Pressemitteilung
Zukunftsräume Niedersachsen: Neue Fördermöglichkeiten im Elbe-Weser-Raum
Forderungen der Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser aufgegriffen
Elbe-Weser-Raum (IHK). Die IHK Elbe-Weser begrüßt die Neuauflage des Landesförderprogramms „Zukunftsräume Niedersachsen“. Aus Sicht der regionalen Wirtschaft schafft die überarbeitete Förderrichtlinie deutlich bessere Rahmenbedingungen, auch für die Entwicklung von Ortskernen, Innenstädten und zentralen Versorgungsbereichen im ländlich geprägten Elbe-Weser-Raum.
Ein wesentlicher Erfolg laut IHK: Die bisherige Einwohnergrenze von 10.000 Einwohnern als Zugangsvoraussetzung wurde gestrichen. Künftig können damit alle Grund- und Mittelzentren Fördermittel beantragen.
Kleinere Gemeinden profitieren
Die IHK Elbe-Weser hatte sich gemeinsam mit der IHK Niedersachsen (IHKN) in den vergangenen zwei Jahren im Dialog mit der niedersächsischen Staatskanzlei und dem Regionalministerium für eine Überarbeitung der Förderrichtlinie eingesetzt und freut sich über den Erfolg: „Die neue Förderrichtlinie trägt den tatsächlichen Strukturen in Niedersachsen und im Elbe-Weser-Raum deutlich besser Rechnung“, sagt Christoph von Speßhardt, Hauptgeschäftsführer der IHK Elbe-Weser. „Gerade in unserer Region übernehmen viele kleinere Gemeinden eine zentrale Funktion als Einkaufs-, Dienstleistungs-, Arbeits- und Begegnungsorte. Sie benötigen ebenso Unterstützung wie größere Städte. Deshalb ist es wichtig, dass künftig nicht allein die Einwohnerzahl über Fördermöglichkeiten entscheidet, sondern die tatsächliche Bedeutung eines Ortes für seine Region. Zukunftsräume Niedersachsen eröffnet vielen Kommunen nun neue Handlungsspielräume, ihre Zentren zukunftsfähig weiterzuentwickeln.“
Mittel für „Innenstadt-Kümmerer“
Neben dem Wegfall der Einwohnergrenze wurde eine weitere zentrale Forderung der IHK aufgegriffen: Unter bestimmten Voraussetzungen können künftig wieder Personalausgaben für die Zentrenentwicklung gefördert werden. Damit können beispielsweise so genannte „Innenstadt-Kümmerer“ oder Zentrumsmanager finanziert werden. Gerade für die Grundzentren könne dies einen wichtigen Unterschied machen, betont Kathrin Wiellowicz, IHK-Expertin für Handel und Stadtentwicklung:
„Ein lebendiger Ortskern entsteht nicht von allein. Gerade kleinere Kommunen mit geringer Personaldecke brauchen häufig eine Person, die sich kontinuierlich um die Entwicklung des Zentrums kümmert, Eigentümer und Unternehmen anspricht und als „Dolmetscher“ zwischen den unterschiedlichen Akteursgruppen Projekte voranbringt. Die Möglichkeit, einen solchen ‚Innenstadt-Kümmerer‘ über das Programm zu finanzieren, kann deshalb ein wichtiger Hebel sein, damit aus guten Ideen auch konkrete Maßnahmen werden.“
Die Förderung kommt aus Sicht der IHK genau zum richtigen Zeitpunkt. Viele Programme von Bund und Land zur Innenstadt- und Zentrenentwicklung sind inzwischen ausgelaufen. Gleichzeitig stehen Kommunen weiterhin vor großen Herausforderungen – von Leerständen und der Sicherung der Nahversorgung bis hin zur Entwicklung attraktiver Ortsmitten als Wohn-, Arbeits- und Aufenthaltsorte.
Kommunen sollten schnell handeln
Die IHK Elbe-Weser empfiehlt den Kommunen ihres Bezirks daher, die neuen Fördermöglichkeiten zeitnah zu prüfen und geeignete Projektideen zu entwickeln. Die Antragsfrist für die aktuelle Förderrunde endet am 31. August 2026.
