Zuschüsse
KOMPASS – bis zu 4.500 EUR für Ihre Weiterbildung
Sie sind hauptberuflich soloselbstständig und möchten Ihr Geschäftsmodell mit einer passenden Weiterbildung zukunftsfähiger aufstellen? Solo-Selbstständige, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, können über das Förderprogramm KOMPASS eine Erstattung von bis zu 90 Prozent der reinen Qualifizierungskosten, maximal 4.500 Euro, erhalten. Die IHK Düsseldorf begleitet Sie als KOMPASS-Anlaufstelle auf dem Weg zum Qualifizierungsscheck.
Hinweis zur Ausgabe von Qualifizierungsschecks
- Das Förderprogramm KOMPASS verzeichnet weiterhin eine sehr hohe Nachfrage. Um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen, wird die monatliche Ausgabe von Qualifizierungsschecks bundesweit begrenzt.
- Diese Regelung gilt für alle Anlaufstellen. Eine zeitnahe Ausstellung eines Qualifizierungsschecks kann somit nicht in allen Fällen gewährleistet werden.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und wenden Sie sich nur an EINE Anlaufstelle. Mehrfachanfragen führen zu Verzögerungen im Gesamtprozess. Für eine zügige und erfolgreiche Antragstellung stimmen Sie den gesamten Antragsprozess bitte eng mit Ihrer Anlaufstelle ab und nutzen Sie deren Begleitung durchgängig. Ein Termin zur Antragseinreichung muss verbindlich mit Ihrer Anlaufstelle zu Beginn des Prozesses vereinbart werden.
- Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht.
- Über etwaige Änderungen informieren wir an dieser Stelle. Wir danken für Ihr Verständnis.
Hinweis zu Erstberatungen bei der IHK Düsseldorf
- Aufgrund der bundesweit begrenzten Kontingente für Qualifizierungsschecks erfolgt die Vergabe von Erstberatungsterminen bei der IHK Düsseldorf ausschließlich über unsere Kontaktanfrage.
- Bitte beachten Sie, dass derzeit Termine für Weiterbildungen angeboten werden können, die voraussichtlich im 2. Quartal 2027 beginnen werden. Berücksichtigt werden nur vollständig eingereichte Anfragen.
Wichtige Hinweise zur Vorbereitung für die KOMPASS-Kontaktanfrage
Prüfen Sie mit dem folgenden Selbstcheck, ob Sie die grundlegenden Voraussetzungen für eine KOMPASS-Förderung erfüllen. Für die individuelle Prüfung Ihrer Förderfähigkeit nutzen Sie bitte den vorgesehenen schriftlichen Kontaktweg (siehe weiter unten). Telefonische Vorab-Prüfungen sind nicht möglich.
30-Sekunden-Selbstcheck: Bin ich förderfähig?
- Ich habe meinen Wohnsitz und meine selbstständige Tätigkeit in Deutschland.
- Ich bin seit mindestens zwei Jahren selbstständig am Markt.
- Mindestens 51 Prozent meiner Gesamteinkünfte stammen aus der Selbstständigkeit.
- Ich beschäftige höchstens ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitern.
- Ich habe in den vergangenen zwölf Monaten keinen KOMPASS-Qualifizierungsscheck erhalten.
- Ich habe mich zur gewünschten Weiterbildung noch nicht verbindlich angemeldet, nichts gebucht und nichts bezahlt.
Ist meine geplante Weiterbildung förderfähig?
Förderfähig sind sowohl berufsbezogene als auch allgemeine fachliche sowie persönliche Kompetenzen. Dazu zählen neben konkreten fachlichen Qualifikationen auch übergreifende Fähigkeiten, die für die berufliche Entwicklung von Bedeutung sind.
Ihre Weiterbildung muss:
- mindestens 20 Zeitstunden umfassen
- innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks durchgeführt und abgeschlossen werden können
- Ihr Geschäftsmodell stärken, sichern oder weiterentwickeln
- überwiegend synchron bzw. angeleitet vermittelt werden und grundsätzlich als Gruppenangebot konzipiert sein
- die geltenden Qualitätsanforderungen erfüllen
In der Regel nicht förderfähig sind:
- Pflichtqualifizierungen für bestimmte Berufsgruppen
- Reine Selbstlernangebote
- Coachings im Sinne einer 1:1 Situation (Coach / Teilnehmer)
- Produktschulungen, die z.B. auf den Vertrieb eines bestimmten Produktes abzielen
- Freizeitkurse (z. B. Ernährung, Bewegung, Kunst, Erholung)
Hinweis: Es gibt keine zentrale KOMPASS-Kursdatenbank und keine allgemeine KOMPASS-Zertifizierung von Bildungsangeboten. Ob eine konkrete Weiterbildung geeignet und förderfähig ist, wird im Einzelfall geprüft.
