Ausbildung und Prüfung
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Dokumentation in dem Berufsbild Industriekaufmann/-frau nach neuer Verordnung. Die Dokumentation wird für den Prüfungsbereich Fachaufgabe im Einsatzgebiet erstellt.
Fachaufgabe im Einsatzgebiet (VO 2024)
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Dokumentation in dem Berufsbild Industriekaufmann/-frau nach neuer Verordnung. Die Dokumentation wird für den Prüfungsbereich Fachaufgabe im Einsatzgebiet erstellt.
Abgabetermine
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Antrag zur Genehmigung der Fachaufgabe
Der Antrag zur Genehmigung der beabsichtigten Fachaufgabe muss bis zum Anmeldeschluss der jeweiligen Abschlussprüfung über das Azubi-Infocenter gestellt werden. Wenn Sie dort aktiviert sind, melden Sie sich mit Ihrer Mailadresse und Passwort an. Sind Sie noch nicht aktiviert, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Bei vorzeitiger Zulassung erhält der Prüfling die Zugangsdaten, sobald der Antrag bei der IHK Darmstadt eingegangen ist. - Dokumentation über eine Fachaufgabe im Einsatzgebiet
Abgabetermin ist immer der erste Tag der schriftlichen Abschlussprüfung.
Zur besseren Übersicht haben Sie hier zwei beispielhafte Ablaufpläne für die jeweilige Abschlussprüfung:
| Ablaufplan | Sommer | Winter |
|---|---|---|
| Informationen/Zugangsdaten für Auszubildende | 01.01. | 01.08. |
| Hochladen der Anträge zur Genehmigung | bis 01.02. | bis 01.09. |
| Genehmigung der Anträge durch den Prüfungsausschuss | vom 06. bis 19.02. | vom 07. bis 20.09. |
| Mitteilung der Genehmigung/Ablehnung | bis 26.02. | bis 27.09. |
| Einstellen der Dokumentation | 1. Tag der schriftlichen Abschlussprüfung | 1. Tag der schriftlichen Abschlussprüfung |
| Präsentation und Fachgespräche | 5 Wochen vor den Sommerferien | 3 Wochen nach den Weihnachtsferien |
Rechtliche Grundlage
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau vom 12. März 2024 soll der Prüfling laut Paragraf 12 in der mündlichen Prüfung eine Dokumentation, eine Präsentation und ein Fachgespräch durchführen. Er soll dabei nachweisen, dass er in der Lage ist,
- eine komplexe berufstypische Fachaufgabe prozessorientiert zu planen, durchzuführen und auszuwerten,
- einsatzgebietsspezifische Lösungen zu analysieren und daraus eine begründete Auswahl unter Berücksichtigung rechtlicher, ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte zu treffen sowie
- das gewählte Vorgehen zu reflektieren, zu dokumentieren sowie die Ergebnisse zu präsentieren und zu bewerten.
Es ist eine Dokumentation über eine Fachaufgabe im Einsatzgebiet als Basis für die Präsentation und das Fachgespräch zu erstellen. Der Ausbildungsbetrieb sowie der Prüfungsteilnehmende legen das Einsatzgebiet bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung fest (siehe „Anlage zur Anmeldung“). Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung der Fachaufgabe ein Antrag (Kurzbeschreibung) der beabsichtigten Fachaufgabe zur Genehmigung vorzulegen.
Für die Ermittlung des Ergebnisses im Prüfungsbereich gelten folgende Gewichtungen:
Die Bewertung der Dokumentation fließt mit zehn Prozent ein, die Präsentation mit 20 Prozent und das fallbezogene Fachgespräch mit 70 Prozent.
Die Bewertung der Dokumentation fließt mit zehn Prozent ein, die Präsentation mit 20 Prozent und das fallbezogene Fachgespräch mit 70 Prozent.
