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Nr. 6783376

Verbraucherdarlehensvermittler

Bisher war die gewerberechtliche Erlaubniserteilung für die Verbraucherkreditvermittlung über den § 34c der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Wer speziell Verbraucherkredite vermittelt, benötigt ab dem 20.11.2026 eine Erlaubnis nach § 34k GewO.

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Versicherungs- , Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler