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Nr. 17698
IHK zu Dortmund
NRW.Mikrodarlehen
Mit den NRW.Mikrodarlehen unterstützt die NRW.BANK im Auftrag des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums in Zusammenarbeit mit den STARTERCENTERN NRW Gründerinnen und Gründer von Kleinstunternehmen sowie Kleinstunternehmen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
NEU: Unternehmen, die mit ihrem Geschäftszweck soziale und/oder ökologische Ziele verfolgen („gemeinwohlorientierte Unternehmen“/gUG/gGmbH) können zusätzlich einen Antrag auf Tilgungsnachlass stellen.
Die NRW.Mikrodarlehen werden aus Mitteln des Landes NRW finanziert.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG/gUG haftungsbeschränkt) bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit,
die eine selbständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder als freiberufliche Tätigkeit aufnehmen wollen,
die ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Gefördert werden auch erneute Unternehmensgründungen, soweit
keine Verpflichtungen aus vorherigen Gründungsvorhaben bestehen;
gegebenenfalls von der NRW.BANK für die vorherige Gründung gewährte Darlehen ohne Schaden abgewickelt wurden.
Was wird gefördert?
Existenzgründungen, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt,
Festigungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Finanziert werden Ausgaben des Unternehmens, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung/Wachstum stehen.
Übrigens: Sie können das NRW.Mikrodarlehen zweimal beantragen. Eine zweite Gewährung kann nur für Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben erfolgen.
Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits beschlossener Gründungsvorhaben oder Festigungsmaßnahmen.
Wie wird gefördert?
Finanzierungsart: Ratendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs
Höchstbetrag: 50.000 €
Laufzeiten: max. 10 Jahre, 6 Monate tilgungsfrei
Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
Tilgung:
in monatlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Monate
56 Monate 0,75% pro Monat vom Kapital, dann 58 Monate 1% pro Monat vom Kapital
außerplanmäßige Tilgungen jederzeit ohne Kosten möglich
Auszahlung: 100%
Sicherheiten: keine
In Kombination mit dem Darlehen kann die NRW.BANK gemeinnützigen und gemeinwohlorientierten Unternehmen einen Tilgungsnachlass in Höhe von 20% gewähren. Dies gilt nicht für Nebenerwerbsgründungen.
Zwingende Voraussetzungen für die Förderung sind:
Die Antragstellerin/der Antragsteller muss über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Gründungs- beziehungsweise Festigungsvorhaben verfügen.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie verfügen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben.
Der Unternehmens- bzw. Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
Ihr Vorhaben lässt einen nachhaltigen Erfolg erwarten.
Wenn Sie im Nebenerwerb gründen, sollte Ihr Unternehmen innerhalb von 3 Jahren zur Vollerwerbstätigkeit führen.
Sie lassen sich vor Antragstellung in einem STARTERCENTER NRW beraten und erhalten ein positives Votum.
Bei einem Gründungsvorhaben lassen Sie sich beratend begleiten, z. B. durch die Seniorexperten der IHK zu Dortmund oder andere Beratungsdienstleister, für 2 Jahre ab Beginn der Darlehenslaufzeit.
Darüber hinaus
Bei einem Erweiterungs- oder Wachstumsvorhaben kann die NRW.BANK im Einzelfall eine Begleitberatung verlangen.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag ist vor Beginn des Gründungsvorhabens oder der Festigungsmaßnahme im Kundenportalder NRW.BANK zu stellen. Dort finden Sie auch die nötigen Antragsunterlagen.
Die vom STARTERCENTERNRW geprüften Antragsunterlagen sind von dem/der Antragstellenden über das Kundenportal hochzuladen und werden dadurch bei der NRW.BANK eingereicht. Die hochgeladenen Antragsunterlagen und die Stellungnahme des STARTERCENTERS bilden den vollständigen Antrag.