Antrag zur Genehmigung der Fachaufgabe
- Der Antrag muss über das Azubi-Infocenter gestellt werden. Mit der Checkliste (PDF-Datei · 133 KB) kann geprüft werden, ob das Thema für die Fachaufgabe im Einsatzgebiet geeignet ist.
- Bei der ersten Anmeldung muss der Prüfling seine Kontaktdaten und die der ausbildenden Person angeben.
- Die Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) ist als Onlineversion nicht gefordert.
- Mit der Abgabe des Antrags bestätigt der Prüfling unter anderem, dass der Antrag dem Ausbildungsbetrieb vorgelegt wurde und seitens des Betriebes keinerlei Einwände gegen die Durchführung des Projektes bestehen. Es ist erforderlich, dass Inhalt und Angaben des Antrages mit der ausbildenden Person vor der Abgabe des Antrages abgestimmt sind, um sicherzustellen, dass datenschutzrechtliche und weitere betriebliche Belange berücksichtigt sind.
- Der Prüfling und die ausbildende Person werden durch E-Mails aus der Anwendung über den Status des Antrags und nötige Änderungen informiert.
Inhaltliche Hinweise für das Ausfüllen des Antrags
- Beschreiben Sie in Ihrem Antrag kurz und prägnant, welche Prozesse stattfinden und welche Tätigkeiten Sie selbst ausführen (Ich-Form).
- Es ist darauf zu achten, dass im Antrag keine betriebsinternen Abkürzungen verwandt werden, die für Außenstehende nicht zu verstehen sind.
- Inhalte, die der betrieblichen Geheimhaltung unterliegen, müssen im Antrag benannt werden.
Die folgenden Punkte geben einen Überblick über die Antragstellung. Die Fragen dienen als Orientierung und Unterstützung bei der Bearbeitung. Eine vollständige Beantwortung aller Fragen ist nicht zwingend erforderlich.
1. Einsatzgebiet der Fachaufgabe
- Nennen Sie das Einsatzgebiet und seit wann Sie in diesem Einsatzgebiet tätig sind.
- Das Einsatzgebiet muss identisch sein mit dem festgelegten Einsatzgebiet auf der Anlage zur Anmeldung.
2. Titel der Fachaufgabe
- Nennen Sie das Thema der Fachaufgabe/des Prozesses in verständlicher Form.
3. Geplanter Durchführungszeitraum
- Geben Sie den voraussichtlichen Durchführungszeitraum an. Bitte beachten Sie: Mit der Bearbeitung der Fachaufgabe im Einsatzgebiet darf erst nach der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden, daher kann sich Ihr Bearbeitungszeitraum verschieben, wenn Ihr Antrag nicht im ersten Anlauf genehmigt wird.
- Mögliche Zeiträume sind: Bei der Sommerprüfung: 1. März bis 1. Tag der schriftlichen Abschlussprüfung. Bei der Winterprüfung: 1. Oktober bis 1. Tag der schriftlichen Abschlussprüfung.
4. Aufgabenstellung
- Was passiert bevor der Kernprozess beginnen kann?
- Was muss geplant und vorbereitet werden?
- Welche Informationen werden recherchiert? Mit welchen Hilfsmitteln?
- Sind andere oder übergreifende Abteilungen in die Planung und Vorbereitung eingebunden? Müssen hier Abstimmungen erfolgen?
4.1. Ist-Zustand
- Ist die Ausgangssituation verständlich beschrieben?
- Wird der aktuelle Ist-Zustand nachvollziehbar dargestellt?
- Sind die betroffenen Geschäftsprozesse erkennbar?
- Ist die Aufgabenstellung von Routine- oder Standardaufgaben abgegrenzt?
4.2. Problembeschreibung
- Ist die Problemstellung klar beschrieben?
- Ist der Auftrag bzw. Teilauftrag eindeutig abgegrenzt?
- Ist erkennbar, warum die Aufgabe eine Herausforderung darstellt?
