Nr. 6359202
Fachkräftesicherung

Berufserfahrung sichtbar machen

Am 1. Januar 2025 ist das Berufsbildungsvalidierungsgesetz in Kraft getreten. Berufserfahrene Personen, ohne einen entsprechenden Berufsabschluss, haben mit dem Validierungsverfahren die Möglichkeit ihre individuelle berufliche Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs festzustellen und offiziell bescheinigen zu lassen. Die Details dazu finden Sie hier bei uns.
Bitte beachten Sie, dass wir zurzeit nicht alle Referenzberufe anbieten können. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Die Gebühren entnehmen Sie dem aktuellen Gebührentarif.

An wen richtet sich das Verfahren?

Das Verfahren richtet sich an Erwachsene
  • mit mehrjähriger Berufserfahrung, ohne Berufsabschluss im ausgeübten Beruf,
  • mit Interesse an einem Nachweis über ihre beruflichen Kompetenzen,
  • für die eine Externenprüfung nicht in Frage kommt.

Wer kann am Verfahren teilnehmen?

Teilnehmen können Personen,
  • die mindestens 25 Jahre alt sind.
  • die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen (das Verfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt).
  • die mindestens das Eineinhalbfache, der vorgeschriebenen Ausbildungszeit, im Referenzberuf gearbeitet haben.
  • die in Deutschland leben oder die notwendige Berufstätigkeit mindestens zu Hälfte in Deutschland erworben haben.
  • die in dem Referenzberuf keinen Berufsabschluss haben oder für deren Berufsabschluss keine Anerkennung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) möglich ist.
  • die aktuell keine Ausbildung im Referenzberuf absolvieren.

Wie ist das Validierungsverfahren organisiert und wie läuft dieses ab?

Im Validierungsverfahren werden die beruflichen Kompetenzen der Teilnehmenden mit den Anforderungen eines Ausbildungsberufs (Referenzberuf) verglichen. Das Verfahren ist praxisorientiert mit berufstypischen Aufgabenstellungen. Auf schriftliche Aufgaben wird weitgehend verzichtet.

Das Verfahren erfolgt in vier Schritten.
Information und Beratung
Interessierte Personen erhalten Informationen zum Verfahren und möglichen Alternativen, zum Ablauf des Validierungsverfahrens, zu den Anforderungen im Referenzberuf und zu den Dokumenten, die für die Antragsstellung benötigt werden. Der Referenzberuf ist der duale Ausbildungsberuf, in dem die berufliche Handlungskompetenz festgestellt werden soll.
Antragsstellung
Interessierte Personen dokumentieren die beruflichen Fähigkeiten entlang des eigenen Werdegangs. Für die Antragsstellung werden die Angaben durch Arbeitszeugnisse, Arbeitsnachweise oder Zertifikate belegt. Die IHK prüft den eingereichten Antrag, wertet die Dokumente und Nachweise aus und trifft eine Entscheidung über die Zulassung.
Bewertung
Ein Tandem aus fachkundigen Berufsexperten stellt insbesondere mit praktischen und mündlichen Aufgaben die berufliche Handlungsfähigkeit fest.
Ergebnismitteilung
Wird das Verfahren erfolgreich durchlaufen, erhalten Teilnehmende entweder
  • ein Zeugnis, das die vollständige Vergleichbarkeit ihrer Kompetenzen mit dem Referenzberuf bescheinigt
  • oder einen Bescheid, der die überwiegende Vergleichbarkeit mit einem Referenzberuf bestätigt.
Menschen mit Behinderung können auch kleinere Bestandteile eines Referenzberufs bewerten lassen und darüber einen Bescheid mit teilweiser Vergleichbarkeit zum Referenzberuf erhalten.

Wozu berechtigt ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit?

  • Anspruch auf Zulassung zur Prüfung der ersten und zweiten Fortbildungsstufe (z.B. geprüfter/geprüfte Berufsspezialist/-in, Bachelor Professional)
  • Ausbildungsberechtigung: Mit einem Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit liegt die fachliche Eignung als Ausbilderin oder Ausbilder vor. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung muss zusätzlich nachgewiesen werden (AEVO-Prüfung)

Was sind die Vorteile eines Validierungsverfahrens?

Für Teilnehmende:

  • Sie erhalten den offiziellen Nachweis über Ihre beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.
  • Durch den Nachweis Ihrer beruflichen Kompetenzen, haben Sie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
  • Bei voller Vergleichbarkeit mit Referenzberuf erhalten Sie Regelzugang zu Fortbildungen der 1. und 2. Fortbildungsstufe und Ausbildereignungsprüfung.
  • Beim Erzielen der überwiegenden Vergleichbarkeit können Sie sich gezielt weiterqualifizieren und im Folgeverfahren die volle Vergleichbarkeit anstreben.

Für Betriebe:

  • Sie erhalten einen objektiven Überblick über das Können Ihrer Mitarbeitender ohne formalen Abschluss.
  • Sie können Ihre Mitarbeitende gezielt weiterentwickeln.
  • Unentdeckte Potenziale sichtbar machen und damit personelle Ressourcen besser nutzen.
  • Ihre Wertschätzung gegenüber langjährigen Mitarbeitenden zeigen, dadurch deren Zufriedenheit steigern und diese an Ihr Unternehmen binden.
  • Die Fachkräfteanzahl im Unternehmen erhöhen.

Kommt ein Validierungsverfahren für mich oder meine Mitarbeitende in Frage?

Wir bieten individuelle und kostenfreie Beratungen an – sowohl zum Validierungsverfahren als auch zu möglichen Alternativen. Die Beratung kann als Vor-Ort-Termin in der IHK zu Dortmund oder als Video- bzw. telefonische Beratung erfolgen. Sie können sich hier dazu anmelden: