Fortbildungsprüfung

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Zulassungsvoraussetzung zur IHK-Prüfung

1. Mindestalter 24 Jahre,
2. Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie 2-jährige Berufspraxis in der Sicherheitsbranche oder 5-jährige Berufspraxis, davon 3-jährige Berufspraxis in der Sicherheitsbranche,
Hinweis: Berufspraxis aus dem Bereich der Bundeswehr kann nur unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden. Sie wird nicht automatisch als Berufspraxis angesehen.
3. Erste-Hilfe-Kurs, bei Zulassung zur Prüfung nicht länger zurückliegend als 24 Monate.

Antrag auf Zulassung

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch acht Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen. Auf dem Formular können Sie einen gewünschten Prüfungstermin vermerken.
Etwa vier Wochen vor dem Anmeldeschluss erhalten Sie, sofern Sie eine Zulassungsbestätigung von uns erhalten haben, eine Aufforderung, sich für die Prüfung anzumelden. Bitte beantragen Sie rechtzeitig eine Zulassung, da die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt ist. Ihr Zulassungsantrag wird in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt. Sofern der von Ihnen gewünschte Termin bereits ausgebucht ist, planen wir Sie gerne für den nächsten verfügbaren Termin ein.

Prüfungstermine

2027

Ablauf des Prüfungsverfahrens 1. Halbjahr 2027 2. Halbjahr 2027
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der IHK
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. November 2026
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2027
Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung postalisch mit der Zulassungsbestätigung postalisch mit der Zulassungsbestätigung
Anmeldeschluss 15. Dezember 2026 15. Juli 2027
Schriftliche Prüfung
Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln (150 Minuten)
Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik (150 Minuten)
15. März 2027 11. Oktober 2027
Mündliche Ergänzungsprüfung nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
Mündliche Prüfung
Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
Mai 2027 Dezember 2027

Gebühren

Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (z. B. Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50,- EUR je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 333 KB) der Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser.

Weiterführende Informationen

Prüfer gesucht
Gerade in Zeiten des viel diskutierten Fachkräftemangels ist es auch im Bewachungsgewerbe von besonderer Bedeutung, dass Experten aus der Praxis ihr Fachwissen einbringen und dazu beitragen, die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft in unserer Region zu sichern. Zur Verstärkung unseres Prüfungsausschuss suchen wir sachlich kompetente Praktiker bzw. Experten (m/w/d), die Freude daran haben, sich in die Weiterentwicklung von Nachwuchskräften einzubringen und motiviert sind, an der Abnahme von mündlichen Prüfungen langfristig mitzuwirken.

Schicken Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihren aussagekräftigen Unterlagen.