- Sind unterschiedliche Lösungswege bzw. Handlungsalternativen möglich?
- Sind organisatorische und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt?
- Ist der Prüfungsumfang angemessen?
4.3. Zielsetzung
- Was soll mit dieser Fachaufgabe erreicht werden?
- Sind die Ziele und der Nutzen der Fachaufgabe klar beschrieben?
- Sind qualitätsrelevante Merkmale definiert?
5. Schnittstellen
- Sind die vor- und nachgelagerten Prozesse erkennbar?
- Werden Zulieferungen und Schnittstellen nachvollziehbar dargestellt?
- Sind interne und externe Schnittstellen beschrieben?
6. Umsetzungsvorgaben
- Werden organisatorische Aspekte berücksichtigt?
- Werden wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt?
- Sind die Rahmenbedingungen für die Durchführung der Fachaufgabe nachvollziehbar beschrieben?
- Angabe von Umsetzungsvorgaben wie z. B. Kundenanforderungen oder Rechtsrahmen
7. Anlagen
- Bitte fügen Sie keine Anlagen Ihrem Antrag bei oder laden Anlagen hoch.
- Anlagen können bei der Einreichung der Dokumentation hinzufügt werden.
Erstellung und Einreichung der Dokumentation
Die Dokumentation darf maximal acht DIN-A4-Seiten umfassen: Ein Deckblatt, ein Inhaltsverzeichnis, drei bis fünf Seiten Dokumentation, maximal drei Seiten Anhänge.
Bitte beachten Sie beim Inhalt:
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Vor- und Nachname des Prüflings in die Kopf- oder Fußzeile aller Seiten
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Schriftart: Arial
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Schriftgröße: 11
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Zeilenabstand: 1,5
Die Dokumentation muss ebenfalls über das Azubi-Infocenter eingestellt werden. Eine Einreichung im Original ist nicht nötig!
Präsentation der Fachaufgabe im Einsatzgebiet
Die Prüfungszeit für die Durchführung der Präsentation und das fallbezogene Fachgespräch beträgt insgesamt 30 Minuten. Die Durchführung der Präsentation soll eine Dauer von zehn Minuten nicht überschreiten.
Welche Medien für die Präsentation der Fachaufgabe in der Prüfung verwendet werden, ist nicht vorgeschrieben. An Medien stellt die IHK Darmstadt in ihren Prüfungsräumen: Tafel beziehungsweise magnetisches white-board, Flip-Chart, Metaplan-Wand, Moderatorenkoffer sowie einen LCD-Projektor (Beamer) zur Verfügung.
Die LCD-Projektoren (Beamer) der IHK Darmstadt funktionieren mit dem drahtlosen Präsentationssysteme „ClickShare“ (für Windows und OS X). Hierfür stellen wir Ihnen ein USB-Gerät zur Verfügung, welches Sie an Ihren Laptop anschließen. Alternativ können Sie sich auch die benutzerfreundliche „ClickShare“-App für iPhone, iPad oder Android runterladen. Wird für die Präsentation ein Laptop ooder ähnliches verwendet, so muss dieser aus prüfungsrechtlichen Gründen eigenverantwortlich mitgebracht werden. Auch für den Betrieb des Laptops mit dem vorhandenen IHK LCD-Projektor (Beamer) beziehungsweise mit dem System „ClickShare“ ist ausschließlich der Prüfling verantwortlich. Zur Sicherheit sollten die Prüflinge ihre Präsentation daher immer auch in Form von Folien, Kärtchen oder ähnlichem vorhalten („Plan B“).
- Kurzanleitung zur Funktion unserer LCD-Projektoren (Beamer) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 388 KB)
Bei der Vorbereitung der Präsentation ist ein Zeitrahmen von zehn Minuten zu beachten und einzuhalten. Andernfalls läuft der Prüfling Gefahr, dass der Prüfungsausschuss die Präsentation abbricht.