Nr. 7139536
GreenClaim-Check - Version 1.1

GreenClaim-Check

Prüfung von Umweltaussagen nach dem UWG in der ab 27.09.2026 geltenden Fassung
Version 1.1 · Regelbasis Stand 1. August 2026 · kostenfreier Service der IHK zu Dortmund · keine Rechtsberatung

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umweltwerbung

Einige Werbepraktiken werden ohne Einzelfallprüfung unzulässig. Der GreenClaim-Check unterstützt Sie dabei, Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, pauschale Umweltversprechen und kompensationsbasierte Klimaaussagen strukturiert zu prüfen.

Die Anwendung schlägt anhand Ihrer Eingabe die einschlägigen Tatbestände vor. Die Bewertung entsteht anschließend aus Ihren Antworten auf die angezeigten Prüffragen.

Ohne Anmeldung nutzbar Kostenfrei, unbegrenzt und ohne Registrierung.
Verarbeitung im Browser Eingaben, Dateien und Prüfergebnisse werden lokal verarbeitet.
Dokumentierbares Ergebnis Prüfergebnis, Claim-Register und Arbeitsstand können gesichert werden.
Dateibestände einbeziehen PDF- und Word-Dateien sowie Siegel und Grafiken können einbezogen werden.
Keine Rechtsberatung. Dieses Werkzeug ordnet Ihre Angaben gesetzlichen Tatbeständen zu und liefert eine strukturierte Ersteinschätzung. Es trifft keine verbindliche Aussage darüber, ob eine konkrete Werbung zulässig ist, und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls. Die Bewertung beruht ausschließlich auf den Angaben der prüfenden Person.
Rechtliche Hinweise, Datenschutz und Rechtsstand

Rechtsgrundlage und Rechtsstand. Grundlage und Rechtsstand ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 12. Februar 2026, BGBl. 2026 I Nr. 43, ausgegeben am 19. Februar 2026, das nach seinem Artikel 2 Absatz 1 am 27. September 2026 in Kraft tritt.

Wie das Ergebnis zustande kommt. Der Textabgleich schlägt lediglich vor, welche Tatbestände zu prüfen sind. Die rechtliche Einordnung entsteht ausschließlich aus Ihren Antworten auf die Prüffragen. Unzutreffende oder unvollständige Angaben können zu einem unzutreffenden Ergebnis führen.

Verarbeitung Ihrer Prüfdaten. Werbeaussagen, importierte Dateien, Bilder und Prüfergebnisse werden in Ihrem Browser verarbeitet. Zum Lesen von PDF- und Word-Dateien werden Programmbibliotheken nachgeladen. Die Inhalte der Dateien werden dabei nicht an diese Bibliotheken übertragen.

Lokale Speicherung. Damit eine begonnene Prüfung fortgesetzt werden kann, wird der Arbeitsstand im lokalen Speicher des Browsers abgelegt. Diese Daten bleiben auf Ihrem Gerät, sind an diesen Browser gebunden und können im Abschnitt „Arbeitsstand sichern“ gelöscht werden. Für eine dauerhafte Ablage kann der Arbeitsstand zusätzlich als Datei gesichert werden.

Feedback. Beim Absenden des Feedbackformulars werden ausschließlich die dort angegebenen Antworten übermittelt. Angaben aus der Prüfung werden nicht Bestandteil des Feedbacks.

Kostenfreier Service. Die Nutzung ist kostenfrei, unbegrenzt und ohne Anmeldung möglich. Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit oder Fortführung besteht nicht.

Urheberrecht. Die Anwendung einschließlich Regelbasis, Prüffragen und Maßnahmentexten ist urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung für eigene betriebliche Zwecke ist gestattet. Übernahme, Bearbeitung, Entfernung der Herkunftsangaben oder gewerbliche Verwertung sind nicht gestattet.

Bestand an Dateien mit Umweltaussagen importieren (optional)

Katalog, Broschüre, Produktblatt oder Verpackungsdatei bzw. Grafikdateien, die als Siegel wirken können (Siegel, Logos oder Grafiken) in den Browser importieren (kein Upload). Das Tool erstellt daraus eine Fundliste und fasst identische Aussagen zusammen, damit Sie jede Aussage nur einmal beantworten müssen.

Ihre Dateien bleiben hier Die Auswertung läuft vollständig im Browser. Es werden keine Inhalte an einen Server übertragen - nur die Programmbibliotheken zum Lesen von PDF und Word werden einmalig geladen.

Prüffortschritt

Schritt 1 Umweltaussage erfassen
Schritt 2 Prüfpfade beantworten
Schritt 3 Bewertung und Maßnahmen

Erfassen Sie die Eigenschaften Ihrer Umweltaussage

Erfasst wird jede Aussage in kommerzieller Kommunikation - auch Bilder, Symbole, Marken-, Firmen- und Produktnamen.

Werbeaussage / Text
Siegel, Label oder Grafik
Firmen- oder Markenname

Der Textscan erkennt Signalbegriffe und leitet daraus die einschlägigen Prüfpfade ab.

Ja - Verbraucher werden direkt angesprochen
Ja - über die Lieferkette oder öffentlich einsehbar
Nein - reine B2B-Kommunikation im geschlossenen Kreis
Warum diese Frage anders gestellt ist, als Sie vielleicht erwarten Maßgeblich ist nicht, wer Ihr Kunde ist, sondern ob die Aussage einen Verbraucher erreichen kann. Wer im B2B-Geschäft tätig ist, ist deshalb nicht automatisch außen vor.
Typischer Fall: Ein Hersteller oder Großhändler druckt „klimaneutrale Verpackung“ auf die Lieferverpackung. Der Einzelhändler stellt diese Verpackung in den Verkaufsraum oder gibt sie an den Endkunden weiter - und damit steht die Aussage vor dem Verbraucher. Die Kommunikation war B2B, die Wahrnehmung ist B2C.
  • Erreicht Verbraucher: Verpackung, Etikett, Produktbilder, Datenblätter, Kataloge, Website, Messe, Social Media - alles, was Ihr Abnehmer unverändert weiterverwendet
  • Geschlossener Kreis: login-geschützter Händlerbereich, individuelle Angebote, interne Preislisten
Auch im geschlossenen Kreis endet die Prüfung nicht: § 5 Abs. 1 UWG erfasst ausdrücklich auch den „sonstigen Marktteilnehmer“, und die Tatbestände der schwarzen Liste entfalten nach der Rechtsprechung Indizwirkung für die Irreführung.
Einzelnes Produkt
Produktkategorie / Sortiment
Unternehmen / Marke

Arbeitsstand sichern

Ihre geprüften Aussagen werden automatisch in diesem Browser gespeichert, damit Sie später weiterarbeiten können. Für die dauerhafte Ablage sichern Sie den Stand zusätzlich als Datei.

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Löscht den gespeicherten Stand, das Register, die Fundliste und die laufende Prüfung. Gedruckte Berichte und gesicherte Dateien bleiben erhalten.
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Hinweis zur Browser-Speicherung Der Arbeitsstand liegt ausschließlich auf Ihrem Gerät und wird nicht übertragen. Er ist an diesen Browser gebunden: In einem anderen Browser, auf einem anderen Rechner oder im privaten Fenster ist er nicht vorhanden. Wenn Sie Browserdaten löschen, ist er ebenfalls weg. Für die Nachweisdokumentation verlassen Sie sich deshalb bitte auf den Prüfbericht und die Sicherung als Datei.

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