Berufliche Weiterbildung
Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln, einen Meisterabschluss erwerben oder studieren? Dafür gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Hier finden Sie einen Überblick über wichtige Förderangebote für berufliche Weiterbildung und Qualifizierung in Sachsen – darunter den Meisterbonus, das Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung Berufliche Bildung) sowie das Aufstiegsstipendium für ein Hochschulstudium. Darüber hinaus erhalten Sie Hinweise auf weitere Fördermöglichkeiten der SAB und der Bundesagentur für Arbeit.
Meisterabschlüsse in Sachsen
- Meisterbonus in Höhe von 3000 Euro
Der Freistaat Sachsen unterstützt erfolgreiche Meisterabschlüsse mit dem Meisterbonus. Der Zuschuss beträgt 3.000 Euro pro Absolvent, wenn die Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt sind.Der Meisterbonus soll die berufliche Weiterbildung attraktiver machen, die Qualifikation von Fachkräften stärken und einen Anreiz für einen erfolgreichen Meisterabschluss schaffen.
Ziele und Maßnahmen
Was ist das Ziel des Meisterbonus?
Mit dem Meisterbonus unterstützt Sachsen die berufliche Weiterbildung und stärkt die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung.Die Förderung soll insbesondere:- einen Anreiz für berufliche Weiterbildung schaffen,
- den erfolgreichen Abschluss einer Meisterfortbildung honorieren,
- die Qualifikation von Fach- und Führungskräften stärken,
- die berufliche Bildung in Sachsen attraktiver machen,
- zur Sicherung von Fachkräften und zur Zukunftsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft beitragen.
Der Meisterbonus ist Teil der sächsischen Förderung der beruflichen Bildung.Begünstigte
Wer kann den Meisterbonus erhalten?
Den Meisterbonus können Sie erhalten, wenn Sie- eine förderfähige Meister-, Fachmeister- oder gleichwertige Fortbildungsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben,
- Ihren Abschluss in Sachsen erworben haben und
- zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses in Sachsen wohnen oder arbeiten.
Sie haben die Prüfung nicht in Sachsen abgelegt oder zum Zeitpunkt der Prüfung außerhalb Sachsens gelebt?
Auch dann kann eine Förderung möglich sein. Voraussetzung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung in Sachsen arbeiten.Förderkonditionen
Wie hoch ist der Meisterbonus?
Der Meisterbonus beträgt 3.000 Euro pro Absolvent.Die Erhöhung von 2.000 Euro auf 3.000 Euro gilt rückwirkend für entsprechende erfolgreiche Abschlüsse ab 1. Januar 2026.Wenn für einen 2026 abgeschlossenen Meister bereits ein Meisterbonus von 2.000 Euro bewilligt wurde, kann unter den Voraussetzungen der Richtlinie eine Nachbewilligung von 1.000 Euro beantragt werden.Welche Art von Förderung ist der Meisterbonus?
Der Meisterbonus ist ein zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss. Er wird als Festbetrag gewährt.Welche Voraussetzungen gelten?
Unter anderem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:- Der Abschluss muss zu den förderfähigen Fortbildungsabschlüssen gehören.
- Die Meisterprüfung muss grundsätzlich vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgelegt worden sein.
- Das Prüfungszeugnis muss von der zuständigen Stelle in Sachsen ausgestellt worden sein.
- Je nach Fall müssen weitere Voraussetzungen zum Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Sachsen erfüllt sein.
- Für Prüfungen, die im Jahr 2026 erfolgreich abgeschlossen wurden, muss der Antrag grundsätzlich innerhalb von einem Jahr nach Bekanntgabe des erfolgreichen Prüfungsergebnisses gestellt werden. Ab dem 1. Januar 2027 gilt eine neue Frist: Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Bescheids über das erfolgreiche Prüfungsergebnis gestellt werden.
- Für denselben Abschluss darf nicht bereits eine gleichartige Förderung in einem anderen Bundesland erhalten oder beantragt worden sein.
Welche konkreten Fortbildungsabschlüsse förderfähig sind, ergibt sich aus der jeweils aktuellen Liste der zuwendungsfähigen Fortbildungsabschlüsse der Sächsischen Aufbaubank (SAB).Antragstellung
Wie beantrage ich den Meisterbonus?
Für Absolventen von Meisterprüfungen im Industrie- und Handelsbereich erfolgt die Antragstellung grundsätzlich nicht direkt durch die Privatperson. Die zuständige sächsische Industrie- und Handelskammer stellt den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB).Wer den Meisterbonus erhalten möchte, sollte sich deshalb zunächst an die zuständige Kammer wenden.Welche Frist gilt?
