Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Elektrotechnik

Führungsaufgaben - genau dafür sind die Geprüften Industriemeister- Fachrichtung Elektrotechnik qualifiziert. Sach- und Organisationskompetenz sind für diesen Anspruch gleichermaßen notwendig. Mit diesen Kompetenzen sind die Industriemeister bestens geeignet für den Einsatz an der Schnittstelle zwischen Leitungsebene und den Mitarbeitern der Unternehmen. Einsatzfelder wie Produktion-, Maschinen- und Anlagenbau, Instandhaltung, Energieversorgung oder Projektmanagement sind für den Geprüften Industriemeister - Fachrichtung Elektrotechnik typisch. Je nach Ausrichtung der Unternehmen, arbeiten sie im Bereich Betriebs- oder Automatisierungstechnik. Dabei sind sie eigenverantwortlich zuständig für den Einsatz und die Personalentwicklung der Mitarbeiter.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.

Zulassungsvoraussetzungen

Verordnung vom 30. November 2004, zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. Dezember 2019

Zulassung zum Prüfungsteil 1 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Abschlussprüfung im anerkannten E-Technik-Ausbildungsberuf oder
  • Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und 6 Monate Berufspraxis oder
  • 4 Jahre Berufspraxis

Zulassung zum Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen

Der Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen muss abgelegt sein und darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen sowie mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Der Teil berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung

Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert?

Die Registrierung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
  1. Wählen Sie bitte für eine Prüfungsperiode (Jahr/Monat) aus.
  2. Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung und den Abschnitt “Nachweise” im Fortbildungsinfocenter“, bei.
  3. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 70 KB) bei.
  4. Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden betätigen müssen.
  5. Nach Registrierung Ihrer Daten erhalten Sie ein Schreiben der IHK mit dem Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter.

Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert?

Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter-Login anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
  1. Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten.
  2. Suchen Sie Ihre Prüfung
  3. Anmeldung für die Prüfung:
    1. Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”.
    2. Gehen Sie auf “Details” und betätigen durch Klicken des Buttons “Anmelden”.
  4. Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
  5. Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf “Weiter”.
  6. Folgen Sie nun den weiteren Anweisungen.
  7. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 70 KB) bei.

Prüfungsinhalte

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  1. Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
  3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
  4. Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
  5. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, 90 Minuten
  • Dauer: je 20 Minuten bei höchstens 2 Prüfungsfächern unter 50 bis 30 Punkte
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Punkte Teil 1 =
(schriftliche Prüfungsleistung * 2) + mündlichen Prüfungsleistung / 3
  • je Prüfungsbereich mindestens 50 Punkte

Handlungsspezifische Qualifikationen

  1. Handlungsbereich Technik mit den Qualifikationsschwerpunkten:
    1. Infrastruktursysteme und Betriebstechnik
    2. Automatisierungs- und Informationstechnik
  2. Handlungsbereich Organisation
  3. Handlungsbereich Führung und Personal
  1. Situationsaufgabe
    • 240 min
    • Teilnehmer wählt Infrastruktursysteme und Betriebstechnik oder Automatisierungs- und Informationstechnik
  2. Situationsaufgabe
    • 240 min
  • Ergänzungsprüfung 20 Minuten bei höchstens einem Prüfungsfach unter 50 bis 30 Punkte
  • 3. Situationsaufgabe
    • Fachgespräch 45 Minuten bis 60 Minuten
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) / 100
  • alle Handlungsbereiche mindestens 50 Punkte

Gesamtnote

  • Punkte aus der Basis (Teil 1) x 25 %
  • Punkte aus der Handlung (Teil 2) x 75 %
  • Summe : 100 = Gesamtpunktzahl
Die erreichten Punkte aus dem Teil 1 (Basisqualifikationen) werden mit 25 % multipliziert. Die erreichten Punkte aus dem Teil 2 (handlungsspezifische Qualifikationen) werden mit 75 % multipliziert. Beide Ergebnisse werden addiert. Diese Summe wird durch 100 geteilt. Als Ergebnis erhält man die Gesamtpunktzahl.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) / 100

Anmeldung und Prüfung