Einstiegsqualifizierung (EQ) – Förderung für Betriebe
Mit einer Einstiegsqualifizierung lernen Unternehmen potenzielle Auszubildende direkt im betrieblichen Alltag kennen. Erfahren Sie, welche Vorteile die EQ bietet, welche Förderung möglich ist und was Betriebe bei der Durchführung beachten müssen.
Was ist eine Einstiegsqualifizierung (EQ)?
Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein betriebliches Langzeitpraktikum für junge Menschen, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Sie dauert zwischen vier und zwölf Monaten und vermittelt praktische Kenntnisse eines anerkannten Ausbildungsberufs.
Ziel ist es, den Einstieg in eine Berufsausbildung oder eine Beschäftigung zu erleichtern. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein IHK-Zertifikat.
Vorteile für Unternehmen
Unternehmen profitieren von der Einstiegsqualifizierung, weil sie potenzielle Auszubildende über einen längeren Zeitraum kennenlernen können.
Außerdem können Betriebe:
- zukünftige Fachkräfte frühzeitig gewinnen
- Ausbildungsinteressierte praktisch qualifizieren
- das Risiko einer Fehlbesetzung reduzieren
- eine Förderung durch die Agentur für Arbeit erhalten
Förderung der Einstiegsqualifizierung
Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt die Agentur für Arbeit die Einstiegsqualifizierung finanziell.
Gefördert werden unter anderem
- ein Zuschuss zur Vergütung
- ein pauschaler Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen
Die Förderung muss vor Beginn der Einstiegsqualifizierung bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.
Welche Aufgaben haben Unternehmen?
Während der Einstiegsqualifizierung schließen Unternehmen einen EQ-Vertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 526 KB) mit den Teilnehmenden ab und melden diesen bei der zuständigen IHK an.
Außerdem übernehmen sie unter anderem:
- Vermittlung der Qualifizierungsinhalte
- Einhaltung der Berufsschulpflicht für Minderjährige
- Ausstellung eines betrieblichen Zeugnisses
- Beantragung des IHK-Zertifikats nach erfolgreichem Abschluss
Welche Voraussetzungen gelten?
Eine Einstiegsqualifizierung
- dauert mindestens vier und höchstens zwölf Monate
- dient der Vorbereitung auf eine Berufsausbildung
- kann in bestimmten Fällen auch in Teilzeit erfolgen
- wird grundsätzlich vor Beginn eines Ausbildungsjahres durchgeführt
Die Förderung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB III).
Qualifizierungsmodule
Die einzelnen Qualifizierungsmodule orientieren sich an anerkannten Ausbildungsberufen. Eine Übersicht der einzelnen Qualifizierungsmodule und deren Tätigkeitsbereiche finden Sie auf der Seite Einstiegsqualifizierung: Qualifizierungsmodule.
Ansprechpartner
Für Fragen zur Förderung ist grundsätzlich die Agentur für Arbeit am Wohnort der Teilnehmer zuständig.
Fragen zu den Qualifizierungsmodulen, zum Besuch der Berufsschule sowie zum IHK-Zertifikat beantwortet Ihr zuständiger Ausbildungsberater.