Stärkung des inländischen Handels

Temu, Shein & Co: Wegfall der 150 Euro-Zollbefreiung

Die Europäische Union verschärft ihre Zollvorschriften für den Onlinehandel mit Waren aus Drittländern. Ziel der Neuregelungen ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen zu schaffen, Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen und die Kontrolle über den grenzüberschreitenden E-Commerce zu stärken.
Die EU will damit entschiedener gegen Billigimporte von vorwiegend asiatischen Handelsplattformen wie Temu und Shein vorgehen. Die EU-Finanzminister einigten sich in Brüssel darauf, die Zollbefreiung für Pakete aus Drittstaaten mit einem Wert von weniger als 150 Euro aufzuheben. Gleichzeitig kündigte die EU die Prüfung einer einheitlichen Paketpauschale für Kleinsendungen an. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen im Onlinehandel zu reduzieren und die Zollabwicklung zu vereinfachen.

Was bedeutet der Wegfall der 150-Euro-Zollbefreiung?

Zum 1. Juli 2026 entfiel die bisherige Zollbefreiung für E-Commerce-Sendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro. Zuvor konnten solche Sendungen zollfrei in die Europäische Union eingeführt werden. Diese Ausnahmeregelung hatte insbesondere den Direktversand über Online-Plattformen wie Temu oder Shein begünstigt.
Ab sofort wird für online bestellte Waren aus Drittländern, die direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU versandt werden, eine Zollgebühr von 3 Euro pro Artikel erhoben.
Seit dem 1. Juli 2026 wird der Zoll auf jede einzelne Ware (item) erhoben, die anhand ihrer „Zollunterpositionen“ (HS 6-Steller) in einem Paket identifiziert wird.
Beispiel: Ein Paket enthält 1 Paar Skistiefel und 2 Paar Hausschuhe. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Tarifunterpositionen enthält das Paket zwei verschiedene Waren, sodass 6 € Zoll zu entrichten sind.
Der vorläufige pauschale Zollsatz von 3,- EUR wird vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028 auf jede Artikelkategorie erhoben, die in einem Kleinpaket in die EU eingeführt wird, und kann gegebenenfalls verlängert werden. Sobald der neue EU-Zolldatenhub (EUCDH) in Betrieb ist, wird dieser vorläufige Zollsatz durch die normalen Zolltarife ersetzt.

Was ist der Hintergrund zur Zollfreigrenze?

Der Onlinehandel mit günstigen Waren aus Drittstaaten – insbesondere über Plattformen wie Temu oder Shein – ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Viele dieser Sendungen bleiben zollfrei, da sie unter der bisherigen Wertgrenze liegen. Die EU und auch die DIHK sehen darin eine Wettbewerbsverzerrung zulasten europäischer Anbieter. Mit der Abschaffung der Freigrenze und der Einführung einer standardisierten Pauschalgebühr soll künftig jede Sendung, unabhängig vom Warenwert, einer Abgabe unterliegen.
Laut Angaben des Europäischen Parlaments wurden im Jahr 2024 rund 4,6 Milliarden Niedrig-Wert-Sendungen (unter 150 Euro) in die EU importiert. Das entspricht etwa 12 Millionen Paketen pro Tag. Von diesen Importpaketen kamen 91 % aus China, insbesondere über Plattformen wie Temu und Shein. Zugleich stellt der Bundestagsausschuss für Digitales fest, dass täglich rund 400.000 Paketen pro Tag allein aus China nach Deutschland gelangen.