Die Antragsfrist hängt vom Zeitpunkt des Prüfungserfolgs ab.- Prüfungsergebnis im Jahr 2026: Einreichung des Antrags innerhalb von einem Jahr nach Bekanntgabe des erfolgreichen Prüfungsergebnisses.
- Prüfungsergebnis ab dem 1. Januar 2027: Einreichung des Antrags innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des erfolgreichen Prüfungsergebnisses.
So geht’s
- Formular „Meisterbonus“ (PDF-Datei · 119 KB) herunterladen
- Nachweise beifügen (z. B. Wohnsitz oder Arbeitsort)
- Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen (z. B. IHK Dresden, Handwerkskammer Dresden)
Weitere Informationen
Wo finde ich die aktuellen Informationen?
Aktuelle Informationen, Formulare, die Liste der förderfähigen Fortbildungsabschlüsse und die geltenden Rechtsgrundlagen werden auf den Seiten der Sächsischen Aufbaubank (SAB) bereitgestellt.Für die individuelle Prüfung, ob ein Abschluss förderfähig ist und welche Stelle den Antrag stellen muss, ist die zuständige Kammer der richtige Ansprechpartner.
Stipendien
- Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung Berufliche Bildung)
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Fachkräfte nach einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung bei ihrer weiteren beruflichen Qualifizierung.Gefördert werden anspruchsvolle Weiterbildungen, die fachliche, fachübergreifende oder soziale Kompetenzen vermitteln. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.Das Stipendium bietet Zuschüsse von insgesamt bis zu 9.135 Euro für förderfähige Weiterbildungen. Die Förderung läuft über einen Zeitraum von maximal drei Jahren
Ziele und Maßnahmen
Was ist das Ziel des Weiterbildungsstipendiums?
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt engagierte und leistungsfähige junge Fachkräfte dabei, sich nach ihrer Berufsausbildung beruflich weiterzuentwickeln.Ziele der Förderung sind insbesondere:- die berufliche Qualifizierung junger Fachkräfte zu unterstützen,
- besondere berufliche Leistungen zu fördern,
- die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten von Fachkräften zu verbessern,
- zusätzliche fachliche und überfachliche Kompetenzen zu vermitteln,
- berufliche und akademische Bildung miteinander zu verbinden.
Das Programm gehört zur Begabtenförderung berufliche Bildung und wird aus Bundesmitteln finanziert. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert das Programm bundesweit.Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle Weiterbildungen, insbesondere:- fachbezogene berufliche Weiterbildungen,
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, zum Beispiel für Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt,
- Weiterbildungen zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, zum Beispiel Fremdsprachen, Software oder Qualitätsmanagement,
- berufsbegleitende Studiengänge, die fachlich oder inhaltlich auf der Berufsausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.
Auch die Kosten für Prüfungen können gefördert werden.Welche Kosten können gefördert werden?
Je nach Maßnahme können unter anderem Zuschüsse gewährt werden für:- Lehrgangs- und Maßnahmekosten,
- Fahrtkosten,
- Aufenthaltskosten,
- notwendige Arbeitsmittel,
- Prüfungskosten.
Zusätzlich kann im ersten Förderjahr zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.Begünstigte
Wer kann sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben?
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an junge Fachkräfte nach einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.Voraussetzungen für die Bewerbung sind grundsätzlich:- Sie haben eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen.
- Ihre Berufsabschlussprüfung wurde mit mindestens 87 Punkten beziehungsweise mit der Durchschnittsnote 1,9 oder besser abgeschlossen.
Alternativ können Sie sich qualifizieren, wenn Sie bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 erreicht haben.Eine weitere Möglichkeit ist ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule, mit dem die besondere berufliche Qualifikation nachgewiesen wird.Gibt es eine Altersgrenze?
Die Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium ist grundsätzlich bis zum Alter von 24 Jahren möglich.Bestimmte Zeiten, zum Beispiel ein Freiwilligendienst oder Elternzeit, können angerechnet werden. Dadurch kann eine Aufnahme auch bis zu drei Jahre später möglich sein. Für bestimmte Gesundheitsfachberufe gelten zusätzliche Regelungen zur Anrechnung der Ausbildungszeit.Muss ich berufstätig sein?
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie grundsätzlich entweder- mindestens 15 Stunden pro Woche berufstätig sein oder
- bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein.
Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit sowie Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen können nicht in das Weiterbildungsstipendium aufgenommen werden.Gibt es einen Rechtsanspruch auf das Stipendium?
