Alltagsbegleitung in Sachsen: allgemeine Informationen für Anbieter

Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag sind Dienstleistungen zur Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Alltagsbegleiter unterstützen Pflegebedürftige im Alltag durch Betreuung, Begleitung und hauswirtschaftliche Hilfen. Sie ermöglichen es, dass Betroffene möglichst lange in der eigenen Häuslichkeit verbleiben können. Pflegerische Tätigkeiten sind nicht Bestandteil dieser Angebote. Pflegerische Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Voraussetzung ist eine Anerkennung nach landesrechtlichen Vorgaben.

Zielgruppe

  • Pflegebedürftige Menschen aller Pflegegrade sowie deren Angehörige
Zusätzlich können auch Senioren ohne Pflegegrad angesprochen werden, sofern entsprechende Förderprogramme bestehen.

Leistungen

  • Unterstützung im Alltag wie Begleitung bei Terminen oder Spaziergängen
  • Hilfen im Haushalt wie Einkaufen, Reinigung und Wäsche
  • Soziale Betreuung und Gespräche
  • Unterstützung bei der Strukturierung des Tages
Nicht zulässig sind körperbezogene Pflegeleistungen oder medizinische Tätigkeiten!

Formen der Angebote

Es wird zwischen Betreuungsangeboten und Entlastungsangeboten unterschieden.

Betreuungsangebote

Im Mittelpunkt stehen Anleitung, Beaufsichtigung und Betreuung der Pflegebedürftigen.
Zu den Leistungen zählen unter anderem Orientierungstraining, Gedächtnistraining, Gespräche und Zuwendung zur Stabilisierung der psychischen Situation, individuell abgestimmte Aktivitäten wie Singen, Basteln oder Kochen, Beratung und Unterstützung bei der Strukturierung des Tagesablaufs, Spaziergänge, Vorlesen von Zeitungen und Büchern sowie Biographiearbeit.
Die Angebote können als Einzel- oder Gruppenbetreuung durchgeführt werden.

Entlastungsangebote

Im Vordergrund stehen die Bewältigung alltäglicher Aufgaben sowie die gezielte Unterstützung im Haushalt und der pflegenden Angehörigen.
Zu den Leistungen zählen unter anderem übliche Reinigungsarbeiten, Wäschepflege sowie die Erledigung von Einkäufen.
Betreuungs- und Entlastungsangebote können auch kombiniert angeboten werden, sofern die entsprechenden Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt sind.


Anbieter und Voraussetzungen

Anbieter sind Unternehmen oder Träger mit entsprechend qualifiziertem Personal. Eine Anerkennung durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen ist erforderlich. Die Tätigkeit erfolgt auf Grundlage der Sächsischen Pflegeunterstützungsverordnung.

Qualifikation

Die eingesetzten Kräfte benötigen eine geeignete Qualifikation. In der Regel ist eine Basisschulung mit mindestens 40 Stunden erforderlich. Inhalte sind unter anderem Kommunikation, Umgang mit Pflegebedürftigen, insbesondere bei Demenz, sowie Verhalten in Notfallsituationen.

Finanzierung und Abrechnung

Die Leistungen können über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung abgerechnet werden. Voraussetzung ist die Anerkennung des Angebots.

Ansprechpartner

Kommunaler Sozialverband Sachsen für Anerkennung und Förderung
Fachservicestelle Sachsen für Alltagsbegleitung, Nachbarschaftshilfe, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und pflegende Angehörige