Aus- und Weiterbildung
Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen- und Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörden. Für den IHK-Bezirk Cottbus sind das die Straßenverkehrsämter der Landkreise bzw. der Stadt Cottbus.
Voraussetzung für die Genehmigung
Für die Erteilung einer Genehmigung im Taxen- und Mietwagenverkehr müssen nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) drei Voraussetzungen erfüllt werden:
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Finanzielle Leistungsfähigkeit
- Fachliche Eignung
Die Genehmigung wird von der zuständigen Verkehrsbehörde erteilt.
Zuständige Genehmigungsbehörde ist die untere Verkehrsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der sich Ihr Betriebssitz befindet oder künftig befinden wird.
Persönliche Zuverlässigkeit (§ 1 PBZugV)
Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit sind bei der Genehmigungsbehörde verschiedene Unterlagen einzureichen, insbesondere:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen
Die konkreten Anforderungen erläutert Ihnen die zuständige Verkehrsbehörde im Rahmen der Antragstellung.
Finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 2 PBZugV)
Die finanzielle Leistungsfähigkeit gilt als nachgewiesen, wenn Eigenkapital und Reserven mindestens betragen:
- 2.250 Euro für das erste Fahrzeug
- 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug
Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenkapitalbescheinigung nach amtlichem Muster. Diese kann beispielsweise von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut ausgestellt werden.
Fachliche Eignung (§§ 3 bis 7 PBZugV)
Die fachliche Eignung kann auf drei Wegen nachgewiesen werden:
Fachkundeprüfung bei der IHK
- Ablegung einer Fachkundeprüfung bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Anerkannter Berufs- oder Fortbildungsabschluss
Zum Beispiel:
- Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Personenverkehr
- Verkehrsfachwirt/-in
- Betriebswirt/-in (DAV)
- Diplom-Betriebswirt/-in Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik (FH Heilbronn)
- Diplom-Verkehrswirtschaftler/-in (TU Dresden)
Leitende Tätigkeit
Eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs.
Die Tätigkeit muss die erforderlichen Kenntnisse zur Führung eines Unternehmens vermittelt haben und darf bei Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Fachkundeprüfung
Die Fachkundeprüfung besteht aus drei Prüfungsteilen:
| Prüfungsteil | Gewichtung |
| schriftliche Fragen | 40% |
| schriftliche Übungen / Fallstudien | 35% |
| mündliche Prüfung | 25% |
Zulassung zur mündlichen Prüfung
Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer in beiden schriftlichen Prüfungsteilen jeweils mindestens 50 % der Punkte erreicht.
Befreiung von der mündlichen Prüfung
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn bereits in den schriftlichen Prüfungsteilen mindestens 90 von 150 Punkten erzielt wurden.
Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn
- in jedem Prüfungsteil mindestens 50 % der Punkte erreicht werden und
- insgesamt mindestens 90 von 150 Punkten erzielt werden.
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung beliebig oft wiederholt werden.
Vorbereitung auf die Prüfung
Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fachkundeprüfung ist eine gründliche Vorbereitung erforderlich.
Informationen zu Vorbereitungsangeboten finden Sie beispielsweise unter:
- www.wdb-suchportal.de
- www.wis.ihk.mom
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen kann die IHK keine Empfehlungen zu einzelnen Anbietern aussprechen.
Anmeldung zur Fachkundeprüfung
Liegt Ihr Hauptwohnsitz im Land Brandenburg und haben Sie sich ausreichend auf die Prüfung vorbereitet, können Sie sich mit dem entsprechenden Anmeldeformular zur Fachkundeprüfung anmelden.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie rechtzeitig eine Einladung zum nächstmöglichen Prüfungstermin.
Bitte überweisen Sie die Prüfungsgebühr erst nach Erhalt der Einladung und des Gebührenbescheides.
Prüfungstermine
Im Land Brandenburg werden die Prüfungstermine durch die Industrie- und Handelskammern Cottbus, Ostbrandenburg und Potsdam gemeinsam angeboten.
2026
| Industrie- und Handelskammer | Termin schriftlich | Termin mündlich |
| IHK Ostbrandenburg | 19.01.2026 | 29.01.2026 |
| IHK Potsdam | 10.02.2026 | 17.02.2026 |
| IHK Cottbus | 23.02.2026 | 17.03.2026 |
| IHK Ostbrandenburg | 16.03.2026 | 26.03.2026 |
| IHK Cottbus | 13.04.2026 | 28.04.2026 |
| IHK Potsdam | 05.05.2026 | 12.05.2026 |
| IHK Ostbrandenburg | 16.06.2026 | 25.06.2026 |
| IHK Cottbus | 22.06.2026 | 07.07.2026 |
| IHK Potsdam | 08.09.2026 | 15.09.2026 |
| IHK Ostbrandenburg | 20.10.2026 | 29.10.2026 |
| IHK Cottbus | 02.11.2026 | 17.11.2026 |
| IHK Potsdam | 24.11.2026 | 01.12.2026 |
2027
| Industrie- und Handelskammer | Termin schriftlich | Termin mündlich |
| IHK Ostbrandenburg | 14.01.2027 | 26.01.2027 |
| IHK Potsdam | 09.02.2027 | 16.02.2027 |
| IHK Cottbus | 22.02.2027 | 16.03.2027 |
| IHK Ostbrandenburg | 09.03.2027 | 18.03.2026 |
| IHK Cottbus | 12.04.2027 | 27.04.2027 |
| IHK Potsdam | 04.05.2027 | 11.05.2027 |
| IHK Ostbrandenburg | 17.06.2027 | 07.07.2027 |
| IHK Cottbus | 21.06.2027 | 06.07.2027 |
| IHK Potsdam | 07.09.2027 | 14.09.2027 |
| IHK Ostbrandenburg | 19.10.2027 | 28.10.2027 |
| IHK Cottbus | 01.11.2027 | 16.11.2027 |
| IHK Potsdam | 29.11.2027 | 07.12.2027 |
Berufsgenossenschaft
Für Unternehmen im Taxen- und Mietwagenverkehr ist die BG Verkehr zuständiger Unfallversicherungsträger.
Die Mitgliedschaft beginnt bereits mit den vorbereitenden Tätigkeiten zur Unternehmensgründung. Nach Unternehmensgründung besteht die gesetzliche Verpflichtung, das Unternehmen innerhalb einer Woche bei der BG Verkehr anzumelden.
BG Verkehr – Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Hauptverwaltung Hamburg (HV)
Ottenser Hauptstr. 54, 22765 Hamburg
Tel.: 040 3980-0, Fax: 040 3980-1666
Internet: www.bg-verkehr.de
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