Duale Berufsausbildung mit Abitur Sachsen (DuBAS)
Im Freistaat Sachsen besteht die Möglichkeit, einen Berufsabschluss und die allgemeine Hochschulreife (Abitur) im Doppelpack zu erwerben. Innerhalb von vier Jahren werden die praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb und der schulische Teil am Beruflichen Gymnasium und an der Berufsschule kombiniert.
Berufsschule und Ausbildungsberufe
Die "Duale Berufsausbildung mit Abitur Sachsen" (DuBAS) ist derzeit in den folgenden Beruflichen Schulzentren und den genannten Ausbildungsberufen möglich:
- Berufliches Schulzentrum für Elektrotechnik in Dresden, Strehlener Platz 2, 01219 Dresden
- Fachinformatiker
- IT-Systemelektroniker
- Mechatroniker
- Karl-Heine-Schule - Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig, Merseburger Str. 56 – 58, 04177 Leipzig
- Industriemechaniker
- Zerspanungsmechaniker
- Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft II Chemnitz, Kanzlerstr. 9, 09112 Chemnitz
- Industriekaufmann
Theoretische Ausbildung
Die theoretische (schulische) Ausbildung findet im Beruflichen Schulzentrum statt. Hierbei werden die allgemeinbildenden und berufsbezogenen Unterrichtsinhalte der jeweiligen Fachrichtung am Beruflichen Gymnasium mit den berufsübergreifenden und berufsbezogenen Inhalten der Berufsschule kombiniert.
Betriebliche Ausbildung
Die betriebliche Ausbildung findet in gewohnter Form im Unternehmen statt und qualifiziert den Auszubildenden zu einer Teilnahme an der Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer Dresden. Hierzu wird zwischen dem Auszubildenden und dem Unternehmen ein entsprechender Ausbildungsvertrag über die jeweilige Ausbildungsdauer abgeschlossen.
Bewerbungsverfahren
Die Teilnahme an DuBAS setzt für die Schüler eine erfolgreiche Aufnahme am beruflichen Gymnasium voraus. (Informationen zur Aufnahme in DuBAS erhalten Sie vom jeweils zuständigen Beruflichen Schulzentrum.) Spätestens zum Ende des Schulvertrages muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen sein, um eine erfolgreiche Durchführung von DuBAS zu sichern. Daher sollten nicht nur die schulischen Leistungen zur Aufnahme an ein großes Interesse am jeweiligen Berufsfeld bestehen.
Vertragsgestaltung
Für Klasse 11 (erstes Jahr) wird ein Schulvertrag geschlossen. Je nach Beruf muss für die weiteren 3 bzw. 3,5 Jahre ein separater Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abeschlossen werden. Ist für die Phase des Schulvertrags bereits ein betriebliches Praktikum vorgesehen, wird die Vereinbarung eines Praktikumsvertrag empfohlen.
Durchlässigkeit der Bildungsgänge
Bis zum Ende der Klassenstufe 11 ist ein Wechsel in die Regelausbildung des Beruflichen Gymnasiums möglich. Dieser Wechsel ist dann notwendig, wenn bis dahin kein Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen wurde.
Auszubildende, die den Anforderungen des Beruflichen Gymnasiums nicht gewachsen sind, können die begonnene Berufsausbildung in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb über die festgelegte Ausbildungsdauer fortsetzen.