Zum Hauptinhalt springen
Nr. 124690
Aussergerichtliche Verfahren

Schlichtungsstellen

Wettbewerbsrecht
Mann mit Brille gibt dem Gegenüber lachend die Hand

Wettbewerbsstreitigkeiten werden bei der IHK Darmstadt seit über 50 Jahren erfolgreich über die "Einigungsstelle zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten" beigelegt. Der Ablauf dieses Verfahrens hat Vorteile für beide Seiten.

Für Azubis und Ausbilder
Dekoratives Bild: Hände schüttelnde Menschen

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden hat die IHK einen Schlichtungsausschuss eingerichtet. Das Verfahren hat das Ziel, eine gütliche Einigung herbeizuführen, und ist vor einem Arbeitsgerichtsprozess erforderlich.

Portal zur Streitschlichtung
Mann_am_PC_mit_Handy_wuetend

Es besteht europaweit die Pflicht, Streitschlichtungsstellen einzurichten. Was bedeutet das für Unternehmer? Der Weg zum Gericht ist für Unternehmer und Verbraucher häufig aufwändig und teuer. Die Schlichtungsstellen sollen es Verbrauchern und Unternehmern erleichtern, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen, wobei arbeitsvertragliche Streitigkeiten ausgenommen sind. Die Verbraucherschlichtung bietet für beide Seiten eine günstige Alternative. Für die Unternehmer sind besonders die dadurch entstandenen Informationspflichten zu beachten.

Markus Würstle
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht