IHK zu Dortmund

GRW Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ - Investitionszuschuss (ehemals RWP)

Das Programm RWP (Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm) wird aktuell unter der Bezeichnung GRW (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) fortgeführt. Inhalte und Zielsetzung bleiben unverändert.

Förderung strukturschwacher Regionen

GRW fördert aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes sowie nicht-investive Maßnahmen.
Es sollen Anreize geschaffen werden für die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den besonders strukturschwachen Regionen des Landes (sog. C- und D- Fördergebiete).
Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der Einkommensstruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Investitionen erhalten, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen.
Sie können den Zuschuss insbesondere für folgende Vorhaben verwenden:
  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
  • erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung
  • Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
  • Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten
  • Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten
  • CISAF Tatbestand außerhalb Transformationsvorhaben
  • Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
  • Schulung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahme für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung ist
  • Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
  • Grundsätzlich gelten die Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens „Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung“ in der jeweils geltenden Fassung.
  • Die zu fördernden Betriebsstätten befinden sich innerhalb der Fördergebiete der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
  • Ihr Vorhaben schafft zusätzliche Einkommensquellen und erhöht dadurch das Gesamteinkommen im jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich.
  • Sie führen Ihr Vorhaben innerhalb von 36 Monaten durch.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang und -höhe
    • bei Investitionsvorhaben: abhängig von Vorhaben, Größe des Unternehmens und Investitionsort
      • Grundsätzlich werden Investitionen in C-Fördergebieten stärker gefördert als in D-Fördergebieten.
      • Grundsätzlich erhalten kleine Unternehmen höhere Fördersätze als mittlere Unternehmen (im Sinne der KMU-Definition der EU).
    • bei nicht investiven Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen:
      • bei Schulungen: bis zu 40% in C-Fördergebieten und bis zu 35% in D-Fördergebieten, insgesamt max. 50.000 €
      • bei Markteinführung innovativer Produkte: 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 400.000 €
  • Bagatellgrenze bei Investitionsvorhaben: 150.000 €
Die Antragstellung muss immer zwingend vor Beginn des Vorhabens schriftlich unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare bei der NRW.BANK erfolgen.

Die IHK zu Dortmund bietet die Möglichkeit einer individuellen Beratung im Rahmen der IHK-Finanzierungssprechtage an. Die Sprechtage sind kostenfrei und werden online durchgeführt. Eine Anmeldung ist vorab erforderlich.