Schwarzgeld & illegale Einkünfte
Geldwäsche-Prävention
Was sind Ihre gesetzlichen Mitwirkungspflichten als Unternehmer bei der Geldwäscheprävention? Welche aktuellen Entwicklungen gibt es beim Gesetzgeber? Wie setzen die Aufsichtsbehörden die Regelungen um?
Prävention bei Unternehmen
Mitwirkungspflichten nach dem Geldwäschegesetz
Nach dem Geldwäschegesetz sind Unternehmen verpflichtet, aktiv zu verhindern, dass Gewinne aus schweren Straftaten in Umlauf gebracht werden können.
Geldwäsche
Registrierung bei der Zentralstelle für Finanz-Transaktions-Untersuchungen (FIU)
Alle Unternehmen, die als sogenannte „Verpflichtete” unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, müssen sich im elektronischen Meldeportal „goAML Web” der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung. Wen das betrifft und was zu tun ist, erfahren Sie hier.