Sie können einen oder mehrere Punkte nicht bestätigen oder sind unsicher?
→ Prüfen Sie bitte zunächst die Fördervoraussetzungen in den FAQ.
→ Prüfen Sie bitte zunächst die Fördervoraussetzungen in den FAQ.
Das Verfahren bei der IHK Düsseldorf
- Grundvoraussetzungen prüfen und offizielle FAQ des Bundes lesen
- Wunsch-Weiterbildung und möglichst eine weitere Alternative recherchieren
- KOMPASS-Anfrage vollständig senden
- Informationen zum weiteren Ablauf und zum Förderportal Z-EU-S erhalten
- In Z-EU-S registrieren und Interessenbekundung einreichen
- Beratungsgespräch mit der IHK Düsseldorf führen
- Qualifizierungsscheck erhalten
- Zur Weiterbildung anmelden und diese erfolgreich absolvieren
- Anschließend gemeinsam mit uns die anteilige Erstattung über Z-EU-S bei der DRV KBS beantragen
Anfrage starten
Terminanfragen sind ausschließlich über unsere Kontaktanfrage möglich. Nutzen Sie dazu bitte folgenden Link:
KOMPASS-Anfrage starten
KOMPASS-Anfrage starten
Sollte dieser Link mit Ihrem Mail-Client nicht kompatibel sein, kopieren Sie bitte folgende Punkte in Ihr Mailprogramm und senden uns die ausgefüllte Mail mit Angaben zu allen Punkten zu.
A. Angaben zu Ihrer Selbstständigkeit
- Vor- und Nachname, Anschrift und Telefonnummer
- Branche und kurze Beschreibung Ihrer selbstständigen Tätigkeit
- Gründungsdatum
- Anteil der Einkünfte aus der Selbstständigkeit: mindestens 51 Prozent – ja/nein
- Anzahl der Beschäftigten bzw. Vollzeitäquivalent
B. Angaben zu Ihrer geplanten Weiterbildung
- Titel, Anbieter und Internetlink der gewünschten Weiterbildung sowie nach Möglichkeit eines alternativen Weiterbildungsangebots. Im weiteren Beratungsprozess müssen grundsätzlich zwei Weiterbildungsangebote dokumentiert werden.
- Für die vorliegenden Angebote: Unterrichtsumfang sowie Start- und Enddatum
- Für die vorliegenden Angebote: Kosten (brutto/netto, Mehrwertsteuer und weitere Kosten getrennt)
Zusätzlich bei Online-Angeboten: Bitte geben Sie an, ob die Weiterbildung live stattfindet, Selbstlernanteile enthält und ob Live-Veranstaltungen aufgezeichnet und anschließend zur Verfügung gestellt werden. Falls eine ZFU-Zulassung vorliegt, geben Sie bitte auch die Zulassungsnummer an.
C. Ihr Qualifizierungsbedarf
- Welche konkrete berufliche Herausforderung möchten Sie mit der Weiterbildung lösen?
- Was soll sich durch die Weiterbildung konkret in Ihrem Unternehmen verbessern?
FAQs
- Kann ich vorab telefonisch klären, ob ich förderfähig bin?
Nein. Eine belastbare Prüfung Ihrer Förderfähigkeit erfordert strukturierte Angaben und gegebenenfalls Nachweise. Nutzen Sie daher bitte den vorgesehenen schriftlichen Kontaktweg und übermitteln Sie uns die auf dieser Seite genannten Angaben möglichst vollständig. So können wir Ihre Anfrage gezielt prüfen und unnötige Rückfragen vermeiden. Die abschließende Prüfung Ihrer Fördervoraussetzungen erfolgt im weiteren Beratungsverfahren.
- Wie muss ich die wichtigsten Voraussetzungen meiner Solo-Selbstständigkeit nachweisen?
Die Angaben aus dem Selbstcheck müssen im weiteren Verfahren durch geeignete Unterlagen beziehungsweise Erklärungen nachvollziehbar belegt werden. Besonders wichtig sind:Mindestens zwei Jahre am Markt: Maßgeblich ist Ihre durchgehende formale Bestandsdauer seit der Gründung. Als Nachweise kommen beispielsweise Einkommensteuerbescheide, Gewerbeanmeldung, Registerauszug, Beitragsbescheid der Kranken- oder Künstlersozialkasse oder die Anmeldung beim Finanzamt infrage.Mindestens 51 Prozent der Einkünfte aus der Solo-Selbstständigkeit: Maßgeblich ist grundsätzlich das Jahr, für das der letzte Einkommensteuerbescheid festgesetzt wurde. Als Nachweis dient insbesondere der Einkommensteuerbescheid. In bestimmten Fällen können ergänzende Unterlagen erforderlich sein.Praktischer Tipp bei vorhandenem SteuerbüroEine Bestätigung Ihres Steuerbüros kann die Prüfung der ersten beiden Voraussetzungen erheblich vereinfachen und zugleich datensparsamer sein, weil hierfür gegebenenfalls keine umfangreichen Steuerunterlagen übermittelt werden müssen. Die Bestätigung kann beispielsweise wie folgt formuliert werden:Bestätigung Solo-SelbstständigkeitSehr geehrte(r) Frau/Herr Mustermann,hiermit bestätigen wir, dass Sie seit dem XXX ununterbrochen selbstständig tätig sind und mehr als 51 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte aus dieser Tätigkeit beziehen. Die selbstständige Tätigkeit bildet somit Ihren Haupterwerb.Mit freundlichen Grüßen[Steuerbüro]Maximal ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten: Mehrere Teilzeitkräfte oder Minijobber sind möglich, sofern sie zusammengerechnet höchstens einem Vollzeitäquivalent entsprechen. Der Nachweis erfolgt im weiteren Verfahren über den VZÄ-Rechner im Förderportal Z-EU-S.
- Muss ich selbst nach einer geeigneten Weiterbildung suchen?
Ja, bitte recherchieren Sie möglichst bereits vor Ihrer Anfrage geeignete Weiterbildungen, die zu Ihrer beruflichen Herausforderung und Ihrem Qualifizierungsziel passen. Idealerweise bringen Sie zwei unterschiedliche Angebote mit. Im Beratungsverfahren ermittelt die IHK Düsseldorf gemeinsam mit Ihnen Ihren konkreten Qualifizierungsbedarf, prüft die grundsätzliche Förderfähigkeit der Weiterbildungen und gibt eine anbieterneutrale Empfehlung ab. Im Beratungsprotokoll müssen grundsätzlich zwei geeignete Weiterbildungsalternativen dokumentiert werden. Sie haben zunächst nur ein geeignetes Angebot gefunden? Das hindert Sie nicht daran, eine erste Anfrage an uns zu stellen.
- Gibt es eine Liste förderfähiger Weiterbildungen oder Anbieter?
Nein. Es gibt keine allgemeine Liste von Weiterbildungen oder Anbietern, die automatisch über KOMPASS förderfähig sind. Entscheidend ist immer, ob die konkrete Weiterbildung zu Ihrem individuellen Qualifizierungsbedarf passt und die Fördervoraussetzungen erfüllt. Auch der Anbieter muss bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen und über einen Firmensitz in Deutschland verfügen.
- Was kann ich tun, wenn derzeit keine Beratungstermine verfügbar sind?
Wenn bei der IHK Düsseldorf aktuell keine rechtzeitigen Beratungstermine verfügbar sind, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Planen Sie Ihre Weiterbildung für einen späteren Zeitpunkt und stellen Sie Ihre Anfrage entsprechend später, oder wenden Sie sich an eine andere KOMPASS-Anlaufstelle. Die Wahl der Anlaufstelle ist bundesweit frei. Wichtig: Melden Sie sich auch in diesem Fall nicht verbindlich zur Weiterbildung an, bevor Ihnen die von Ihnen gewählte Anlaufstelle einen Qualifizierungsscheck ausgestellt hat.
- Sind Online-Kurse und Selbstlernangebote förderfähig?
Ja, eine Weiterbildung kann grundsätzlich auch vollständig online stattfinden. Entscheidend ist, wie die Lerninhalte vermittelt werden. Maximal 50 Prozent der Inhalte dürfen asynchron, also zeitlich versetzt, über Selbstlernmedien vermittelt werden. Die Weiterbildung muss außerdem als Gruppenangebot mit mindestens zwei Teilnehmenden ausgeschrieben sein. Reine Selbstlernangebote sind nicht förderfähig. Bei bestimmten Online- bzw. Fernunterrichtsangeboten kann zusätzlich eine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) erforderlich sein. Dies betrifft insbesondere Angebote mit überwiegend asynchronen Unterrichtsanteilen. Auch live durchgeführte Online-Veranstaltungen können hierbei als asynchron gelten, wenn sie aufgezeichnet und den Teilnehmenden anschließend zur Verfügung gestellt werden. Besteht für eine Weiterbildung eine Zulassungspflicht nach dem FernUSG, kann ein KOMPASS-Qualifizierungsscheck nur ausgestellt werden, wenn die erforderliche Zulassung vorliegt. Die IHK Düsseldorf prüft dies im Rahmen des Beratungsverfahrens.
- Ist Einzelunterricht oder Coaching förderfähig?
Reiner Einzelunterricht und reine Coaching- oder Beratungsleistungen sind nicht förderfähig. Die Weiterbildung muss grundsätzlich als Gruppenangebot mit mindestens zwei Teilnehmenden ausgeschrieben sein. Einzelne 1:1-Elemente, zum Beispiel Feedbackgespräche, können Bestandteil einer ansonsten gruppenbasierten Weiterbildung sein. Als Richtwert sollte der Anteil der 1:1-Einheiten 25 Prozent der Inhalte nicht überschreiten. Zusammen mit möglichen Selbstlernanteilen dürfen Einzelunterricht und Selbstlernmedien insgesamt höchstens 50 Prozent der Weiterbildung ausmachen. Ob die konkrete Ausgestaltung förderfähig ist, wird im Einzelfall geprüft.
- Sind Produktschulungen förderfähig?
Das hängt von der Ausgestaltung ab. Schulungen, die ausschließlich vom Hersteller oder in dessen Auftrag durchgeführt werden und dem Verkauf bestimmter Produkte dienen, sind nicht förderfähig. Weiterbildungen zur professionellen Nutzung einer Software oder eines Arbeitsmittels können dagegen grundsätzlich förderfähig sein, wenn sie Ihrem beruflichen Qualifizierungsbedarf dienen und die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist daher nicht allein, dass sich die Weiterbildung auf ein bestimmtes Produkt bezieht, sondern Zweck und Ausgestaltung der Maßnahme.
- Kann eine Weiterbildung gefördert werden, die aus mehreren Modulen besteht?
Ja, das kann grundsätzlich möglich sein. Entscheidend ist, wie die Module angeboten und gebucht werden können. Werden mehrere Module als ein zusammenhängendes Weiterbildungspaket angeboten und gemeinsam gebucht, kann dieses Gesamtangebot grundsätzlich über KOMPASS gefördert werden. Sind die einzelnen Module dagegen separat buchbar, gelten sie als eigenständige Weiterbildungsmaßnahmen und können nicht zu einer einzigen KOMPASS-Weiterbildung zusammengefasst werden.
- Was sind Pflichtweiterbildungen und sind diese förderfähig?
Unter Pflichtqualifizierungen werden alle Weiterbildungen verstanden, die grundsätzlich dazu geeignet sind, eine bestehende gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung der aktuellen beruflichen Tätigkeit bzw. Berufsgruppe der jeweiligen Solo-Selbstständigen zu erfüllen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Maßnahme, z. B. durch den Erhalt entsprechender Fortbildungspunkte, tatsächlich zur Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung beiträgt, beigetragen hat oder beitragen wird. Die reine Möglichkeit einer Anrechnung bzw. Berücksichtigung schließt diese Weiterbildungen gemäß Förderrichtlinie aus. Pflichtqualifizierungen sind mit KOMPASS daher NICHT förderfähig.
- Muss der Weiterbildungsanbieter in Deutschland sitzen?
Ja, Voraussetzung ist, dass der Weiterbildungsanbieter über einen Firmensitz in Deutschland verfügt. Dies gilt auch bei Online-Weiterbildungen. Zusätzlich muss der Anbieter die für KOMPASS geltenden Qualitätsanforderungen erfüllen.
- Kann ich mich schon zur Weiterbildung anmelden oder einen Platz reservieren?
Eine unverbindliche Reservierung eines Platzes ist möglich. Sie dürfen sich jedoch erst nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks verbindlich anmelden oder die Weiterbildung buchen. Schließen Sie vorher keinen Weiterbildungsvertrag ab und gehen Sie keine Zahlungsverpflichtung ein. Auch eine Rechnungsstellung durch den Anbieter darf erst nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks erfolgen. Andernfalls können die Weiterbildungskosten nicht über KOMPASS erstattet werden.
- Wann darf meine Weiterbildung beginnen?
Erst nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks dürfen Sie sich verbindlich anmelden, die Weiterbildung buchen und anschließend beginnen. Bereits vor Ausstellung des Qualifizierungsschecks eingegangene vertragliche Verpflichtungen oder ein vorzeitiger Beginn können dazu führen, dass die Weiterbildung nicht gefördert werden kann. Nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks muss die Weiterbildung innerhalb von sechs Monaten durchgeführt und abgeschlossen werden.
