Mechatroniker/Mechatronikerin
Betrieblicher Auftrag
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker/zur Mechatronikerin vom 28. Juni 2018 ist in der Abschlussprüfung Teil 2 im Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ in der Variante „a“ ein betrieblicher Auftrag zu bearbeiten und zu dokumentieren sowie in höchstens 30 Minuten hierüber ein Fachgespräch zu führen.
Antrag für den betrieblichen Auftrag
- Der zeitliche Rahmen zur Bearbeitung des betrieblichen Auftrags ist mit maximal 20 Stunden festgelegt. Der Zeitraum für die Durchführung beginnt mit der Genehmigung des Antrags und endet an dem Tag, an dem der schriftliche Teil der Abschlussprüfung Teil 2 stattfindet.
- Der Antrag muss im Azubi-Infocenter gestellt werden. Der Zeitraum für die Antragstellung beginnt etwa eine Woche nach dem Anmeldeschluss für die jeweilige Prüfung und dauert etwa zehn Arbeitstage. Zu Beginn des Zeitraums erhalten alle zur Prüfung angemeldeten Personen eine E-Mail aus dem Infocenter.
- Der Antrag zur Genehmigung eines betrieblichen Auftrages besteht aus folgenden Feldern:
- Bezeichnung des Betrieblichen Auftrages
Hier soll kurz das Thema des Auftrages angegeben werden. - Geplanter Bearbeitungszeitraum
Angabe des Startdatums und des geplanten Enddatums der Auftragsbearbeitung. Die möglichen Zeiträume sind:
Bei der Sommerprüfung: etwa 15. März bis ein Tag vor dem Termin der schriftlichen Prüfung.
Bei der Winterprüfung: etwa 15. Oktober bis ein Tag vor dem Termin der schriftlichen Prüfung. - Auftragsbeschreibung
Hier sollen Inhalt und Umfang des Auftrags so beschrieben werden, dass ein fachkundiger Dritter erkennen kann, in welchem technischen und organisatorischen Umfeld der Auftrag ausgeführt wird. Es sollte unter anderem auf den Ausgangszustand sowie den Anlass und den Nutzen des betrieblichen Auftrags eingegangen werden. - Information und Auftragsplanung
Darstellung der Arbeitsschritte, die für diese Auftragsphasen geplant sind. Dazu können gehören:- Analyse des Auftrags nach Art und Umfang
- Wo und gegebenenfalls in welchem Team muss der Auftrag durchgeführt werden
- Informationen auftragsbezogen beschaffen, auswerten und einsetzen (zum Beispiel Datenblätter, Schaltpläne, ...)
- Arbeitsschritte am Einsatzort planen (zum Beispiel Material, Werkzeuge, Prüfmittel und Termine)
- Abstimmung mit internen und externen Stellen
- Qualitätsanforderungen analysieren
- Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitssicherheit berücksichtigen
- Grobe Zeitplanung (zum Beispiel in tabellarischer Form)
- Auftragsdurchführung
Auch für diese Phase sollen die einzelnen Arbeitsschritte mit der dafür geplanten Dauer dargestellt werden. Aus der Darstellung muss klar hervorgehen, welche Arbeitsschritte direkt vom Prüfling ausgeführt werden und welche Arbeitsschritte ggf. von Dritten erledigt werden sollen. - Auftragskontrolle, Qualitätssicherung/Qualitätsprüfung
Darstellung der notwendigen oder geplanten Sicherheits- und Funktionsprüfungen sowie eventuell der einzusetzenden Methoden und der Art der Dokumentation (mit Zeitplanung) - Prozessmatrix (Entscheidungshilfe)
Dieses Feld wird bei der IHK Darmstadt nicht verwendet, stattdessen muss die zweite Seite dieser Matrix (PDF-Datei · 663 KB) ausgefüllt und unter Punkt 8 (Anlagen) hochgeladen werden. Dabei sind unbedingt die Informationen auf der ersten und dritten Seite des Dokuments zu beachten. - Anlagen
Hier muss die Matrix aus Punkt 7 hochgeladen werden. Zusätzlich können weitere PDF-Dateien eingestellt werden, um dem Prüfungsausschuss zum Beispiel eine Zeichnung oder ein Bild zur Verdeutlichung des Auftrags zur Verfügung zu stellen. - Hilfsmittel
Zu Beginn des Fachgesprächs zum betrieblichen Auftrag soll dem Prüfungsausschuss der Auftrag kurz vorgestellt werden. Wenn der Prüfling hierfür Hilfsmittel mitbringen will, sollen diese hier angegeben werden.
