Aus- und Weiterbildung
Umschulung
Wer eine Ausbildung abgeschlossen hat, aber nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten kann, kann über eine Umschulung einen neuen Beruf erlernen. Diese dauert in der Regel zwei Jahre und wird meist von der Agentur für Arbeit finanziert. Ziel ist ein anerkannter Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG), um die Wiedereingliederung ins Berufsleben zu ermöglichen. Voraussetzung sind geeignete Umschulungsstätten, qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder sowie strukturierte Ausbildungspläne. Die Industrie- und Handelskammern sind nach BBiG verpflichtet, die Eignung der Umschulungsstätten festzustellen und die Umschulungen zu überwachen.
Über dieses Formular übermitteln Sie als Veranstalter von trägergestützten Umschulungsmaßnahmen diese gemäß Paragraf 62, Absatz 2 BBiG an die IHK Darmstadt. Felder, die mit einem Stern gekennzeichnet sind (*), sind Pflichtfelder.