Aus- und Weiterbildung

Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit

Die Dauer einer Berufsausbildung richtet sich grundsätzlich nach der jeweiligen Ausbildungsordnung des Berufs. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit jedoch verkürzt oder in Ausnahmefällen verlängert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass individuelle Vorkenntnisse, besondere Leistungen oder persönliche Umstände angemessen berücksichtigt werden.
Ob Anrechnung beruflicher oder schulischer Vorbildungen, vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung oder Verlängerung bei besonderen Herausforderungen: Für die Anpassung der Ausbildungsdauer gelten klare gesetzliche Regelungen. Die nachfolgenden FAQs erläutern die wichtigsten Voraussetzungen, Möglichkeiten und Verfahren rund um die Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit.