Chance Inklusion

Menschen mit Beeinträchtigung einstellen und ausbilden

Was ist Inklusion?

Leitgedanke der Inklusion („Einschluss“) ist die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in allen Lebensbereichen, also auch in der Arbeitswelt.
In den allgemeinbildenden Schulen erreichen die ersten inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler die Abschlussklassen und suchen dann Ausbildungsplätze in den regionalen Unternehmen.
An dieser Stelle sind insbesondere Unternehmen angesprochen, den Weg für eine inklusive Arbeitswelt zu ebnen, so dass Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in der Art und Weise für Menschen mit Beeinträchtigungen nutzbar gemacht werden und sie die gleichen beruflichen Chancen ergreifen können wie nichtbeeinträchtigte Menschen. Das ist nicht immer einfach, aber vielleicht einfacher als Sie denken.

Gibt es Unterstützung für Betriebe bei der Inklusion?

Häufig sind es Berührungsängste, die Unternehmen daran hindern, sich mit dem Thema Inklusion zu befassen. Die IHK-Qualifizierungsberater unterstützen Arbeitgeber dabei, ihre Unsicherheiten abzubauen, neue Lösungswege zu gehen und die Potentiale von Menschen mit Behinderungen zu erkennen.

EAA – Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) arbeiten flächendeckend an sechs Standorten in Niedersachsen, gemäß § 185a SGB IX. Die einzelnen Landkreise im Elbe-Weser-Raum werden somit von unterschiedlichen Ansprechstellen und -partnern betreut. Bitte prüfen Sie deshalb auf der Website der EAA, wer für Ihren Standort zuständig ist.
Das Team der EAA berät Arbeitgeber kostenfrei zu allen Themen rund um Schwerbehinderte und gleichgestellte Angestellte vor und während der Ausbildung. Es führt durch den „Dschungel“ von Leistungsträgern und Fördermöglichkeiten.

Was bietet die IHK?

  • Vermittlung zum Integrationsamt/Bundesagentur für Arbeit
  • Vermittlung zu den Trägern der Rehabilitation
  • Vernetzung zu regionalen Akteuren im Inklusionsprozess
  • Beratung zu möglichen Nachteilsausgleichen in der Ausbildung und Prüfung

Was ist die Fachpraktikerausbildung?

Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen werden auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes von den zuständigen Stellen für jene Menschen erlassen, für die aufgrund von Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Frage kommt. Laut Gesetz werden die Ausbildungsinhalte aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt (Fachpraktikerausbildung).
Während für junge Menschen mit Behinderungen die Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt dadurch erheblich steigen, wird Unternehmen die Möglichkeit geboten, ihren Fachkräftebedarf zu decken und motivierte Mitarbeiter langfristig ans Unternehmen zu binden.
Hinweis: Um die Qualität der Ausbildung und Inklusion zu sichern, müssen die entsprechenden Ausbilder von Fachpraktikerberufen über eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) verfügen. In Einzelfällen kann diese behinderungsspezifische Qualifikation anderweitig nachgewiesen oder durch eine qualifizierte externe Unterstützung erfolgen.
Die IHK Elbe-Weser hat bisher folgende Fachpraktikerregelungen erlassen:
  • Fachpraktiker Küche
  • Fachpraktiker für Lagerlogistik