Ausbildung und Prüfung
Industrieelektriker/-in
Die wichtigsten Hinweise zur Ausbildung und zum Ablauf der Prüfungen im Beruf Industrieelektriker/Industrieelektrikerin finden Sie hier zusammengestellt.
Ansprechpartner in der IHK
- Bei Fragen rund um die Ausbildung stehen unsere gewerblich-technischen Ausbildungsberater jederzeit gerne zur Verfügung. Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie in unserer Liste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 140 KB).
- Wenn Sie Fragen zur Prüfung haben, melden Sie sich gerne bei Andrea Muther.
Hinweise zur Ausbildung
- Alle Informationen zum Beruf einschließlich der Ausbildungsverordnung, der sachlich-zeitlichen Gliederung und der Rahmenlehrpläne finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Prüfungstermine
- Den nächsten Prüfungstermin finden Sie in unserem Terminplan.
- Weitere bereits feststehende Prüfungstermine sind bei der Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) veröffentlicht.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung ist eine schriftliche Prüfung von zwei Stunden Dauer.
Abschlussprüfung
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Prüfungsbereichen und zwei praktischen Teilen.
Die praktischen Teile sind:
- Ein Arbeitsauftrag, der von der PAL vorgegeben wird.
- Ein betrieblicher Auftrag im Bereich “elektrische Sicherheit”. Vor der Durchführung des Auftrags muss er vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Die Antragstellung und Genehmigung erfolgt über das Azubi-Infocenter. An den Antrag muss diese Entscheidungshilfe (DOTX-Datei · 44 KB)angehängt werden. Eine Handreichung zum betrieblichen Auftrag können Sie per E-Mail anfordern.
Informationen zu Inhalten und Ablauf der Prüfungen finden Sie auf der Webseite der PAL.
Für den betrieblichen Auftrag beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Industrieelektriker/in vom 28. Mai 2009 ist in der Abschlussprüfung im Prüfungsbereich Elektrische Sicherheit ein betrieblicher Auftrag zu bearbeiten und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren sowie in höchstens 20 Minuten hierüber ein Fachgespräch zu führen.
Zum Inhalt des betrieblichen Auftrags bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Auftragsabläufe planen und abstimmen, Schaltpläne nutzen, Teilaufgaben festlegen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten am Einsatzort berücksichtigen,
- eine Erst- oder Wiederholungsprüfung an einem elektrischen Gerät durchführen und
- eine Erst- oder Wiederholungsprüfung an einer elektrischen Anlage durchführen,
- Fehler und Mängel systematisch suchen und feststellen,
- Mess- und Prüfprotokolle anfertigen und die Sicherheit elektrischer Anlagen und Geräte bewerten
kann.
Der zeitliche Rahmen zur Bearbeitung des betrieblichen Auftrags ist mit maximal fünf Stunden (einschließlich Dokumentation) festgelegt. Der Zeitraum für die Durchführung muss bei der Sommerprüfung zwischen 1. und 30. April und bei der Winterprüfung zwischen 15. Oktober und 15. November liegen.