Nr. 5902008

Recht & Steuern – Rechtliche Klarheit schaffen

Mitgliedsunternehmen der Kammer und Existenzgründer werden zu allgemeinen Rechts- und Steuerfragen beraten und erhalten Auskünfte und Informationen zur aktuellen Rechtslage.
Die IHK Dresden bestellt Sachverständige und vertritt mit Stellungnahmen zu Gesetzgebungen das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft oder einzelner Branchen. Die IHK fördert Chancengleichheit und fairen Wettbewerb. Weiterhin unterstützt sie Unternehmen bei ihrem Markteintritt und in ihrer Entwicklung. Die IHK Dresden ist Mitglied im Bündnis zur Verbreitung alternativer Konfliktlösungsverfahren in Sachsen.

Meldungen

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Die neue EU-Geldwäsche-Verordnung bringt ab Juli 2027 neue Anforderungen für Unternehmen. Ein kostenfreies DIHK-Webinar am 21. Oktober 2026 informiert über zentrale Änderungen, wirtschaftlich Berechtigte, Transparenzregister und den konkreten Handlungsbedarf.

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11.08.2026
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Die IHKs in Deutschland und ihre Mitgliedsunternehmen sind erneut von Phishing-Angriffen betroffen. Ziel des Angriffs ist nach aktuellen Erkenntnissen das Erlangen von Daten der betreffenden Unternehmen, darunter Kontoinformationen.

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Die E-Rechnung wird zum neuen verpflichtenden Standard im B2B-Geschäft. Bereits heute bestehen erste Anforderungen. Unser Sprechtag „Umstellung auf E-Rechnung“ soll helfen, den aktuellen Stand im Unternehmen realistisch einzuschätzen und gezielt die nächsten Schritte zur Umsetzung zu planen.

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Ab dem 19. Juni 2026 muss eine elektronische Widerrufsfunktion für online geschlossene Fernabsatzverträge bereitgestellt werden. Der Widerruf soll zukünftig über eine Schaltfläche, den sogenannten "Widerrufsbutton", erklärt werden können.

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Derzeit sind täuschend echte Schreiben vom „Amtsgericht Zentrale Zahlstelle“ im Umlauf, die Unternehmen zu angeblichen Zahlungen an Gerichte auffordern. Hinter der offiziell wirkenden Aufmachung steckt jedoch eine Betrugsmasche. Firmen sollten solche Anschreiben besonders sorgfältig prüfen, um keinen finanziellen Schaden zu erleiden.

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Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) bietet den „Selbstcheck Erwerbsstatus“ als anonymen Online-Fragebogen zur ersten Einschätzung, ob eine Tätigkeit eher als abhängige Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit einzustufen ist. Das Ergebnis liefert eine unverbindliche Orientierung, ersetzt aber kein Statusfeststellungsverfahren. Nicht anwendbar ist der Selbstcheck für Gesellschafter-Geschäftsführer und Fremdgeschäftsführer einer GmbH.

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Die sozialversicherungsrechtliche Übergangsregelung für Dozenten, Lehrbeauftragte und Honorarkräfte wird bis Ende 2027 verlängert. Damit können Lehrkräfte an Hochschulen und Bildungseinrichtungen weiterhin mit deren Zustimmung sozialversicherungsfrei beschäftigt werden. Die Regelung verschafft Bildungsträgern und Lehrenden Rechtssicherheit, bis eine gesetzliche Neuregelung zum Statusfeststellungsverfahren vorliegt.

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Rechtsreferentin
Geschäftsbereich Recht / Berufszugang / Bescheinigungswesen
Heike Klotzsche
Mitarbeiterin Sachverständigenwesen, Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten
Geschäftsbereich Recht / Berufszugang / Bescheinigungswesen
Rechtsreferent
Geschäftsbereich Recht / Berufszugang / Bescheinigungswesen
Simone Müller
Rechtsreferentin
Geschäftsbereich Recht / Berufszugang / Bescheinigungswesen
Mitarbeiterin Firmenrecht
Geschäftsbereich Recht / Berufszugang / Bescheinigungswesen
Rechtsreferentin, behördliche Datenschutzbeauftragte
Geschäftsbereich Recht / Berufszugang / Bescheinigungswesen