Neuregelung
EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Im Unterschied zum bisherigen Verpackungsrecht, das überwiegend auf nationalen Regelungen und der EU-Verpackungsrichtlinie basierte, schafft die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) unmittelbar geltende und EU-weit einheitliche Vorgaben. Zudem verlagert sie den Fokus von der reinen Abfallbewirtschaftung auf die nachhaltigere Gestaltung von Verpackungen. Dies stellt Unternehmen seit dem 12. August 2026 vor zunehmende Herausforderungen.
Kontakt
Daniela Westerhoff
Geschäftsstelle Verden
Nachhaltigkeit und Umwelt
