Recht und Steuern

Versicherungsvermittler

Für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater ergeben sich seit 2007 viele Neuerungen. Nach dem Willen des Gesetzgebers handelt es sich bei der Versicherungsvermittlung um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren sowie die Durchführung von Sachkundeprüfungen obliegt den Industrie- und Handelskammern.
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IHK zu Dortmund nimmt regelmäßig Prüfungen ab. Anmeldungen sind hier möglich.

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Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts wurden umfassende Informations-, Mitteilungs-, Beratungs-, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten gesetzlich verabschiedet. Diese sind seit dem 22. Mai 2007 von den Versicherungsvermittlern/ -beratern im Kontakt mit den Kunden zu beachten.

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Kontaktadressen zu anerkannten Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern.