Existenzgründung
Übersicht der Förderprogramme
Fördermittel können von unterschiedlicher Art sein und sind je nach Vorhaben individuell zu nutzen.
Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Vielmehr ist die Gewährung eines Förderprogramms davon abhängig, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
- Antragstellende müssen förderberechtigt sein (einige Programme schließen z. B. bestimmte Branchen, etablierte oder große Unternehmen aus),
- das Vorhaben muss (volkswirtschaftlich) förderwürdig und (betriebswirtschaftlich) vertretbar sein,
- der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden,
- die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein,
- Verwendungsnachweise sind zu führen.
Beratungsförderung
- Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW)
Das Beratungsprogramm fördert Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung durch Zuschuss.Wer wird gefördert?
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Gründung eines gewerblichen Unternehmens oder einer freiberuflichen Tätigkeit als selbständige Vollexistenz in Nordrhein-Westfalen
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Übernahme eines gewerblichen Einzelunternehmens oder Erwerb von mehr als 50 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals
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Beteiligung an einem gewerblichen Unternehmen als tätiger Gesellschafter mit mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals
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Wechsel vom bereits angemeldeten Nebenerwerb (bis 15 Std./Woche) in den Haupterwerb
Wie wird gefördert?BeratungsartUmfangPauschaule Höhe
der ZuwendungBeratungs-Tagessatz
von 1020 €Neugründung / Beteiligung Maximal 6 Tagewerke Regelfall 50 % Förderquote
(auch Zirkelberatung)510 €Betriebsübernahme Maximal 8 Tagewerke Nebenerwerb zum
HaupterwerbMaximal 4 Tagewerke 80%816 €Spezielle Beratungen Maximal 2 Tagewerke zusätzlich Zirkelberatung Maximal 1 Tagewerk 90% Zirkelberatung, Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld918 €Wichtig:Vor der Antragstellung ist mit einer zugelassenen Anlaufstelle ein Kontaktgespräch zu führen, an dem die Antragstellerin oder der Antragsteller sowie die beratende Person teilnehmen.Die Antragstellung erfolgt über das EFRE.NRW.online-Portal. -
- Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Unternehmen können sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.Wer wird gefördert?
- Unternehmen, die rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind und nach der EU-Definition als KMU gelten.
Wie wird gefördert?- Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
- Spezielle Beratungen, bspw. zu Themenbereichen betriebliche Integration, Fachkräftesicherung oder Nachhaltigkeit.
- Die Förderhöhe orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten und dem Standort des Unternehmens - im Geltungsbereich der alten Bundesländer 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.
- Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP)
Das Programm „Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP)” bietet einen Zuschuss für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden.Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (gemäß KMU Definition der EU), die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind.
Wie wird gefördert?- Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 1.500 Euro netto pro Tagewerk à 8 Stunden.
- Maximal 2 Monate je Beratungsphase.
- INQA-Coaching
Mit Hilfe des INQA-Coachings können KMU Lösungen erarbeiten, die sich an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientieren und gleichzeitig zukunftsweisend digitale Veränderungsprozesse erfolgreich umsetzen.Hierbei geht es unter anderem darum, wie durch den Einsatz von digitalen Technologien die Arbeitsprozesse effizienter und produktiver gestaltet werden können. Gleichzeitig sollen die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitsbedingungen und die Beschäftigten unter anderem in Bezug auf Führung, Mitarbeitermotivation, Personalentwicklung, Arbeitsorganisation, Innovation sowie Unternehmenskultur berücksichtigt werden.Wer wird gefördert?
- KMU mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit und weniger als 250 Beschäftigten, die seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen, einen Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von weniger als 43 Millionen Euro haben.
Wie wird gefördert?- Bis zu 12 Beratungstage à 8 Stunden (aufteilbar auf mehrere Tage) zu je 1.200 Euro (netto) werden mit einem Zuschuss von 80 Prozent (entspricht maximal 11.520 Euro) gefördert. Die Beratung muss innerhalb von sieben Monaten abgeschlossen sein.
- Anträge für das INQA-Coaching können in NRW nur zentral über die G.I.B. NRW Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH in Bottrop gestellt werden.
Zuschüsse
Zuschüsse können dazu beitragen, betriebliche Ziele zu erreichen und Projekte zu finanzieren. Da Zuschüsse grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden müssen, sind sie sehr lukrativ, aber auch entsprechend rar gesät. An dieser Stelle wird ein Überblick gegeben, welche Zuschüsse in NRW für Gründungsvorhaben und Vorhaben etablierter Unternehmen in Frage kommen.
- Gründungszuschuss
Eine Existenzgründung kann der Schritt zurück ins Arbeitsleben sein. Mit dem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit erhalten Sie finanzielle Unterstützung, um in der Startphase der Unternehmensgründung Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und sich sozial abzusichern.Wer wird gefördert?
- Existenzgründende, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen und mindestens einen Anspruch von 150 Tagen im Leistungsbezug (ALG I) haben.
