Entsorgung
© Cosmopolitain
Abfall
Die Entsorgung von Abfällen ist detailliert geregelt. Einzelne Bereiche wie Elektro(nik)geräte und Verpackungen erfordern spezielle Aktivitäten der Unternehmen.
Abfallberatung
Abfallbeauftragtenverordnung
Die Bestellpflicht besteht nur noch für Betreiber von BImSchG-Anlagen, bei denen pro Jahr mehr als 100 Tonnen gefährliche oder 2.000 Tonnen nicht gefährliche Abfälle anfallen. Es ist zu beachten, dass viele Unternehmen in (zum Teil schon sehr alten) Genehmigungsbescheiden zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichtet wurden. Solange diese alten Bescheide bzw. die Genehmigungsauflage einer Beauftragtenbestellung nicht geändert werden, gelten sie weiterhin, unabhängig von den oben genannten neuen Mengenschwellen.
Regeln für die Entsorgung von Gewerbeabfall
Gewerbeabfallverordnung
Für 600 Mitarbeiter mehr als 10.000 Euro Gebühren pro Jahr: Der Gesetzgeber sieht in der Gewerbeabfallverordnung vor, dass Unternehmen Abfälle trennen und Abfallbehältnisse in angemessener Zahl vorhalten.
Abfallberatung
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/ AbfG) beschreibt das Recht der deutschen Abfallwirtschaft. Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) 2020 setzt im Wesentlichen die Abfallrahmenrichtlinie sowie erste Aspekte der EU-Einwegkunststoffrichtlinie um. Der Fokus der Novelle liegt auf der Ausweitung der Produktverantwortung. Diese soll durch zahlreiche Verordnungen konkretisiert werden.
© Cosmopolitain
Verpackungsgesetz
Mehrwegpflicht gilt seit Jahresbeginn
Ob "Coffee to go", Hamburger oder belegte Brötchen: Seit dem 1. Januar 2023 müssen Anbieter ihren Kunden die Wahl zwischen Einweg-Verpackungen und einer wiederverwendbaren Alternative einräumen. Welche Produkte betroffen sind, welche Ausnahmen es gibt und was dabei zu beachten ist, finden Sie hier zusammengefasst.
Abfallberatung
Verpackungsgesetz
Seit dem 12. August 2026 gilt für Verpackungen und Verpackungsabfälle ein neuer europäischer Rechtsrahmen.Die bisherige europäische Verpackungsrichtlinie wurde durch die EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Verordnung (EU) 2025/40) abgelöst. Die PPWR gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.