24-Stunden-Bürgschaft für einen schnellen und unkomplizierten Fremdkapitalzugang

Das neue Programm der Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) verhilft sächsischen Unternehmen innerhalb eines Werktages zu einer Sicherheit für Bankdarlehen. Mit der sogenannten »24-Stunden-Bürgschaft« ergänzt die BBS ihr Produktportfolio um ein weiteres Finanzierungsinstrument. Durch strukturierte Entscheidungsmechanismen kann die BBS entsprechende Bürgschaftsanträge ab sofort binnen eines Werktages bewilligen.

Antragstellung

Anträge auf eine »24-Stunden-Bürgschaft« können ab sofort über jede Hausbank bei der BBS eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass der Unternehmenssitz des antragstellenden Unternehmens in Sachsen ist bzw. das Investitionsvorhaben in Sachsen umgesetzt wird.

Zielgruppe und Voraussetzungen

Das Programm richtet sich an bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe. Voraussetzung ist die Vorlage von mindestens zwei Jahresabschlüssen bzw. gleichwertigen Abschlüssen, z. Bsp. Einnahme-Überschuss-Rechnung. Hierbei muss der jüngste Abschluss für ein vollständiges Geschäftsjahr vorliegen und darf nicht älter als 18 Monate sein.

Kredithöhe

Die maximale Kredithöhe beträgt 375.000 Euro. Der Antrags- und Bearbeitungsprozess erfolgt vollkommen papierlos. Über den Antrag wird innerhalb von 24 Stunden entschieden.
Lesen Sie alle Informationen zur 24-Stunden-Bürgschaft auf der Internetseite der Bürgschaftsbank Sachsen.
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