Wie wird gefördert?- Monatlicher Zuschuss für 6 Monate, der sich aus der Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes und 300 Euro zusätzlich zusammen setzt.
- Es besteht die Möglichkeit, im Anschluss einen Zuschuss von 300 Euro monatlich für weitere 9 Monate zu beantragen.
- Gründungsstipendium
Das Gründungsstipendium NRW ist eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen. Die Initiative richtet sich an Gründende, die ihre Geschäftsidee im Bereich zukunftsorientierter Technologien und innovativer Dienstleistungen sowie Geschäftsmodelle in NRW realisieren wollen.Wer wird gefördert?
- Einzelgründende oder Teams von bis zu drei Personen mit Wohnsitz in NRW, die in den nächsten 12 Monaten gründen möchten oder in den letzten 12 Monaten gegründet haben.
Wie wird gefördert?- Innovative Unternehmensgründungen, wenn sie ein Alleinstellungsmerkmal besitzen und nicht nur eine inkrementelle Verbesserung bestehender Lösungen darstellen
- 1200 Euro pro Person und Monat für eine Laufzeit von maximal einem Jahr.
- Coaching durch akkreditierte Gründungsnetzwerke.
Termine der Jurysitzungen 2026 folgen.Wichtige Information!
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie teilt mit, dass aufgrund der hohen Nachfrage nach dem Gründungsstipendium.NRW in den vergangenen Monaten sowie zur Bearbeitung der vielen eingegangenen Anträge die Jurysitzungen ab dem 01.04.2026 vorerst pausieren. Die Jurysitzungen sollen im Laufe des Jahres grundsätzlich wieder aufgenommen werden. Eingegangene Anträge werden weiterhin bearbeitet und die entsprechenden Gründungsstipendien vergeben.
- KOMPASS: Bis zu 4.500 Euro Zuschuss für Ihre Weiterbildung
Sie sind hauptberuflich soloselbstständig und möchten Ihr Geschäftsmodell mit einer passenden Weiterbildung zukunftsfähiger aufstellen? Solo-Selbstständige, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, können über das Förderprogramm KOMPASS eine Erstattung von bis zu 90 Prozent der reinen Qualifizierungskosten, maximal 4.500 Euro, erhalten. Die IHK Düsseldorf begleitet Sie als KOMPASS-Anlaufstelle auf dem Weg zum Qualifizierungsscheck.
Hinweis zur Ausgabe von Qualifizierungsschecks
- Das Förderprogramm KOMPASS verzeichnet weiterhin eine sehr hohe Nachfrage. Um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen, wird die monatliche Ausgabe von Qualifizierungsschecks bundesweit begrenzt.
- Diese Regelung gilt für alle Anlaufstellen. Eine zeitnahe Ausstellung eines Qualifizierungsschecks kann somit nicht in allen Fällen gewährleistet werden.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und wenden Sie sich nur an EINE Anlaufstelle. Mehrfachanfragen führen zu Verzögerungen im Gesamtprozess. Für eine zügige und erfolgreiche Antragstellung stimmen Sie den gesamten Antragsprozess bitte eng mit Ihrer Anlaufstelle ab und nutzen Sie deren Begleitung durchgängig. Ein Termin zur Antragseinreichung muss verbindlich mit Ihrer Anlaufstelle zu Beginn des Prozesses vereinbart werden.
- Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht.
- Über etwaige Änderungen informieren wir an dieser Stelle. Wir danken für Ihr Verständnis.
Hinweis zu Erstberatungen bei der IHK Düsseldorf
- Aufgrund der bundesweit begrenzten Kontingente für Qualifizierungsschecks erfolgt die Vergabe von Erstberatungsterminen bei der IHK Düsseldorf ausschließlich über unsere Kontaktanfrage.
- Bitte beachten Sie, dass derzeit Termine für Weiterbildungen angeboten werden können, die voraussichtlich im 2. Quartal 2027 beginnen werden. Berücksichtigt werden nur vollständig eingereichte Anfragen.
Wichtige Hinweise zur Vorbereitung für die KOMPASS-KontaktanfragePrüfen Sie mit dem folgenden Selbstcheck, ob Sie die grundlegenden Voraussetzungen für eine KOMPASS-Förderung erfüllen. Für die individuelle Prüfung Ihrer Förderfähigkeit nutzen Sie bitte den vorgesehenen schriftlichen Kontaktweg (siehe weiter unten). Telefonische Vorab-Prüfungen sind nicht möglich.30-Sekunden-Selbstcheck: Bin ich förderfähig?
- Ich habe meinen Wohnsitz und meine selbstständige Tätigkeit in Deutschland.
- Ich bin seit mindestens zwei Jahren selbstständig am Markt.
- Mindestens 51 Prozent meiner Gesamteinkünfte stammen aus der Selbstständigkeit.
- Ich beschäftige höchstens ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitern.
