Ausbildung

Abschlussprüfung Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Das 2016 neugeordnete und 2022 aktualisierte Berufsbild orientiert sich an den Anforderungen für Fachkräfte, die in den Bereichen Theater, Messebau, Medienproduktionen, bei den Produktionsbetrieben für Hörfunk, Film und Fernsehen und den unterschiedlichsten Dienstleistern im Bereich der Veranstaltungstechnik tätig sind. Fachkräfte für Veranstaltungstechnik realisieren technische, organisatorische und gestalterische Dienstleistungen, z. B. konzipieren sie veranstaltungstechnische Systeme, Aufbauten und Abläufe, Auf- und Abbauen von veranstaltungstechnischen Anlagen und Tragwerken, Aufbauen und in Betrieb nehmen von ortsveränderlichen elektrischen Anlagen, Aufbauen und Anpassen von bühnen- und szenentechnischen Anlagen und Aufbauten.
Auch das in Betrieb nehmen von Beleuchtungs-, Beschallungs-, Projektions-, Signalübertragungs- und Aufnahmeanlagen, Einrichten und Bedienen technischer Systeme bei Proben und Veranstaltungen, Beurteilen der Infrastruktur und Sicherheit von Veranstaltungsstätten, Umsetzen von Maßnahmen zur Sicherheit, zum Umwelt- und zum Gesundheitsschutz gehört zu Ihrem Aufgabengebiet. Die Arbeit einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik ist heute stärker projektorientiert. Sie soll die Kompetenz erwerben, im eigenen Arbeitsbereich Projektabläufe unter Beachtung von technischen und organisatorischen Schnittstellen zu planen, bei der Aufgabenverteilung und dem Personaleinsatz mitzuwirken, Arbeitsabläufe zu koordinieren und Mitarbeitende auch sicherheitstechnisch zu unterweisen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen ist von ihnen ferner darauf zu achten, dass der Ablauf reibungslos funktioniert und bei Störungen kurzfristig Lösungsvarianten entwickelt werden.
Weiterhin erhält die Fachkraft für Veranstaltungstechnik Verantwortung im Bereich der Energieversorgung. Dazu gehören zum Beispiel das Planen des Energiebedarfs, die Sicherstellung der Stromversorgung sowie der sachgerechte Aufbau, das Betreiben und der Abbau nichtstationärer elektrischer Anlagen. Die Fachkraft für Veranstaltungstechnik ist eine Elektrofachkraft immer nur für das Teilgebiet, für das der- oder diejenige explizit befähigt und von dem Betrieb beauftragt ist.
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Projektdokumentation

Aufbau und Inhalt

Die Durchführung des betrieblichen Auftrags ist mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren.
Einleitend sollte vom Prüfungsteilnehmer das Projekt mit den Rahmenbedingungen dargestellt werden.
Dabei sind das Projektumfeld, die eigene Position und der Aufgabenbereich zu beschreiben, ebenso wie die Schnittstellen zu anderen relevanten Beteiligten.

Die praxisbezogenen Unterlagen müssen verständlich und nachvollziehbar sein. Soweit dies zum Verständnis notwendig ist, sind sie zu kommentieren.
Mehrseitige Aufsätze und Beschreibungen sind nicht mehr gefordert und zu vermeiden.

Folgende Unterlagen gehören zur Dokumentation des betrieblichen Auftrags:
  • Organigramm der Beteiligten
  • Angebot (oder Lastenheft) und Bestätigung
  • Ablaufpläne und Personaleinsatzpläne
  • Netzverteilungsplan der Energieversorgung
  • Plan zur technischen Ausführung
  • Notwendige rechnerische Nachweise (z.B. zu Standsicherheit, Hängepunkte, Lastverteilung, Schallausbreitung, Beleuchtungsstärken, Leistungsbedarf)
  • Materialübersicht
  • Dokumentation der Umsetzung sicherheitsrelevanter Maßnahmen
  • Fotos

Folgende ergänzende Unterlagen sollten zusätzlich eingereicht werden:
  • Hallenplan
  • Technische Anforderungen, z.B. Bühnenanweisungen oder Technical Rider
  • Anfragen, z.B. Leistungsverzeichnisse oder Pflichtenheft
  • Erweiterte Berechnungen, insbesondere bei statisch unbestimmten Systemen
  • Prüfprotokolle

Formale Vorgaben
Die Projektdokumentation muss in ihrer Form wie folgt aufgebaut sein:
  • Deckblatt mit Angabe des Projektthemas
  • Vollständiger Name und Adresse des Auszubildenden
  • Name und Adresse des Ausbildungsbetriebes
  • Inhaltsverzeichnis
  • Fortlaufende Nummerierung ab der ersten Seite
  • Papierformat: DIN A4 (Pläne können ggf. größer sein)
  • Kopie des vollständigen Projektantrags und der Genehmigung
  • Erklärung des Prüfungsteilnehmers, dass er die Projektarbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt hat. Die Erklärung ist sowohl vom Prüfungsteilnehmer als auch vom Ausbilder zu unterschreiben.
    Der Ausbilder bestätigt mit seiner Unterschrift, die Realisierung des Projekts.