IHK zu Dortmund
Mikromezzaninfonds Deutschland
Mezzaninfinanzierung (stille Beteiligung) für Existenzgründungen und kleine Unternehmen mit bis zu 150.000 Euro Beteiligungskapital für Investitionen und Betriebsmittel, kombinierbar mit anderen Fördermitteln.
Wer wird gefördert?
- kleine und junge Unternehmen
- Existenzgründer
- Angehörige der freien Berufe, die nicht dem Standesrecht unterliegen
gemäß KMU-Definition der EU
Was wird gefördert?
Sie können eine stille Beteiligung an Ihrem kleinen und jungen Unternehmen erhalten. Die Beteiligung erleichtert Ihnen den Zugang zu kleineren Mezzaninfinanzierungen in Deutschland und die Erhöhung Ihrer Eigenkapitalbasis.
Mit der Beteiligung können Sie folgende Vorhaben finanzieren:
- Existenzgründung
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Unternehmensnachfolgefinanzierung
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
- Ihr Unternehmen lässt eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten.
- Sie verfügen über eine ausreichende fachliche Qualifikation.
- Ihr Vorhaben hat nachhaltige Marktchancen.
- Ihr Unternehmen gehört zu den Zielgruppen-Unternehmen:
- Unternehmensleitung mit Migrationshintergrund erste oder zweite Generation
- Unternehmensleitung mit Frauenbeteiligung zum Zeitpunkt der Genehmigung
- Gründung aus Arbeitslosigkeit
- ökologisch nachhaltige Unternehmen
- gemeinwohlorientierte Unternehmen
- Als Unternehmen außerhalb der Zielgruppe haben Sie max. 45 Beschäftigte und max. 10 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme.
Wie wird gefördert?
- Förderart: stille Beteiligung
- Förderhöhe: bis zu 100.000 €; bis zu 150.000 € für Antragsteller der besonderen Zielgruppen
- Konditionen:
- berechnet wird eine vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung von 8% p.a.
- ggf. ist eine Gewinnbeteiligung von max. 2% der Einlage p.a. zu zahlen
- einmalige Bearbeitungsgebühr bei Auszahlung von 3,5% der Einlage (2,50% bei gemeinwohlorientierten Unternehmen)
- Laufzeit: 10 Jahre
- Rückzahlung: in 3 gleich hohen Jahresraten, erstmals nach 7 Jahren
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
- Ablösung bestehender Bankkredite
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Wie erfolgt die Antragstellung?
Ihr Ansprechpartner zur Antragstellung in Nordrhein-Westfalen ist die Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen mbH (KBG).
Beratungsmöglichkeiten:
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich bei den IHK-Finanzierungssprechtagen beraten zu lassen! Hier können Sie individuelle Fragen klären und wertvolle Tipps zur Finanzierung Ihres Unternehmens erhalten. Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier: IHK-Finanzierungssprechtage.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich bei den IHK-Finanzierungssprechtagen beraten zu lassen! Hier können Sie individuelle Fragen klären und wertvolle Tipps zur Finanzierung Ihres Unternehmens erhalten. Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier: IHK-Finanzierungssprechtage.