- Ich habe in den vergangenen zwölf Monaten keinen KOMPASS-Qualifizierungsscheck erhalten.
- Ich habe mich zur gewünschten Weiterbildung noch nicht verbindlich angemeldet, nichts gebucht und nichts bezahlt.
Ist meine geplante Weiterbildung förderfähig?
Förderfähig sind sowohl berufsbezogene als auch allgemeine fachliche sowie persönliche Kompetenzen. Dazu zählen neben konkreten fachlichen Qualifikationen auch übergreifende Fähigkeiten, die für die berufliche Entwicklung von Bedeutung sind.Ihre Weiterbildung muss:
- mindestens 20 Zeitstunden umfassen
- innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks durchgeführt und abgeschlossen werden können
- Ihr Geschäftsmodell stärken, sichern oder weiterentwickeln
- überwiegend synchron bzw. angeleitet vermittelt werden und grundsätzlich als Gruppenangebot konzipiert sein
- die geltenden Qualitätsanforderungen erfüllen
In der Regel nicht förderfähig sind:
- Pflichtqualifizierungen für bestimmte Berufsgruppen
- Reine Selbstlernangebote
- Coachings im Sinne einer 1:1 Situation (Coach / Teilnehmer)
- Produktschulungen, die z.B. auf den Vertrieb eines bestimmten Produktes abzielen
- Freizeitkurse (z. B. Ernährung, Bewegung, Kunst, Erholung)
Hinweis: Es gibt keine zentrale KOMPASS-Kursdatenbank und keine allgemeine KOMPASS-Zertifizierung von Bildungsangeboten. Ob eine konkrete Weiterbildung geeignet und förderfähig ist, wird im Einzelfall geprüft.Sie können einen oder mehrere Punkte nicht bestätigen oder sind unsicher?
→ Prüfen Sie bitte zunächst die Fördervoraussetzungen in den FAQ.Das Verfahren bei der IHK Düsseldorf
- Grundvoraussetzungen prüfen und offizielle FAQ des Bundes lesen
- Wunsch-Weiterbildung und möglichst eine weitere Alternative recherchieren
- KOMPASS-Anfrage vollständig senden
- Informationen zum weiteren Ablauf und zum Förderportal Z-EU-S erhalten
- In Z-EU-S registrieren und Interessenbekundung einreichen
- Beratungsgespräch mit der IHK Düsseldorf führen
- Qualifizierungsscheck erhalten
- Zur Weiterbildung anmelden und diese erfolgreich absolvieren
- Anschließend gemeinsam mit uns die anteilige Erstattung über Z-EU-S bei der DRV KBS beantragen
Anfrage starten
Terminanfragen sind ausschließlich über unsere Kontaktanfrage möglich. Nutzen Sie dazu bitte folgenden Link:
KOMPASS-Anfrage startenSollte dieser Link mit Ihrem Mail-Client nicht kompatibel sein, kopieren Sie bitte folgende Punkte in Ihr Mailprogramm und senden uns die ausgefüllte Mail mit Angaben zu allen Punkten zu.A. Angaben zu Ihrer Selbstständigkeit- Vor- und Nachname, Anschrift und Telefonnummer
- Branche und kurze Beschreibung Ihrer selbstständigen Tätigkeit
- Gründungsdatum
- Anteil der Einkünfte aus der Selbstständigkeit: mindestens 51 Prozent – ja/nein
- Anzahl der Beschäftigten bzw. Vollzeitäquivalent
B. Angaben zu Ihrer geplanten Weiterbildung- Titel, Anbieter und Internetlink der gewünschten Weiterbildung sowie nach Möglichkeit eines alternativen Weiterbildungsangebots. Im weiteren Beratungsprozess müssen grundsätzlich zwei Weiterbildungsangebote dokumentiert werden.
- Für die vorliegenden Angebote: Unterrichtsumfang sowie Start- und Enddatum
- Für die vorliegenden Angebote: Kosten (brutto/netto, Mehrwertsteuer und weitere Kosten getrennt)
Zusätzlich bei Online-Angeboten: Bitte geben Sie an, ob die Weiterbildung live stattfindet, Selbstlernanteile enthält und ob Live-Veranstaltungen aufgezeichnet und anschließend zur Verfügung gestellt werden. Falls eine ZFU-Zulassung vorliegt, geben Sie bitte auch die Zulassungsnummer an.
C. Ihr Qualifizierungsbedarf- Welche konkrete berufliche Herausforderung möchten Sie mit der Weiterbildung lösen?
- Was soll sich durch die Weiterbildung konkret in Ihrem Unternehmen verbessern?
FAQs
- Kann ich vorab telefonisch klären, ob ich förderfähig bin?
