Praxistipps für den Handel

Prävention von Ladendiebstahl

Ladendiebstahl ist für viele Unternehmen ein ernsthaftes Problem. Mit einer Reihe von Maßnahmen und Verhaltensregeln können Händler dem Problem begegnen.
Stand: Juni 2026

Ladengestaltung

Ein übersichtlicher und gut einsehbarer Verkaufsraum reduziert das Diebstahlrisiko erheblich.
  • Sorgen Sie für klare Sichtachsen und vermeiden Sie Nischen sowie schlecht einsehbare Bereiche.
  • Verzichten Sie möglichst auf Raumteiler und Säulen. Spiegel können helfen, „tote Winkel“ sichtbar zu machen.
  • Platzieren Sie die Kassenzone und ggf. Bürobereiche so, dass ein guter Überblick über den Verkaufsraum besteht.
  • Ordnen Sie besonders diebstahlgefährdete Ware in Kassennähe an.
  • Regale sollten möglichst nicht höher als ca. 1,70 m sein.
  • Verzichten Sie auf unübersichtliche Präsentationsformen (z. B. „Wühltische“).
  • Präsentieren Sie hochwertige Ware in abschließbaren Vitrinen.
  • Bei besonders gefährdeten Produkten (z. B. Parfüm, Elektronik) kann es sinnvoll sein, nur Verpackungen/Hüllen auszustellen.
  • Begrenzen Sie Ein- und Ausgänge möglichst auf einen zentralen Bereich und stellen Sie dort eine kontinuierliche Aufsicht sicher.
  • Eine helle und gleichmäßige Beleuchtung erhöht die Transparenz und wirkt präventiv.
  • Trennen Sie Warenanlieferung und Lagerbereiche klar voneinander, um interne Diebstähle zu erschweren.

Umkleidekabinen

Umkleidebereiche erfordern besondere Aufmerksamkeit.
  • Gestalten Sie Umkleidekabinen so, dass sie in angemessenem Umfang einsehbar sind (unter Wahrung der Privatsphäre).
  • Vermeiden Sie bauliche Versteckmöglichkeiten (z. B. offene Fugen, lose Teppiche oder unbefestigte Einbauten).
  • Verzichten Sie möglichst auf Mülleimer in den Kabinen.
  • Vorhänge sollten ca. 15–20 cm über dem Boden enden; alternativ können Türen eingesetzt werden.
  • Kontrollieren Sie Umkleidekabinen regelmäßig.

Waren

  • Sichern Sie besonders gefährdete Artikel durch geeignete Warensicherungssysteme (z. B. elektronische Sicherung, Farbsicherungen).
  • Informieren Sie sichtbar über vorhandene Sicherungstechnik (präventive Wirkung).
  • Kennzeichnen Sie Ware so, dass Manipulationen (z. B. Umstecken von Etiketten) erschwert werden.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig Verpackungen und Hohlräume (z. B. Kartons) auf unzulässige Inhalte.

Preisauszeichnung

  • Lagern Sie Preisauszeichnungsgeräte und „Bezahlt“-Kennzeichnungen nicht frei zugänglich.
  • Verwenden Sie möglichst fälschungssichere Etiketten (z. B. vorgestanzt, mit Firmenkennzeichnung).
  • Bringen Sie Preisetiketten an nicht austauschbaren Warenteilen an.
  • Entfernen Sie alte Etiketten vollständig statt sie zu überkleben.
  • Entsorgen Sie liegengebliebene Kassenbons zeitnah.

Sensibilisierung des Personals

Auffälliges Verhalten kann frühzeitig erkannt werden.
  • Schulen und sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit verdächtigen Situationen.
  • Achten Sie auf Verhaltensauffälligkeiten (z. B. ungewöhnliche Nervosität, gezieltes Verbergen von Ware, Vermeidung von Blickkontakt).
  • Eine freundliche Ansprache („Kann ich Ihnen helfen?“) wirkt oft bereits präventiv.

Verhalten bei Verdacht oder nach einer Tat

  • Bleiben Sie stets ruhig, sachlich und höflich.
  • Vermeiden Sie Vorverurteilungen („Diebstahl“ oder „Dieb“ sollten nicht direkt angesprochen werden).
  • Ziehen Sie nach Möglichkeit eine zweite Person als Zeugin hinzu.
  • Sprechen Sie die Person diskret an und bitten Sie sie, Sie in einen separaten Bereich zu begleiten.
  • Lassen Sie die Person möglichst vorgehen.
  • Informieren Sie intern verantwortliche Personen (z. B. Filialleitung).
Ein vorläufiges Festhalten ist nur zulässig, wenn:
  • die Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wurde, und
  • Fluchtgefahr besteht oder die Identität nicht sofort festgestellt werden kann.
In jedem Fall gilt:
  • Das Vorgehen muss verhältnismäßig sein.
  • Die Person darf nicht unnötig gefährdet oder verletzt werden.
  • Im Zweifel ist immer die Polizei zu verständigen.
  • Taschen- oder Kleidungskontrollen sind grundsätzlich nur mit Einwilligung der betroffenen Person zulässig.
  • Bei fehlender Einwilligung sollte die Polizei hinzugezogen werden.
  • Weitere körperliche Untersuchungen sind ausschließlich Aufgabe der Polizei.
  • Auf körperliche Gewalt ist – soweit möglich – zu verzichten.
  • Verständigen Sie die Polizei insbesondere bei:
    • unklarer Identität
    • aggressivem Verhalten
    • Fluchtversuch
    • höherem Warenwert oder Wiederholungsverdacht
  • Dokumentieren Sie den Vorfall sorgfältig:
    • Personalien
    • Sachverhalt
    • beteiligte Personen / Zeugen
  • Fordern Sie die freiwillige Herausgabe der Ware.
  • Ein Hausverbot kann ausgesprochen werden.
  • Die Erstattung einer Strafanzeige wird empfohlen (auch bei Versuch).
  • Schadenersatz bzw. eine angemessene Vertragsstrafe („Fangprämie“) kann geltend gemacht werden.
  • Vermeiden Sie eigenmächtige Maßnahmen („Selbstjustiz“).
  • Bei Kindern unter 14 Jahren sind die Erziehungsberechtigten zu informieren.
  • Kann keine Übergabe erfolgen, ist die Polizei einzuschalten.
Weitere Informationen finden Sie bei der Polizeilichen Kriminalprävention des Bundes und der Länder