Bcsd-Leitfaden

Umgang mit GEMA-Gebühren bei Weihnachtsmärkten

Aus aktuellem Anlass hat die Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland (bcsd e.V.) ihren Leitfaden zum Umgang mit GEMA-Gebühren für Weihnachtsmärkte und Stadtfeste im Freien angepasst.
Durch die Aktualisierung des Weihnachtsmarkttarifs soll die Vergütung für die öffentliche Musiknutzung um 35 Prozent reduziert werden. Diese tarifliche Grundlage gilt seit der Weihnachtsmarktsaison 2025.
Die Veröffentlichung des Leitfadens wurde der IHK Elbe-Weser freundlicherweise durch den bcsd e. V. genehmigt.