Bewachungsgewerbe
Erforderliche Sprachkenntnisse §34a GewO
Hier ist dein Text gut verständlich, übersichtlich und mit klaren Überschriften in Frageform strukturiert:
Worum geht es in der Unterrichtung?
Die Unterrichtung vermittelt den Teilnehmenden die für die spätere Bewachungstätigkeit notwendigen Pflichten, Befugnisse und deren praktische Anwendung. Sie findet in deutscher Sprache statt.
Ein Beispiel aus den Unterrichtungsinhalten ist die Notwehrregelung:
- Notwehr ist nur bei einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff erlaubt.
- Ein Angriff gilt als gegenwärtig, wenn er
- unmittelbar bevorsteht,
- bereits begonnen hat oder
- noch andauert.
Teilnehmende sollen dadurch befähigt werden, Situationen rechtlich korrekt einzuschätzen und angemessen zu handeln.
Warum ist Sprachkompetenz für die Teilnahme wichtig?
Die Unterrichtung kann nur erfolgreich absolviert werden, wenn die Teilnehmenden über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.
- Laut § 6 Abs. 1 Bewachungsverordnung müssen Sprachkenntnisse mindestens auf dem B1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) vorhanden sein.
- Die IHK Düsseldorf richtet die Unterrichtung so aus, dass das Verstehen ab einem B1-Niveau möglich ist; optimal sind jedoch B2-Kenntnisse oder höher.
- Nach § 6 Abs. 2 Bewachungsverordnung überprüft die IHK durch aktiven Dialog sowie mündliche und schriftliche Verständnisfragen, ob die Inhalte verstanden wurden.
- Akzeptiert werden nur B1-Zertifikate, die im Bereich „Sprechen“ und „Schreiben“ mindestens B1-Niveau bestätigen.
Ein A-Niveau ist in der Regel nicht ausreichend. Bei Zweifeln kann die IHK Düsseldorf einen zusätzlichen Sprachtest verlangen.
Wann ist die Teilnahme erfolgreich und wann wird eine Bescheinigung ausgestellt?
Eine erfolgreiche Teilnahme liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Teilnahme ohne Fehlzeiten,
- aktive Mitarbeit im Dialog,
- erfolgreiche Beantwortung von mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen.
Nur wenn die IHK sich überzeugt, dass die Inhalte verstanden wurden, wird die Bescheinigung ausgestellt.
Fehlende Sprachkenntnisse oder unzureichendes Verständnis der Inhalte führen dazu, dass keine Bescheinigung erteilt werden kann.
Fehlende Sprachkenntnisse oder unzureichendes Verständnis der Inhalte führen dazu, dass keine Bescheinigung erteilt werden kann.
Was versteht man unter schriftlichen Verständnisfragen?
Die Unterrichtung umfasst sieben Themenbereiche (gemäß Anlage 2 zur Bewachungsverordnung):
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherungsdienste
- Umgang mit Menschen (Gefahrensituationen, Deeskalation, interkulturelle Kompetenz, Diversität)
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Zu jedem Themenbereich gibt es schriftliche Verständisfragen, der aus Multiple-Choice-Aufgaben besteht.
- Erfolgreich bestanden ist ein Test mit mindestens 50 % der Punkte.
- Die Tests sind Bestandteil der Unterrichtung und werden während des Lehrgangs absolviert.
Wenn die Bescheinigung aufgrund nicht bestandener Tests nicht erteilt werden kann, muss die gesamte Unterrichtung wiederholt werden. Eine reine Wiederholung einzelner Themengebiete ist nicht möglich, und die Gebühr wird erneut fällig.