Pressemeldung Nr. 033 vom 11.08.2026

Statement zur befristeten Ausnahme des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes für LKW

„Die IHK Düsseldorf begrüßt die befristete Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausdrücklich. Angesichts des anhaltenden Niedrigwassers am Rhein ist sie eine pragmatische und notwendige Maßnahme, um Lieferketten zu stabilisieren und die Versorgung der Unternehmen mit Rohstoffen und Vorprodukten sicherzustellen. Die zusätzliche Flexibilität im Straßengüterverkehr hilft, akute Engpässe abzufedern und wirtschaftliche Schäden zu begrenzen.“, so Gregor Berghausen, Hauptgeschäftsführer der IHK Düsseldorf.