Ausbildung
Auslandsaufenthalt während der Ausbildung
Aktuelles
Bis zum 08.10.2026 können Ausbildungsunternehmen, berufliche Schulen, zuständige Stellen und sonstige Einrichtungen der beruflichen Bildung Anträge bei AusbildungWeltweit stellen. Die Aufenthalte beziehen sich auf den Zeitraum zwischen dem 01.02.2027 und dem 31.01.2028. Gefördert werden weltweite Auslandsaufenthalte von Auszubildenden, betrieblichen Ausbildern/innen sowie vorbereitende Besuche.
Weitere Informationen zur aktuellen Antragsrunde von AusbildungWeltweit finden Sie auf der Website des BiBB.
Gesetzliche Grundlage
Auszubildende können bis zu einem Viertel ihrer Ausbildungszeit im Ausland verbringen (§ 2 Abs. 3 BBiG), wenn die Lerninhalte dort der Ausbildungsordnung für den Beruf entsprechen.
Ein Auslandsaufenthalt kann im Rahmen eines Gruppenaustauschs stattfinden oder individuell organisiert werden. Er ist zu jedem Zeitpunkt möglich.
Vertragliche Regelungen
Jeder Auslandsaufenthalt muss als "Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte" in den Ausbildungsvertrag aufgenommen werden. Das ist auch noch nachträglich möglich.
Es ist außerdem sinnvoll, einen Vertrag zwischen dem entsendenden und dem aufnehmenden Betrieb und dem Azubi zu schließen.
Eine Verrechnung der Dauer des Auslandsaufenthaltes mit Urlaubsansprüchen ist nicht zulässig, denn er ist ein Teil der Ausbildung. Sie wird weder unterbrochen noch im Anschluss verlängert.
Der Ausbildungsbetrieb muss die IHK über einen Auslandsaufenthalt seiner Azubis informieren. Wenn der Auslandsaufenthalt länger als vier Wochen dauert, muss der Ausbildungsplan mit der IHK abgestimmt werden.
Das Berichtsheft muss auch im Ausland geführt werden.
Ausbildungsvergütung
Azubis bekommen während ihres Auslandsaufenthaltes weiterhin ihre Ausbildungsvergütung. Gegebenenfalls kann mit dem aufnehmenden Betrieb vereinbart werden, dass er einen Teil davon übernimmt.
Reisekosten
Die Kosten für die Reise und die Unterbringung müssen von den Auszubildenden selbst getragen werden.
Es besteht die Möglichkeit, über verschiedene Förderprogramme Zuschüsse zu erhalten.
Es besteht die Möglichkeit, über verschiedene Förderprogramme Zuschüsse zu erhalten.
Freistellung Berufskolleg
Der Auszubildende muss für den Auslandsaufenthalt von seinem Berufskolleg freigestellt werden.
Im Ausland muss keine vergleichbare Berufsschule besucht werden, der versäumte Schulstoff muss aber selbstständig nachgearbeitet werden.
Informations- und Transferstelle der IHKs
Die Informations- und Transferstelle der IHKs im Rheinland beantwortet Fragen zu Auslandsaufenthalten, internationalen Ausbildungsinitiativen und unterstützt die Konzeption und Durchführung von Projekten.