Aus- und Weiterbildung
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
Prüfungstermine im Überblick
Die Anmeldung zur schriftlichen Prüfung schließt nicht automatisch die Anmeldung zur mündlichen Prüfung mit ein!!!
| Schriftliche Prüfung am PC | Ort | Mündliche Prüfung | Ort |
| 02.07.2026 | Cottbus | 23.07.2026 | Schönefeld/Cottbus |
| 03.09.2026 | Cottbus | 17.09.2026 | Cottbus |
| 30.09.2026 | Cottbus | 15.10.2026 | Cottbus |
| 05.11.2026 | Cottbus | 19.11.2026 | Cottbus |
| 25.11.2026 | Cottbus | 10.12.2026 | Cottbus |
Inhalte und Ablauf
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind folgende Themengebiete:
| 1. | Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht, |
| 2. | Datenschutzrecht, |
| 3. | Bürgerliches Gesetzbuch, |
| 4. | Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen, |
| 5. | Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste, |
| 6. | Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt, |
| 7. | Grundzüge der Sicherheitstechnik. |
Weite Informationen entnehmen Sie dem Rahmenlehrplan (PDF).
Ablauf
Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und einer mündlichen Prüfung von etwa 15 Minuten je Prüfling, wobei bis zu fünf Prüflinge gemeinsam in der mündlichen Prüfung geprüft werden können. In der mündlichen Prüfung wird der Schwerpunkt auf die Sachgebiete 1 und 5 gelegt.
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.
Nur wer beide Prüfungen erfolgreich absolviert hat, bekommt von der IHK eine Bescheinigung ausgehändigt, die ihn zur Durchführung der genannten Tätigkeiten berechtigt. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Die Sachkundeprüfung wird ausschließlich von einer Industrie- und Handelskammer abgenommen. Die Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Prüfung ist bundesweit gültig.
In der Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ist Deutsch als Prüfungssprache festgelegt. An der Prüfung kann daher nur teilgenommen werden, wer deutsch sprechen, schreiben und verstehen kann.
Anmeldung und Gebühren
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ausschließlich online über folgenden Link: Prüfungsanmeldung - achten Sie auf die Korrektheit und die richtige Schreibweise Ihrer Angaben!
Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif (PDF-Datei · 208 KB) der prüfenden Industrie- und Handelskammer.
Vorbereitung
Bezüglich der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gibt es keine Vorgaben des Gesetzgebers. Es ist also durchaus zulässig, sich im Eigenstudium auf die Prüfung vorzubereiten. Wir empfehlen aber die Teilnahme an einem Lehrgang, um sich den Stoff unter Anleitung geeigneter Dozenten anzueignen.
Auf folgenden Portalen können Sie nach passenden Kursen suchen:
Rechtsvorschriften
Bei einer Tätigkeit im Sicherheits-/Bewachungsgewerbe sind einige rechtliche Aspekte zu beachten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der rechten Seite unter “Weitere Informationen”.