Nein. Eine belastbare Prüfung Ihrer Förderfähigkeit erfordert strukturierte Angaben und gegebenenfalls Nachweise. Nutzen Sie daher bitte den vorgesehenen schriftlichen Kontaktweg und übermitteln Sie uns die auf dieser Seite genannten Angaben möglichst vollständig. So können wir Ihre Anfrage gezielt prüfen und unnötige Rückfragen vermeiden. Die abschließende Prüfung Ihrer Fördervoraussetzungen erfolgt im weiteren Beratungsverfahren.
- Wie muss ich die wichtigsten Voraussetzungen meiner Solo-Selbstständigkeit nachweisen?
Die Angaben aus dem Selbstcheck müssen im weiteren Verfahren durch geeignete Unterlagen beziehungsweise Erklärungen nachvollziehbar belegt werden. Besonders wichtig sind:Mindestens zwei Jahre am Markt: Maßgeblich ist Ihre durchgehende formale Bestandsdauer seit der Gründung. Als Nachweise kommen beispielsweise Einkommensteuerbescheide, Gewerbeanmeldung, Registerauszug, Beitragsbescheid der Kranken- oder Künstlersozialkasse oder die Anmeldung beim Finanzamt infrage.Mindestens 51 Prozent der Einkünfte aus der Solo-Selbstständigkeit: Maßgeblich ist grundsätzlich das Jahr, für das der letzte Einkommensteuerbescheid festgesetzt wurde. Als Nachweis dient insbesondere der Einkommensteuerbescheid. In bestimmten Fällen können ergänzende Unterlagen erforderlich sein.Praktischer Tipp bei vorhandenem SteuerbüroEine Bestätigung Ihres Steuerbüros kann die Prüfung der ersten beiden Voraussetzungen erheblich vereinfachen und zugleich datensparsamer sein, weil hierfür gegebenenfalls keine umfangreichen Steuerunterlagen übermittelt werden müssen. Die Bestätigung kann beispielsweise wie folgt formuliert werden:Bestätigung Solo-SelbstständigkeitSehr geehrte(r) Frau/Herr Mustermann,hiermit bestätigen wir, dass Sie seit dem XXX ununterbrochen selbstständig tätig sind und mehr als 51 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte aus dieser Tätigkeit beziehen. Die selbstständige Tätigkeit bildet somit Ihren Haupterwerb.Mit freundlichen Grüßen[Steuerbüro]Maximal ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten: Mehrere Teilzeitkräfte oder Minijobber sind möglich, sofern sie zusammengerechnet höchstens einem Vollzeitäquivalent entsprechen. Der Nachweis erfolgt im weiteren Verfahren über den VZÄ-Rechner im Förderportal Z-EU-S.
- Muss ich selbst nach einer geeigneten Weiterbildung suchen?
Ja, bitte recherchieren Sie möglichst bereits vor Ihrer Anfrage geeignete Weiterbildungen, die zu Ihrer beruflichen Herausforderung und Ihrem Qualifizierungsziel passen. Idealerweise bringen Sie zwei unterschiedliche Angebote mit. Im Beratungsverfahren ermittelt die IHK Düsseldorf gemeinsam mit Ihnen Ihren konkreten Qualifizierungsbedarf, prüft die grundsätzliche Förderfähigkeit der Weiterbildungen und gibt eine anbieterneutrale Empfehlung ab. Im Beratungsprotokoll müssen grundsätzlich zwei geeignete Weiterbildungsalternativen dokumentiert werden. Sie haben zunächst nur ein geeignetes Angebot gefunden? Das hindert Sie nicht daran, eine erste Anfrage an uns zu stellen.
- Gibt es eine Liste förderfähiger Weiterbildungen oder Anbieter?
Nein. Es gibt keine allgemeine Liste von Weiterbildungen oder Anbietern, die automatisch über KOMPASS förderfähig sind. Entscheidend ist immer, ob die konkrete Weiterbildung zu Ihrem individuellen Qualifizierungsbedarf passt und die Fördervoraussetzungen erfüllt. Auch der Anbieter muss bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen und über einen Firmensitz in Deutschland verfügen.
- Was kann ich tun, wenn derzeit keine Beratungstermine verfügbar sind?
Wenn bei der IHK Düsseldorf aktuell keine rechtzeitigen Beratungstermine verfügbar sind, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Planen Sie Ihre Weiterbildung für einen späteren Zeitpunkt und stellen Sie Ihre Anfrage entsprechend später, oder wenden Sie sich an eine andere KOMPASS-Anlaufstelle. Die Wahl der Anlaufstelle ist bundesweit frei. Wichtig: Melden Sie sich auch in diesem Fall nicht verbindlich zur Weiterbildung an, bevor Ihnen die von Ihnen gewählte Anlaufstelle einen Qualifizierungsscheck ausgestellt hat.
- Sind Online-Kurse und Selbstlernangebote förderfähig?