Nein. Das Weiterbildungsstipendium wird im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Programm besteht nicht. Auch die Förderung einzelner Weiterbildungsmaßnahmen wird auf Antrag entschieden.Aufnahme: jährlich zum 1. Januar
Bewerbungsschluss: 31. Oktober des VorjahresFörderkonditionen
Wie hoch ist die Förderung?
Im Weiterbildungsstipendium können Sie über den gesamten Förderzeitraum bis zu 9.135 Euro für förderfähige Weiterbildungen erhalten.Für jede Fördermaßnahme ist ein Eigenanteil von 10 Prozent zu leisten. Dieser Eigenanteil wird nicht auf den maximalen Förderbetrag von 9.135 Euro angerechnet.Wie lange wird gefördert?
Das Weiterbildungsstipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei weitere Jahre. Insgesamt beträgt der Förderzeitraum damit maximal drei Jahre.Die Förderung beginnt grundsätzlich erst mit der Aufnahme in das Programm.Muss ich die Weiterbildung vor der Förderung beantragen?
Ja. Eine Weiterbildungsmaßnahme muss grundsätzlich vor ihrem Beginn beantragt werden.Wichtig: Erst die Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium ermöglicht grundsätzlich die Förderung. Bereits vor der Aufnahme begonnene Weiterbildungen können nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.Antragstellung
Wo kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung erfolgt bei der zuständigen Stelle. Welche Stelle zuständig ist, hängt vom erlernten Beruf und vom Ausbildungsbereich ab.Wenn Sie Ihre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung abgeschlossen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war. Das kann beispielsweise eine Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder eine andere zuständige Stelle sein.Wie läuft die Bewerbung ab?
Der Bewerbungsprozess umfasst grundsätzlich folgende Schritte:- Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für das Weiterbildungsstipendium erfüllen.
- Reichen Sie Ihre Interessenbekundung/Einverständniserklärung ein.
- Freischaltung im Portal (IBS) und Daten vervollständigen
- Antrag und Nachweise hochladen (z. B. Prüfungszeugnis, Beschäftigungsnachweis)
Wie beantrage ich eine Weiterbildung?
Nach der Aufnahme in das Programm suchen Sie die passende Weiterbildung selbst aus.Für jede förderfähige Weiterbildungsmaßnahme stellen Sie vor Beginn der Maßnahme einen Förderantrag bei Ihrer zuständigen Stipendienbetreuung.Weitere Informationen
Wer ist für das Weiterbildungsstipendium zuständig?
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundes. Die Mittel werden vom zuständigen Bundesministerium bereitgestellt. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert das Programm bundesweit.Die Aufnahme und Betreuung der Stipendiaten erfolgt bei den zuständigen Stellen, beispielsweise Kammern.Kann auch ein Studium gefördert werden?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen können berufsbegleitende Studiengänge gefördert werden, wenn sie fachlich oder inhaltlich auf der Berufsausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.Ein Vollzeitstudium wird über das Weiterbildungsstipendium nicht gefördert. Für ein Vollzeitstudium kann stattdessen das Aufstiegsstipendium infrage kommen.Wo finde ich weitere Informationen?
Für die Bewerbung ist grundsätzlich die zuständige Stelle Ihres Ausbildungsberufs der erste Ansprechpartner.Zum Nachlesen finden Sie die Voraussetzungen ausführlich beschrieben auch in den Stipendieninformationen der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB). - Aufstiegsstipendium für ein Hochschulstudium
Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung beim ersten akademischen Hochschulstudium. Jährlich werden durch vergibt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) über die SBB bis zu 1.500 neue Stipendien vergeben.
Wichtig auf einen Blick
- Für Vollzeit- oder berufsbegleitendes Studium möglich.
- Bewerbung vor Studienbeginn möglich; nach Aufnahme ist 1 Jahr Zeit, mit dem Studium zu starten.
- Gefördert wird ein erstes Studium (in der Regel Bachelor/Staatsexamen) an staatlichen/staatlich anerkannten Hochschulen in DE, EU oder CH.
Weitere Fördermöglichkeiten
Je nach Vorhaben können auch diese Programme relevant sein:
- AFBG/Aufstiegs-BAföG durch die Sächsische Aufbaubank (SAB)
- Förderung berufliche Weiterbildung Beschäftigter durch die Bundesagentur für Arbeit
Lassen Sie sich beraten, welche Förderung zu Ihrem Ziel passt.
Noch unsicher? Wir beraten Sie!
Wir helfen Ihnen, die passende Förderung zu finden und die nächsten Schritte einzuordnen.
Jetzt Kontakt aufnehmen