Neuordnung der Bauberufe (2026)
Seit dem 1. August 2026 ist die Verordnung zur Neuordnung der Bauberufe in Kraft getreten. Sie ist am 6. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2026 mit Ihrer Berufsausbildung beginnen.
Was ändert sich?
Die Neuordnung bringt wichtige Anpassungen mit sich, die die Ausbildung in den Bauberufen moderner, durchlässiger und zukunftsorientierter machen:
- Gestreckte Abschlussprüfung:
Für die dreijährigen Ausbildungsberufe wird künftig eine gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Damit wird die Prüfung stärker an den Lernfortschritt angepasst und praxisnäher gestaltet. - Anrechnungsmodell für zweijährige Berufe:
In den zweijährigen Ausbildungsberufen sorgt das neue Anrechnungsmodell für mehr Durchlässigkeit und ermöglicht einen einfacheren Übergang in die dreijährigen Berufe. - Modernisierte Ausbildungsinhalte:
Die Ausbildungsordnungen wurden umfassend überarbeitet – mit besonderem Fokus auf Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Digitalisierung. Damit werden die künftigen Fachkräfte gezielt auf die Anforderungen des modernen Bauwesens vorbereitet.
Im Rahmen eines umfassenden Neuordnungsverfahrens haben die Akteure von Bund, Ländern und Sozialpartnern einen Modernisierungsprozess der Ausbildungsordnungen in der Bauwirtschaft begonnen. Insgesamt wurden 19 Berufe aus den Bereichen Ausbau, Hochbau und Tiefbau neu geordnet. Das Neuordnungsverfahren wurde unter Beteiligung von Sachverständigen des Bauhandwerks, der Bauindustrie und der Gewerkschaften durchgeführt. In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen durch technischen Fortschritt, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Digitalisierung stark verändert. Baubetriebe müssen sich beispielsweise mit Energieeinsparung, Kohlendioxid-Vermeidung, Brandschutz und intelligenten, vernetzten Gebäuden auseinandersetzen. Dies erfordert neue Kompetenzen der Fachkräfte. Die neuen Ausbildungsverordnungen berücksichtigen die Auswirkungen neuer Technologien und Verfahren sowie die Digitalisierung und das Thema Nachhaltigkeit.
| Ausbildungsberufe in der Bauwirtschaft (Die Ausbildungsordnungen sind in drei Bereiche unterteilt) |
||
|---|---|---|
| Ausbauberufe | Hochbauberufe | Tiefbauberufe |
| Zimmerer/-in | Maurer/-in | Straßenbauer/-in |
| Stuckateur/-in | Beton- und Stahlbetonbauer/-in | Kanalbauer/-in für Infrastrukturtechnik |
| Estrichleger/-in | Feuerungs- und Schornsteinbeuer/-in | Brunnenbauer/-in |
| Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in | Bauwerksmechaniker/-in für Abbruch und Betontrenntechnik | Spezialtiefbauer/-in |
| Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/-in | Betontrenntechnik | Gleisbauer/-in |
| Trockenbaumonteur/-in | ||
| Ausbaufacharbeiter/-in | Hochbaufacharbeiterin/-in | Tiefbaufacharbeiter/-in |
| *Bei den Facharbeiter-Qualifikationen handelt es sich um zweijährige Berufe | ||
Ausbildungsverordnungen
Die aktuellen Ausbildungsverordnungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) unter dem folgenden Link: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) - Ausbau, Hochbau, Tiefbau - Modernisierung auf allen Ebenen
Neuerungen
Die größte Neuerung besteht in der Einführung der gestreckten Abschlussprüfung bei den 16 dreijährigen Ausbildungsberufen. Somit wird die bisherige Zwischenprüfung aufgewertet. Das Ergebnis der Abschlussprüfung Teil 1 fließt in die Gesamtnote der Abschlussprüfung ein.
Die drei zweijährigen Ausbildungsberufe Tief-, Hoch- und Ausbaufacharbeiter werden mit dem sogenannten Anrechnungsmodell ausgestattet. Dies bedeutet, dass die Auszubildenden des zweijährigen Berufs und die des dreijährigen Berufs nach zwei Jahren an derselben Prüfung teilnehmen. In der konkreten Prüfungssituation vor Ort kann nicht unterschieden werden, ob jemand eine Abschlussprüfung eines zweijährigen Berufes absolviert oder ob es sich um eine Teil 1 Abschlussprüfung im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung handelt. Hinsichtlich der Inhalte und Methoden sind die Prüfungsanforderungen identisch. Die umfassende Revision der Ausbildungsinhalte wurde insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und der Digitalisierung durchgeführt.
Informationen zur den Prüfungen
Die drei zweijährigen Berufe — Ausbaufacharbeiter/in, Hochbaufacharbeiter/in und Tiefbaufacharbeiter/in — behalten die konventionelle Prüfungsform mit Zwischenprüfung und Gesellenprüfung.
Neu ist das Anrechnungsmodell: Es erleichtert den Übergang vom zweijährigen in einen dreijährigen Ausbildungsberuf und verbessert die Durchlässigkeit zwischen den Abschlüssen.
Das Anrechnungsmodell funktioniert so: Die zweijährigen Berufe sind inhaltlich so aufgebaut, dass ihre Ausbildungsinhalte direkt auf die dreijährigen Berufe angerechnet werden können. Wer also zum Beispiel den Abschluss als Hochbaufacharbeiter gemacht hat, muss beim Wechsel zum Maurer nicht von vorne anfangen. Die ersten zwei Jahre werden angerechnet, und die Ausbildung wird im dritten Jahr fortgesetzt.
Die Rückfall-Option bleibt erhalten: Wer die dreijährige Gesellenprüfung nicht besteht, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag den zweijährigen Abschluss erwerben.