Ja, eine Weiterbildung kann grundsätzlich auch vollständig online stattfinden. Entscheidend ist, wie die Lerninhalte vermittelt werden. Maximal 50 Prozent der Inhalte dürfen asynchron, also zeitlich versetzt, über Selbstlernmedien vermittelt werden. Die Weiterbildung muss außerdem als Gruppenangebot mit mindestens zwei Teilnehmenden ausgeschrieben sein. Reine Selbstlernangebote sind nicht förderfähig. Bei bestimmten Online- bzw. Fernunterrichtsangeboten kann zusätzlich eine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) erforderlich sein. Dies betrifft insbesondere Angebote mit überwiegend asynchronen Unterrichtsanteilen. Auch live durchgeführte Online-Veranstaltungen können hierbei als asynchron gelten, wenn sie aufgezeichnet und den Teilnehmenden anschließend zur Verfügung gestellt werden. Besteht für eine Weiterbildung eine Zulassungspflicht nach dem FernUSG, kann ein KOMPASS-Qualifizierungsscheck nur ausgestellt werden, wenn die erforderliche Zulassung vorliegt. Die IHK Düsseldorf prüft dies im Rahmen des Beratungsverfahrens.
- Ist Einzelunterricht oder Coaching förderfähig?
Reiner Einzelunterricht und reine Coaching- oder Beratungsleistungen sind nicht förderfähig. Die Weiterbildung muss grundsätzlich als Gruppenangebot mit mindestens zwei Teilnehmenden ausgeschrieben sein. Einzelne 1:1-Elemente, zum Beispiel Feedbackgespräche, können Bestandteil einer ansonsten gruppenbasierten Weiterbildung sein. Als Richtwert sollte der Anteil der 1:1-Einheiten 25 Prozent der Inhalte nicht überschreiten. Zusammen mit möglichen Selbstlernanteilen dürfen Einzelunterricht und Selbstlernmedien insgesamt höchstens 50 Prozent der Weiterbildung ausmachen. Ob die konkrete Ausgestaltung förderfähig ist, wird im Einzelfall geprüft.
- Sind Produktschulungen förderfähig?
Das hängt von der Ausgestaltung ab. Schulungen, die ausschließlich vom Hersteller oder in dessen Auftrag durchgeführt werden und dem Verkauf bestimmter Produkte dienen, sind nicht förderfähig. Weiterbildungen zur professionellen Nutzung einer Software oder eines Arbeitsmittels können dagegen grundsätzlich förderfähig sein, wenn sie Ihrem beruflichen Qualifizierungsbedarf dienen und die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist daher nicht allein, dass sich die Weiterbildung auf ein bestimmtes Produkt bezieht, sondern Zweck und Ausgestaltung der Maßnahme.
- Kann eine Weiterbildung gefördert werden, die aus mehreren Modulen besteht?
Ja, das kann grundsätzlich möglich sein. Entscheidend ist, wie die Module angeboten und gebucht werden können. Werden mehrere Module als ein zusammenhängendes Weiterbildungspaket angeboten und gemeinsam gebucht, kann dieses Gesamtangebot grundsätzlich über KOMPASS gefördert werden. Sind die einzelnen Module dagegen separat buchbar, gelten sie als eigenständige Weiterbildungsmaßnahmen und können nicht zu einer einzigen KOMPASS-Weiterbildung zusammengefasst werden.
- Was sind Pflichtweiterbildungen und sind diese förderfähig?
Unter Pflichtqualifizierungen werden alle Weiterbildungen verstanden, die grundsätzlich dazu geeignet sind, eine bestehende gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung der aktuellen beruflichen Tätigkeit bzw. Berufsgruppe der jeweiligen Solo-Selbstständigen zu erfüllen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Maßnahme, z. B. durch den Erhalt entsprechender Fortbildungspunkte, tatsächlich zur Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung beiträgt, beigetragen hat oder beitragen wird. Die reine Möglichkeit einer Anrechnung bzw. Berücksichtigung schließt diese Weiterbildungen gemäß Förderrichtlinie aus. Pflichtqualifizierungen sind mit KOMPASS daher NICHT förderfähig.
- Muss der Weiterbildungsanbieter in Deutschland sitzen?
Ja, Voraussetzung ist, dass der Weiterbildungsanbieter über einen Firmensitz in Deutschland verfügt. Dies gilt auch bei Online-Weiterbildungen. Zusätzlich muss der Anbieter die für KOMPASS geltenden Qualitätsanforderungen erfüllen.
- Kann ich mich schon zur Weiterbildung anmelden oder einen Platz reservieren?
Eine unverbindliche Reservierung eines Platzes ist möglich. Sie dürfen sich jedoch erst nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks verbindlich anmelden oder die Weiterbildung buchen. Schließen Sie vorher keinen Weiterbildungsvertrag ab und gehen Sie keine Zahlungsverpflichtung ein. Auch eine Rechnungsstellung durch den Anbieter darf erst nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks erfolgen. Andernfalls können die Weiterbildungskosten nicht über KOMPASS erstattet werden.
