Aus- und Weiterbildung

Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zu einer Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Die Voraussetzungen dafür prüft vorab die Industrie- und Handelskammer Cottbus.

Zulassung im Regelfall

Sind Sie Auszubildender oder Umschüler in einem Unternehmen, bei einem Bildungsträger oder in einem Oberstufenzentrum, werden Sie von der IHK Cottbus rechtzeitig schriftlich über die Anmeldung zur Abschlussprüfung informiert.

Zulassung unter bestimmten Voraussetzungen

Möchten Sie hingegen
  • aufgrund besonders guter Leistungen vorzeitig zur Prüfung zugelassen werden oder
  • als Externer an der Abschlussprüfung teilnehmen,
müssen Sie den Antrag selbstständig unter Einhaltung der nachstehenden Fristen einreichen.
Prüfungszeitraum Antragseinreichung bis
Sommer 31. Dezember des Vorjahres
Winter 1. August des laufenden Jahres
Später eingehende Anträge können erst für die darauffolgende Abschlussprüfung berücksichtigt werden.

Die Anträge befinden sich auf der rechten Seite unter weitere Informationen und sind vollständig einzureichen an:
IHK Cottbus
Geschäftsbereich Aus-/ Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Goethestraße 1
03046 Cottbus

Zulassung bei Fehlzeiten

Gemäß §§ 43 und 44 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist die Ableistung der Ausbildungs- bzw. Umschulungszeit Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Als Fehlzeiten gelten alle Zeiten in Berufsschule und Ausbildungsbetrieb, in denen keine Ausbildung stattgefunden hat, beispielsweise durch:
  • Krankheit,
  • entschuldigtes Fehlen,
  • unentschuldigtes Fehlen oder
  • sonstige Ausfallzeiten.
Es sind bei der Prüfungsanmeldung sämtliche Fehlzeiten seit Beginn der Ausbildung bzw. Umschulung anzugeben.
Betragen die Fehlzeiten mehr als 15 % der vorgesehenen Ausbildungszeit (bei einer dreijährigen Ausbildung mehr als 99 Tage), prüft der Prüfungsausschuss den jeweiligen Einzelfall. Die Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt auf Grundlage dieser Prüfung.

Zulassung schulisch Ausgebildeter
(externe Zulassung)

Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Einrichtung ausgebildet worden ist, wenn diese Ausbildung der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Hierunter fallen im Land Brandenburg auch Schüler im Kooperativen Modell und vollzeitschulische Bildungsgänge zum Erwerb eines Berufsschulabschlusses nach BBiG.
Das Zulassungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird mit Eingang Ihres Antrages fällig.

Zulassung in besonderen Fällen (§45 BBiG)

Vorzeitige Zulassung aufgrund sehr guter Leistungen

Auszubildende können bereits vor Ende ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Eine vorzeitige Zulassung ist möglich, wenn
  1. Ausbildungsbetrieb und Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen bescheinigen:
    • praktische Leistungen im Betrieb mindestens „gut“,
    • theoretische Leistungen in den prüfungsrelevanten Berufsschulfächern durchschnittlich mindestens „gut“ (bis Notendurchschnitt 2,49),
  2. die vorgeschriebene Zwischenprüfung bzw. Teil 1 der Abschlussprüfung absolviert wurde,
  3. alle für das Ausbildungsziel erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt wurden.
Einzureichen sind:
  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag,
  • Einverständnis des Ausbildungsbetriebes,
  • Bescheinigung der zuständigen Berufsschule (nicht älter als zwei Monate),
Die Regelungen zur vorzeitigen Zulassung gelten ausschließlich für Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz.
Nicht anwendbar sind sie für:
  • Umschülerinnen und Umschüler,
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer vollzeitschulischer Maßnahmen.

Zulassung aufgrund langjähriger beruflicher Tätigkeit
(externe Zulassung)

Das Berufsbildungsgesetz ermöglicht es auch Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung die Teilnahme an einer IHK-Abschlussprüfung.
Voraussetzungen
Sie können zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie
  • die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen können und
  • mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit in dem Beruf tätig waren.
Beispiel:
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
erforderliche Berufspraxis: mindestens 4,5 Jahre
Zuständige IHK
Den Antrag stellen Sie bei der IHK Ihres Wohnsitzes. Zum Bezirk der IHK Cottbus gehören:
  • Stadt Cottbus
  • Landkreis Dahme-Spreewald
  • Landkreis Elbe-Elster
  • Landkreis Oberspreewald-Lausitz
  • Landkreis Spree-Neiße
Erforderliche Unterlagen
  • vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung,
  • detaillierte Übersicht über bisherige Tätigkeiten und erworbene Kompetenzen,
  • Arbeitszeugnisse über Dauer und Inhalt der beruflichen Tätigkeit,
  • gegebenenfalls Schul-, Abschluss- und Weiterbildungszeugnisse sowie Zertifikate.
Selbstständige Tätigkeiten sind durch geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch:
  • Gewerbeanmeldungen
  • Bestätigungen eines Steuerberaters oder
  • Referenzen
  • Einreichung der Unterlagen
Das Zulassungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird mit Eingang Ihres Antrages fällig.

Zulassung für Soldaten
(externe Zulassung)

Soldaten auf Zeit und ehemalige Soldaten sind zur Abschlussprüfung zuzulassen, wenn der Bundesminister der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle bescheinigt, dass der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Das Zulassungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird mit Eingang Ihres Antrages fällig.