- Kann ich nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks eine andere Weiterbildung wählen?
Wechseln Sie die im Qualifizierungsscheck festgelegte Weiterbildung nicht eigenständig. In bestimmten Ausnahmefällen kann eine Korrektur möglich sein, zum Beispiel wenn die Weiterbildung ausfällt, ausgebucht ist oder vom Anbieter verschoben wird. Eine Änderung muss jedoch immer vorab mit der Anlaufstelle abgestimmt und geprüft werden. Melden Sie sich daher nicht zu einer abweichenden Weiterbildung an, bevor Sie eine entsprechende Rückmeldung Ihrer Anlaufstelle erhalten haben.
- Wie oft kann ich einen KOMPASS-Qualifizierungsscheck erhalten?
Innerhalb von zwölf Monaten kann pro Person maximal ein Qualifizierungsscheck ausgestellt und genutzt werden – unabhängig davon, welche Anlaufstelle ihn ausgestellt hat. Das gilt auch dann, wenn Sie bei der vorherigen Weiterbildung den maximal möglichen Förderbetrag nicht ausgeschöpft haben.
- Wie hoch ist mein Eigenanteil?
KOMPASS erstattet 90 Prozent der förderfähigen reinen Qualifizierungskosten bis zu einem Nettobetrag von 5.000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt damit 4.500 Euro. Mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten tragen Sie selbst. Kosten oberhalb von 5.000 Euro netto sowie nicht förderfähige Nebenkosten und die Umsatzsteuer müssen Sie vollständig selbst tragen.
- Welche Kosten werden nicht gefördert?
Gefördert werden grundsätzlich nur die reinen Qualifizierungskosten. Nicht förderfähig sind insbesondere Fahrt- und Reisekosten, Übernachtungskosten, Verbrauchs- und Materialkosten, Prüfungsgebühren und sonstige Nebenkosten. Auch die Umsatzsteuer wird nicht gefördert.
- Muss ich die Weiterbildung zunächst selbst bezahlen?
Ja. Sie müssen die Weiterbildung zunächst vollständig vorfinanzieren. Nach erfolgreichem Abschluss stellen Sie über Z-EU-S den Antrag auf Erstattung bei der DRV KBS. Erst nach Prüfung des Antrags und der erforderlichen Nachweise erfolgt die anteilige Erstattung. Wichtig: Der Qualifizierungsscheck stellt noch keine endgültige Förderzusage dar.
- Bedeutet der Qualifizierungsscheck, dass die Förderung sicher ausgezahlt wird?
Nein. Der Qualifizierungsscheck ist noch keine endgültige Förderzusage. Die IHK Düsseldorf prüft und begleitet Sie im Beratungsverfahren und stellt bei positiver Prüfung den Qualifizierungsscheck aus. Nach Abschluss der Weiterbildung stellen Sie den Erstattungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS prüft den Antrag und die erforderlichen Nachweise und entscheidet anschließend über die Auszahlung.
- Welche Fristen muss ich nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks beachten?
Die Weiterbildung muss innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks durchgeführt und abgeschlossen werden. Der Antrag auf Erstattung einschließlich der erforderlichen Nachweise muss grundsätzlich innerhalb von sieben Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks bei der DRV KBS eingereicht werden. Planen Sie Ihre Weiterbildung deshalb mit ausreichend zeitlichem Vorlauf.
- Kann ich mehrere KOMPASS-Anlaufstellen gleichzeitig kontaktieren?
Sie können Ihre KOMPASS-Anlaufstelle bundesweit frei wählen. Bitte entscheiden Sie sich jedoch für EINE Anlaufstelle und führen Sie das Beratungsverfahren dort durch. Parallele Anfragen bei mehreren Anlaufstellen verursachen zusätzlichen Prüfaufwand und beschleunigen das Verfahren nicht. Ein Qualifizierungsscheck kann innerhalb von zwölf Monaten ohnehin nur einmal pro Person ausgestellt und genutzt werden.
- Wie geht es nach Abschluss der Weiterbildung weiter?
Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung beantragen Sie die anteilige Erstattung über das Förderportal Z-EU-S bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die IHK Düsseldorf begleitet Sie auch bei diesem Schritt. Beachten Sie dabei die oben genannten Fristen. Die DRV KBS prüft anschließend den Antrag und entscheidet über die Auszahlung.
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