Praxistipps für den Handel
Prävention von Ladendiebstahl
Ladendiebstahl ist für viele Unternehmen ein ernsthaftes Problem. Mit einer Reihe von Maßnahmen und Verhaltensregeln können Händler dem Problem begegnen.
Stand: Juni 2026
Ladengestaltung
Ein übersichtlicher und gut einsehbarer Verkaufsraum reduziert das Diebstahlrisiko erheblich.
- Sorgen Sie für klare Sichtachsen und vermeiden Sie Nischen sowie schlecht einsehbare Bereiche.
- Verzichten Sie möglichst auf Raumteiler und Säulen. Spiegel können helfen, „tote Winkel“ sichtbar zu machen.
- Platzieren Sie die Kassenzone und ggf. Bürobereiche so, dass ein guter Überblick über den Verkaufsraum besteht.
- Ordnen Sie besonders diebstahlgefährdete Ware in Kassennähe an.
- Regale sollten möglichst nicht höher als ca. 1,70 m sein.
- Verzichten Sie auf unübersichtliche Präsentationsformen (z. B. „Wühltische“).
- Präsentieren Sie hochwertige Ware in abschließbaren Vitrinen.
- Bei besonders gefährdeten Produkten (z. B. Parfüm, Elektronik) kann es sinnvoll sein, nur Verpackungen/Hüllen auszustellen.
- Begrenzen Sie Ein- und Ausgänge möglichst auf einen zentralen Bereich und stellen Sie dort eine kontinuierliche Aufsicht sicher.
- Eine helle und gleichmäßige Beleuchtung erhöht die Transparenz und wirkt präventiv.
- Trennen Sie Warenanlieferung und Lagerbereiche klar voneinander, um interne Diebstähle zu erschweren.
Umkleidekabinen
Umkleidebereiche erfordern besondere Aufmerksamkeit.
- Gestalten Sie Umkleidekabinen so, dass sie in angemessenem Umfang einsehbar sind (unter Wahrung der Privatsphäre).
- Vermeiden Sie bauliche Versteckmöglichkeiten (z. B. offene Fugen, lose Teppiche oder unbefestigte Einbauten).
- Verzichten Sie möglichst auf Mülleimer in den Kabinen.
- Vorhänge sollten ca. 15–20 cm über dem Boden enden; alternativ können Türen eingesetzt werden.
- Kontrollieren Sie Umkleidekabinen regelmäßig.
Waren
- Sichern Sie besonders gefährdete Artikel durch geeignete Warensicherungssysteme (z. B. elektronische Sicherung, Farbsicherungen).
- Informieren Sie sichtbar über vorhandene Sicherungstechnik (präventive Wirkung).
- Kennzeichnen Sie Ware so, dass Manipulationen (z. B. Umstecken von Etiketten) erschwert werden.
- Kontrollieren Sie regelmäßig Verpackungen und Hohlräume (z. B. Kartons) auf unzulässige Inhalte.
Preisauszeichnung
- Lagern Sie Preisauszeichnungsgeräte und „Bezahlt“-Kennzeichnungen nicht frei zugänglich.
- Verwenden Sie möglichst fälschungssichere Etiketten (z. B. vorgestanzt, mit Firmenkennzeichnung).
- Bringen Sie Preisetiketten an nicht austauschbaren Warenteilen an.
- Entfernen Sie alte Etiketten vollständig statt sie zu überkleben.
- Entsorgen Sie liegengebliebene Kassenbons zeitnah.
Sensibilisierung des Personals
Auffälliges Verhalten kann frühzeitig erkannt werden.
- Schulen und sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit verdächtigen Situationen.
- Achten Sie auf Verhaltensauffälligkeiten (z. B. ungewöhnliche Nervosität, gezieltes Verbergen von Ware, Vermeidung von Blickkontakt).
- Eine freundliche Ansprache („Kann ich Ihnen helfen?“) wirkt oft bereits präventiv.
Verhalten bei Verdacht oder nach einer Tat
Grundsätze
- Bleiben Sie stets ruhig, sachlich und höflich.
- Vermeiden Sie Vorverurteilungen („Diebstahl“ oder „Dieb“ sollten nicht direkt angesprochen werden).
- Ziehen Sie nach Möglichkeit eine zweite Person als Zeugin hinzu.
Ansprache
- Sprechen Sie die Person diskret an und bitten Sie sie, Sie in einen separaten Bereich zu begleiten.
- Lassen Sie die Person möglichst vorgehen.
- Informieren Sie intern verantwortliche Personen (z. B. Filialleitung).
Festhalten (nur unter engen Voraussetzungen)
Ein vorläufiges Festhalten ist nur zulässig, wenn:
- die Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wurde, und
- Fluchtgefahr besteht oder die Identität nicht sofort festgestellt werden kann.
In jedem Fall gilt:
- Das Vorgehen muss verhältnismäßig sein.
- Die Person darf nicht unnötig gefährdet oder verletzt werden.
- Im Zweifel ist immer die Polizei zu verständigen.
Durchsuchungen und Maßnahmen
- Taschen- oder Kleidungskontrollen sind grundsätzlich nur mit Einwilligung der betroffenen Person zulässig.
- Bei fehlender Einwilligung sollte die Polizei hinzugezogen werden.
- Weitere körperliche Untersuchungen sind ausschließlich Aufgabe der Polizei.
- Auf körperliche Gewalt ist – soweit möglich – zu verzichten.
Polizei und Dokumentation
- Verständigen Sie die Polizei insbesondere bei:
- unklarer Identität
- aggressivem Verhalten
- Fluchtversuch
- höherem Warenwert oder Wiederholungsverdacht
- Dokumentieren Sie den Vorfall sorgfältig:
- Personalien
- Sachverhalt
- beteiligte Personen / Zeugen
Weitere Maßnahmen
- Fordern Sie die freiwillige Herausgabe der Ware.
- Ein Hausverbot kann ausgesprochen werden.
- Die Erstattung einer Strafanzeige wird empfohlen (auch bei Versuch).
- Schadenersatz bzw. eine angemessene Vertragsstrafe („Fangprämie“) kann geltend gemacht werden.
- Vermeiden Sie eigenmächtige Maßnahmen („Selbstjustiz“).
Minderjährige
- Bei Kindern unter 14 Jahren sind die Erziehungsberechtigten zu informieren.
- Kann keine Übergabe erfolgen, ist die Polizei einzuschalten.
Weitere Informationen finden Sie bei der Polizeilichen Kriminalprävention des Bundes und der Länder