in deutscher Sprache durchgeführt.

Änderungen bei der Grundqualifikation

Bei der theoretischen Prüfung Grundqualifikation bleibt es bei der Prüfungssprache Deutsch. Hier sind weiterhin keine anderen Sprachen als Prüfungssprache zugelassen. Bei der praktischen Prüfung Grundqualifikation gibt es Anpassungen, die die Prüfung vereinfachen: Die Prüfungszeit der fahrpraktischen Prüfung wird von 120 auf 90 Minuten gekürzt. Der bisherige Prüfungsteil „Bewältigung kritischer Fahrsituationen“ entfällt ersatzlos. Durch die Änderungen lässt sich die Grundqualifikation ab sofort einfacher und schneller durchführen.

Die Kommunikation der IHK zu Coburg, beispielsweise Einladungen zur Prüfung, Belehrungen und Ergebnisbescheide, erfolgt weiterhin nur in deutscher Sprache.