Erlaubnispflicht für Vermittlung von Anlagen über Edelmetalle
Durch eine Änderung des Vermögensanlagengesetzes werden seit Juni 2021 bestimmte Anlageprodukte von Edelmetallanbietern und -verwahrern als Vermögensanlagen eingestuft. Die Vermittlung solcher Produkte ist damit erlaubnispflichtig.
Finanzanlagenvermittler
Berufspflichten für Finanzanlagenvermittler
Für Finanzanlagenvermittler, die ihre Tätigkeit nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) ausüben, gilt die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV).
Über unser Online-Portal können Sie Ihre Prüfungsberichte bzw. Negativerklärung nach § 24 FinVermV schnell und einfach digital bei uns einreichen.
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Erlaubnispflicht für Finanzanlagenvermittler
Gewerbsmäßige Vermittler von Finanzanlageprodukten müssen für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 34f GewO beantragen. Für die Erlaubniserteilung muss der Antragssteller einige Voraussetzungen erfüllen.
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Honorar-Finanzanlagenberater
Deie Tätigkeit als Honorar-Finanzanlagenberater ist in § 34h der Gewerbeordnung (GewO) geregelt.
Dokumente
Formularcenter § 34 f
Im Formularcenter stehen Antragsformulare für die Erlaubniserteilung und Registrierung und Vordrucke für die Negativerklärung und die Zusatzerklärung zum Systemprüfungsbericht zum Download bereit.
Dokumente
Formularcenter § 34 h
Im Formularcenter stehen Antragsformulare für die Erlaubniserteilung und Registrierung zum Download bereit.
Mustervordruck
Negativerklärung
Seit Einführung der Erlaubnisvorschrift des § 34f GewO richtet sich die Prüfberichtspflicht nach der Finanzanlagenvermittlerverordnung. Negativerklärungen können allerdings weiterhin abgegeben werden
FinVermV
Prüfberichtspflicht für Finanzanlagenvermittler
Finanzanlagenvermittler mit der Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) müssen Prüfungsberichte anfertigen lassen und bei der IHK abgeben. Die Berichtspflicht richtet sich nach der Finanzanlagenvermittlerverordnung.
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Impressumspflichten für Vermittler und Berater
Es sind zusätzliche Angaben im Internetimpressum für Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler notwendig.