- Nach dem Ende der Antragsfrist wird der Antrag vom Prüfungsausschuss geprüft, dafür stehen etwa drei Wochen zur Verfügung. Im Anschluss wird der Antragsteller oder die Antragstellerin per E-Mail über die Entscheidung informiert.
- Sollte ein Antrag nicht direkt genehmigt werden können, erhält der Prüfling in der E-Mail Informationen zum Zeitfenster für die erforderlichen Änderungen.
Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen
Die Ausführung des betrieblichen Auftrages ist mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. „Praxisbezogen“ heißt in diesem Zusammenhang, dass die Unterlagen Verwendung finden, die in der Praxis des Betriebes üblich sind oder für die Prüfung so gestaltet werden, dass sie der betrieblichen Praxis möglichst nahe kommen. Die praxisbezogenen Unterlagen müssen so ausgewählt werden, dass auf ihrer Basis im Fachgespräch die zu prüfenden Qualifikationen bewertet werden können. Dabei geht es zum Beispiel nicht um die Qualität einer Einzeltätigkeit (beispielsweise eines Montageschrittes), sondern um die Qualität des Ablaufes (den Arbeitsprozess) einer kompletten Montage und deren zweckmäßiger Organisation. Der Prüfling soll die Durchführung des betrieblichen Auftrages in jedem der vier Qualifikationsbereiche mit Unterlagen belegen, die jeweils in einem operativen und einem kooperativen Handlungsbezug stehen, also mit insgesamt mindestens acht Dokumenten. Diese Dokumente müssen bereits bei der Antragstellung in der Matrix (siehe Punkt 7 und 8) benannt werden. Dokumente, die in der Matrix aufgeführt, in der Dokumentation aber nicht vorhanden sind, können zu Punktabzug im Fachgespräch führen.
Beispiele für praxisbezogene Unterlagen
Information - operatives Handeln:
- Datenblätter der verbauten elektrischen, mechanischen und steuerungstechnischen Elemente
- Angebote, Kostenvoranschläge, Änderungsaufträge
Information - kooperatives Handeln:
- Abstimmungs- oder Informationsgespräche (Gesprächsnotiz)
- Terminabsprachen (Gesprächsnotiz)
- Gefährdungsbeurteilungen, Umwelt- und/oder Sicherheitsdatenblätter
Planung - operatives Handeln: Material- oder Stücklisten
- Schaltungsunterlagen, Schaltungsänderungen
Planung - kooperatives Handeln: Bestellunterlagen (zum Beispiel Magazinentnahmescheine oder externe Bestellungen)
- Auftrag zur Schaltungsänderung (Änderungsformular)
- Auftragsvergabe an Fremdfirmen
- Prozessbeschreibungen, Arbeitsanweisungen, DIN-, ISO-, VDE-Vorschriften
Durchführung - operatives Handeln:Verdrahtungs-, Anschluss-, Aufbau-, Anordnungs-, Funktionspläne
- Pneumatik- und/oder Hydraulikpläne
- Technische Zeichnungen, Explosionszeichnungen
- Steuerungspläne (zum Beispiel Grafcet)
Durchführung - kooperatives Handeln: Prüf- und/oder Inbetriebnahmeprotokoll
- DGUV-V3- oder VDE-Prüfprotokoll
- Sicherheitsunterweisung
Kontrolle - operatives Handeln: Zeit- und Leistungsnachweis
- Abnahme- und/oder Übergabeprotokoll
Kontrolle - kooperatives Handeln: Übergabenachweis, Auftragsbegleitpapiere
- Einweisungen (Gesprächsnotiz)
- Abschlussgespräch (Gesprächsnotiz)
Alle Gesprächsnotizen müssen die Unterschriften des Prüflings und des Gesprächspartners tragen!
Fachgespräch
Am Anfang des auftragsbezogenen Fachgespräches ist eine Vorstellung des betrieblichen Auftrages vorgesehen. Diese soll drei bis maximal fünf Minuten dauern, einen zusammenfassenden Überblick des realisierten Auftrages geben und folgendermaßen gegliedert sein:
- Vorstellung des Prüflings, des Betriebes und der Fachabteilung, in der der Auftrag realisiert wurde
- Vorstellung des bearbeiteten mechatronischen Systems
- Vorstellung der wesentlichen Tätigkeiten bei der Realisierung des Auftrages
Die Vorstellung geht mit fünf Prozent in die Bewertung des Fachgespräches ein.