- Wann darf meine Weiterbildung beginnen?
Erst nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks dürfen Sie sich verbindlich anmelden, die Weiterbildung buchen und anschließend beginnen. Bereits vor Ausstellung des Qualifizierungsschecks eingegangene vertragliche Verpflichtungen oder ein vorzeitiger Beginn können dazu führen, dass die Weiterbildung nicht gefördert werden kann. Nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks muss die Weiterbildung innerhalb von sechs Monaten durchgeführt und abgeschlossen werden.
- Kann ich nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks eine andere Weiterbildung wählen?
Wechseln Sie die im Qualifizierungsscheck festgelegte Weiterbildung nicht eigenständig. In bestimmten Ausnahmefällen kann eine Korrektur möglich sein, zum Beispiel wenn die Weiterbildung ausfällt, ausgebucht ist oder vom Anbieter verschoben wird. Eine Änderung muss jedoch immer vorab mit der Anlaufstelle abgestimmt und geprüft werden. Melden Sie sich daher nicht zu einer abweichenden Weiterbildung an, bevor Sie eine entsprechende Rückmeldung Ihrer Anlaufstelle erhalten haben.
- Wie oft kann ich einen KOMPASS-Qualifizierungsscheck erhalten?
Innerhalb von zwölf Monaten kann pro Person maximal ein Qualifizierungsscheck ausgestellt und genutzt werden – unabhängig davon, welche Anlaufstelle ihn ausgestellt hat. Das gilt auch dann, wenn Sie bei der vorherigen Weiterbildung den maximal möglichen Förderbetrag nicht ausgeschöpft haben.
- Wie hoch ist mein Eigenanteil?
KOMPASS erstattet 90 Prozent der förderfähigen reinen Qualifizierungskosten bis zu einem Nettobetrag von 5.000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt damit 4.500 Euro. Mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten tragen Sie selbst. Kosten oberhalb von 5.000 Euro netto sowie nicht förderfähige Nebenkosten und die Umsatzsteuer müssen Sie vollständig selbst tragen.
- Welche Kosten werden nicht gefördert?
Gefördert werden grundsätzlich nur die reinen Qualifizierungskosten. Nicht förderfähig sind insbesondere Fahrt- und Reisekosten, Übernachtungskosten, Verbrauchs- und Materialkosten, Prüfungsgebühren und sonstige Nebenkosten. Auch die Umsatzsteuer wird nicht gefördert.
- Muss ich die Weiterbildung zunächst selbst bezahlen?
Ja. Sie müssen die Weiterbildung zunächst vollständig vorfinanzieren. Nach erfolgreichem Abschluss stellen Sie über Z-EU-S den Antrag auf Erstattung bei der DRV KBS. Erst nach Prüfung des Antrags und der erforderlichen Nachweise erfolgt die anteilige Erstattung. Wichtig: Der Qualifizierungsscheck stellt noch keine endgültige Förderzusage dar.
- Bedeutet der Qualifizierungsscheck, dass die Förderung sicher ausgezahlt wird?
Nein. Der Qualifizierungsscheck ist noch keine endgültige Förderzusage. Die IHK Düsseldorf prüft und begleitet Sie im Beratungsverfahren und stellt bei positiver Prüfung den Qualifizierungsscheck aus. Nach Abschluss der Weiterbildung stellen Sie den Erstattungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS prüft den Antrag und die erforderlichen Nachweise und entscheidet anschließend über die Auszahlung.
- Welche Fristen muss ich nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks beachten?
Die Weiterbildung muss innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks durchgeführt und abgeschlossen werden. Der Antrag auf Erstattung einschließlich der erforderlichen Nachweise muss grundsätzlich innerhalb von sieben Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks bei der DRV KBS eingereicht werden. Planen Sie Ihre Weiterbildung deshalb mit ausreichend zeitlichem Vorlauf.
- Kann ich mehrere KOMPASS-Anlaufstellen gleichzeitig kontaktieren?
Sie können Ihre KOMPASS-Anlaufstelle bundesweit frei wählen. Bitte entscheiden Sie sich jedoch für EINE Anlaufstelle und führen Sie das Beratungsverfahren dort durch. Parallele Anfragen bei mehreren Anlaufstellen verursachen zusätzlichen Prüfaufwand und beschleunigen das Verfahren nicht. Ein Qualifizierungsscheck kann innerhalb von zwölf Monaten ohnehin nur einmal pro Person ausgestellt und genutzt werden.
- Wie geht es nach Abschluss der Weiterbildung weiter?
Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung beantragen Sie die anteilige Erstattung über das Förderportal Z-EU-S bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die IHK Düsseldorf begleitet Sie auch bei diesem Schritt. Beachten Sie dabei die oben genannten Fristen. Die DRV KBS prüft anschließend den Antrag und entscheidet über die Auszahlung.
