Ausbildung und Prüfung

Mathematisch-technischer Softwareentwickler/ Mathematisch-technische Softwareentwicklerin

Die wichtigsten Hinweise zur Ausbildung und zum Ablauf der Prüfungen im Beruf Mathematisch-technischer Softwareentwickler/ Mathematisch-technische Softwareentwicklerin finden Sie hier zusammengestellt.

Ansprechpartner in der IHK

  • Bei Fragen rund um die Ausbildung stehen unsere gewerblich-technischen Ausbildungsberater jederzeit gerne zur Verfügung. Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie in unserer Liste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 140 KB).
  • Wenn Sie Fragen zur Prüfung haben, melden Sie sich gerne bei Andrea Muther.

Hinweise zur Ausbildung

Prüfungstermine

  • Den nächsten Prüfungstermin finden Sie in unserem Terminplan.
  • Eine Übersicht über weitere bereits feststehende Prüfungstermine ist auf der Webseite der Aufgabenstelle veröffentlicht.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden. Sie besteht aus den zwei folgenden schriftlichen Prüfungsbereichen mit jeweils 60 Minuten Bearbeitungszeit:
  • Mathematische Methoden
  • Objektorientierte Modelle und Algorithmen

Abschlussprüfung

  • Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Sie besteht aus drei schriftlichen Prüfungsbereichen, die an einem Prüfungstag durchgeführt werden und dem Bereich Entwicklung eines Softwaresystems, der eine komplette Arbeitswoche in Anspruch nimmt.
  • Informationen zu Art und Umfang der schriftlichen Aufgabenstellungen hat die Aufgabenstelle hier zusammengestellt.
  • Musteraufgaben gibt es hier.
  • Der Prüfungsbereich Entwicklung eines Softwaresystems beginnt am Montag, der auf die schriftliche Prüfung folgt, mit der Erstellung eines Konzepts zu der vorgegebenen Aufgabenstellung. An den folgenden vier Tagen wird das Softwareesystems auf der Grundlage des Konzepts erstellt und dokumentiert. Alle Daten werden dem Prüfungsausschuss zur Verfügung gestellt, mit dem dann ein Fachgespräch über das Auftragsdurchführung geführt wird.
  • Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
    1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
    2. im Prüfungsbereich Mathematische Methoden und Modelle mit mindestens „ausreichend“,
    3. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und
    4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
    bewertet worden sind.