IHK Düsseldorf
Zweite Wahlveröffentlichung vom 20.07.2026: Nachfristsetzung
Bekanntmachung des Wahlausschusses der IHK Düsseldorf gemäß § 10 Abs. 6 Satz 2 in Verbindung mit § 9 Abs. 3 der Wahlordnung (WO) analog zur anstehenden Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf für die Wahlperiode 2026 bis 2031 in der Wahlgruppe 1.2.2.2 (Einzelhandel/Kreis Mettmann)*
In der Wahlgruppe 1.2.2.2 Einzelhandel/Kreis Mettmann sind zwei Mitglieder der Vollversammlung zu wählen. Nach § 10 Abs. 6 S. 1 WO soll die Kandidatenliste mindestens eine kandidierende Person mehr enthalten, als in der jeweiligen Wahlgruppe und ggf. dem Wahlbezirk zu wählen ist. Die Kandidatenliste für die Wahlgruppe 1.2.2.2 soll daher mindestens drei kandidierende Personen umfassen.
Aufgrund des nachträglichen Wegfalls einer Kandidatur umfasst die Kandidatenliste derzeit nur noch zwei gültige Wahlvorschläge.
Mit Beschluss vom 20. Juli 2026 hat der Wahlausschuss in entsprechender Anwendung von § 10 Abs. 6 S. 2 in Verbindung mit § 9 Abs. 3 WO beschlossen, eine Nachfrist zur Einreichung weiterer Wahlvorschläge in der Wahlgruppe 1.2.2.2 (Einzelhandel/Kreis Mettmann) festzusetzen.
Die Wahlberechtigten der Wahlgruppe 1.2.2.2 Einzelhandel/Kreis Mettmann werden aufgefordert, bis zum
31. Juli 2026, 12 Uhr
weitere Wahlvorschläge beim Wahlausschuss einzureichen. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang beim Wahlausschuss.
Die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen können für die Wahlgruppe 1.2.2.2 Einzelhandel/Kreis Mettmann schriftliche Wahlvorschläge einreichen, wobei auch eine Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail zulässig ist. Bewerber können nur für die Wahlgruppe und ggf. den Wahlbezirk kandidieren für die sie selbst bzw. der IHK-Zugehörige, von dem seine Wählbarkeit abgeleitet wird, wählen kann (§ 10 Abs. 1 WO). Wahlvorschläge sind zu richten an:
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
– Der Wahlausschuss –
Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf
E-Mail: wahlausschuss@duesseldorf.ihk.mom
– Der Wahlausschuss –
Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf
E-Mail: wahlausschuss@duesseldorf.ihk.mom
Die Bewerber sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen; außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er eine auf ihn fallende Wahl annehmen wird und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit gemäß der Wahlordnung ausschließen (§ 10 Abs. 2 WO).
Der Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützung (Selbstvorschlag), § 10 Abs. 3 WO.
Der Wahlausschuss prüft die Wahlvorschläge. Er kann Authentizitätsnachweise verlangen. Zur Prüfung der Wahlvorschläge, insbesondere der Wählbarkeit von Bewerbern, kann der Wahlausschuss weitere Angaben verlangen (§ 10 Abs. 4 WO).
Er fordert Bewerber unter Fristsetzung auf, Mängel zu beseitigen, soweit es sich nicht um in § 10 Abs. 5 WO genannte Mängel handelt. Besteht ein Wahlvorschlag aus mehreren Bewerbern, so ergeht die Aufforderung an jeden Bewerber, auf den sich die Mängel beziehen.
Er entscheidet nach Ablauf der Frist über die Gültigkeit der eingegangenen Wahlvorschläge und fasst die gültigen Wahlvorschläge zu einer Kandidatenliste zusammen und macht sie bekannt (§ 10 Abs. 8 WO).
Düsseldorf, 20. Juli 2026
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Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Der Wahlausschuss |
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| Thomas Schürmann Vorsitzender |
Torben Heinritz Beisitzer |
Julia Niederdrenk Beisitzerin |
Anschrift des Wahlausschusses:
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
- Der Wahlausschuss -
Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf
wahlausschuss@duesseldorf.ihk.mom
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
- Der Wahlausschuss -
Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf
wahlausschuss@duesseldorf.ihk.mom
[*] Sofern zur textlichen und sprachlichen Vereinfachung nur die männliche Form verwendet wird, ist die weibliche Form stets mit gemeint.