- Einstiegsgeld
Mit dieser Förderung der Agentur für Arbeit können Gründer und Gründerinnen aus der Arbeitslosigkeit eine finanzielle Unterstützung zu Beginn der Selbstständigkeit erhalten.Wer wird gefördert?
- Empfangende Personen von Arbeitslosengeld II, die bisher noch nicht selbstständig waren und eine hauptberufliche Selbstständigkeit planen.
Wie wird gefördert?- Die Höhe des Einstiegsgeldes hängt von den persönlichen Lebensumständen ab.
- Die Förderung kann maximal für 24 Monate erfolgen.
Förderkredite
- Mikrodarlehen (NRW.BANK)
Mit dem NRW.Mikrodarlehen werden Finanzierungen zu günstigen Konditionen angeboten. Es sollen insbesondere Gründungs- oder Erweiterungs-/Wachtumsvorhaben von Menschen mit Migrationshintergrund und die wirtschaftliche Selbstständigkeit von bislang bei Gründungsvorhaben unterrepräsentierte Gruppen gefördert und unterstützt werden.Wer wird gefördert?
- Natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- Für Selbstständige mit gewerblichen Unternehmen oder Angehörige der freien Berufe
Wie wird gefördert?- Darlehen bis 50.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent.
- Keine Sicherheiten erforderlich.
- Feste Zinsen für die Laufzeit von 10 Jahren.
- Universalkredit (NRW.BANK)
Ziel des Programms ist die Versorgung von Existenzgründern sowie mittelständischen Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen für Investitionsvorhaben und Betriebsmittel zur Unterstützung der Weiterentwicklung der Wirtschaft.Wer wird gefördert?
- Existenzgründende
- Mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Millionen Euro
- Angehörige der freien Berufe
Wie wird gefördert?- Zinsgünstige Darlehen ohne Höchstbetrag mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent.
- Investitionen und Betriebsmittel, teilweise auch für Vorhaben im Ausland bzw. mit Auslandsbezug.
- Optional mit 50 Prozent Haftungsfreistellung der NRW.BANK für die Hausbank.
- Gründung und Wachstum (NRW.BANK)
Ziel des Programms ist die Bereitstellung zinsverbilligter Darlehen zur Finanzierung von Unternehmensgründungen, -nachfolgen, -festigungen und -finanzierungen für junge und etablierte KMU mit besonders günstigen Zinsen in Fördergebieten.Wer wird gefördert?
- Existenzgründende (auch im Nebenerwerb)
- Angehörige der freien Berufe
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Wie wird gefördert?- Zinsgünstige Darlehen bis 10 Millionen Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent.
- Investitionen und Betriebsmittel bei Gründungen, Unternehmensnachfolgen und Festigungsmaßnahmen.
- NRW.BANK.Invest Zukunft
Mit dem Darlehensprogramm zur Umsetzung der Transformation erhalten Unternehmen, die in Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Innovation investieren, zusätzliche Unterstützung von der NRW.BANK. Das Programm bietet einen gegenüber dem Marktzins um bis zu zwei Prozent niedrigeren Zinssatz und Tilgungsnachlässe von bis zu 20 Prozent. Die Förderung wird deutlich einfacher, denn das neue Programm fasst gleich vier bestehende Förderangebote zusammen. Ziel ist es, damit Investitionen attraktiver zu machen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigern und für mehr Tempo in der Transformation sorgen.Wer wird gefördert?Alle Unternehmen in NRW können die zinsvergünstigten Darlehen nutzen – unabhängig von ihrer Größe.Wie wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Tilgungsnachlass von 5, 10 oder 20 Prozent – abhängig von Investitionshöhe und Unternehmensgröße.
- Die maximale Darlehenssumme beläuft sich auf zehn Millionen Euro. Die höchstmögliche Ersparnis für ein kleines Unternehmen, das zehn Millionen Euro investiert, liegt bei zwei Millionen Euro.
- Unternehmen erhalten finanzielle Unterstützung für ein sehr breites Spektrum von Investitionen, zum Beispiel in:
• Digitalisierung der Geschäftsprozesse- Elektromobilität und umweltfreundliche Technologien
- Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Produktionsverfahren
• Umstellung auf Erneuerbare Energien oder• Einsatz von KI.Zudem unterstützt die NRW.BANK mit dem neuen Programm die Einführung und Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle, Produkte und Verfahren. Ein einfacher Verwendungsnachweis reicht aus, um die Förderung zu nutzen – Bürokratie wird damit auf ein Minimum reduziert.Weitere Informationen und Konditionen www.nrwbank.de/investzukunft - ERP – Förderkredit großer Mittelstand (KfW)
Der ERP-Förderkredit großer Mittelstand ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Unternehmensnachfolgen und Vorhaben im In- und Ausland.Wer wird gefördert?
- Große mittelständische Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro
- Unternehmensnachfolgen
Wie wird gefördert?- Bis zu 25 Millionen Euro Kredit.
- KfW übernimmt 50 Prozent des Risikos.
- Für Investitionen und laufende Kosten.
- ERP – Förderkredit KMU (KfW)
Der ERP-Förderkredit KMU ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Unternehmensnachfolgen und Vorhaben im In- und Ausland.Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe
- Gründende und Nachfolgende, auch im Nebenerwerb
Wie wird gefördert?- Bis zu 25 Millionen Euro Kredit
- KfW übernimmt 50 Prozent des Risikos
- Für Investitionen und laufende Kosten
- ERP-Gründerkredit – StartGeld (KfW)
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland.Wer wird gefördert?
- Existenzgründung und Festigung im Neben- oder Vollerwerb bis zu 5 Jahre nach Gründung
- Nachfolgende
- Junge und kleine Unternehmen
Wie wird gefördert?- Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln sowie auch zum Kauf eines Unternehmens(anteils).
- Bis zu 125.000 Euro, davon bis zu 50.000 Euro für Betriebsmittel.
- Kein Eigenkapital erforderlich.
Bürgschaften
In den meisten Fällen gilt: „Kein Kredit ohne Sicherheiten.“
Folgerichtig müssen Gründerinnen und Gründer oder Unternehmerinnen und Unternehmer für jedes Darlehen, das sie von einer Bank erhalten, Sicherheiten vorweisen. Häufig sind im Unternehmen – gerade bei Gründungen - keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden. In diesem Fall kann die Hausbank entweder die fehlenden Sicherheiten durch einen Zinsaufschlag „einpreisen“ oder alternativ Sicherheiten „einkaufen“.
- Expressbürgschaft (Bürgschaftsbank NRW)
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittelständige Unternehmen
- Existenzgründende (Neugründung, Nachfolgen und tätige Beteiligung)
- Angehörige der freien Berufe
Wie wird gefördert?- 50 - 80-prozentige Bürgschaft bis 250.000 Euro mit einer Entscheidung in maximal fünf Werktagen.
- Gewerbliche Finanzierungsvorhaben aller Art.
- Ausgenommen sind Kredite für Sanierungen.
- Bürgschaft klassisch (Bürgschaftsbank NRW)
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittelständische Unternehmen
- Existenzgründende
- Angehörige der freien Berufe
Wie wird gefördert?- 50 - 80-prozentige Ausfallbürgschaften mit einem Bürgschaftshöchstbetrag bis 2 Millionen Euro
- Finanzierungsvorhaben aller Art
- Ausgenommen sind Kredite für Sanierungen
- Nachfolge-Bürgschaft (Bürgschaftsbank NRW)
Wer wird gefördert?
- Existenzgründungen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge:
Erwerb von Vermögenswerten, tätige Beteiligungen/Kauf von Anteilen, vorhabensbezogene Betriebsmittel und Warenlageraufstockungen, ergänzende Investitionen im Unternehmen
Wie wird gefördert?
- 50 - 80-prozentige Ausfallbürgschaften mit einem Bürgschaftshöchstbetrag bis 2 Millionen Euro
Besonderheit: persönliche Haftung wird auf nur 20 Prozent der verbürgten Kreditsumme reduziert - Existenzgründungen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge:
Beteiligungskapital Mittelstand
- ERP-Beteiligungsprogramm
Das ERP-Beteiligungsprogramm dient der Erweiterung der Eigenkapitalbasis von KMU durch Bereitstellung von Kapital über Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die zu diesem Zweck aus dem ERP-Beteiligungsprogramm Refinanzierungskredite erhalten.Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Privatbesitz und mit Betriebssitz in Deutschland mit einem Gruppenumsatz von bis zu 50 Millionen Euro
Wie wird gefördert?- Jede Form der Beteiligung ist zulässig. Die Teilnahme des Beteiligungsgebers am Verlust im Konkurs- oder Vergleichsfall darf nicht ausgeschlossen werden.
- Der Höchstbetrag liegt in der Regel bei 1,25 Millionen Euro.
- Die Beteiligung darf das vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen.
- NRW.BANK Spezialfonds
Wer wird gefördert?
- Für etablierte mittelständische Unternehmen aus dem Produktions- und Dienstleistungssektor
- Unternehmen in besonderen Finanzierungssituation (Turnaround, Post-Insolvenz, Restrukturierung)
Wie wird gefördert?- Offene Beteiligungen, im Einzelfall auch Mezzanine-Kapital.
- Höchstbetrag: 5 Millionen Euro.
- NRW.BANK Mittelstandsfonds
Wer wird gefördert?
- Etablierte mittelständische Unternehmen mit attraktiver Technologie- oder Wettbewerbsposition
Wie wird gefördert?- Unterstützung u.a. bei Wachstumsinvestitionen, Markterschließung, Vertriebsausbau, Nachfolgeregelungen, MBO/MBI.
- Direkte Beteiligung oder Mezzanine-Kapital (zwischen 1 und 7 Millionen Euro).