Sachkunde nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Personen, die Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen, benötigen eine Sachkundebescheinigung, damit sie ihre Tätigkeit ausführen dürfen.
Dies sieht die Chemikalien-Klimaschutzverordnung vor, die am 1. August 2008 in Kraft getreten ist und die auf der europäischen F-Gase-Verordnung ((EU) 2024/573) beruht. Das Umweltbundesamt (UBA) informiert auf ihren Internetseiten umfangreich zu den Verpflichtungen. Dort finden Sie ebenfalls ein FAQ mit den am häufigsten gestellten Fragen zur F-Gase-Verordnung und zur Chemikalien-Klimaschutzverordnung.
Wo kann ich meinen Betrieb nach ChemKlimaschutzV zertifizieren lassen?
Die Zertifizierung von Betrieben, die mit fluorierten Treibhausgasen umgehen, erfolgt in Brandenburg durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit.
Was gilt bei der Ein- und Ausfuhr von F-Gasen?
Unternehmen, die Stoffe aus der Verordnung, die in den Anhängen l – lll aufgeführt werden, im- oder exportieren wollen, müssen sich im F-Gas Portal registrieren. Die Registrierung erfolgt unabhängig der Menge der Stoffe. Die Europäische Kommission vergibt die benötigte Lizenz.
Downloads und weitere Informationen:
Alle aktuellen Dokumente rund um das Thema auf der Seite der EU-Kommission:
Die gesamte Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung zum Nachlesen: