Reiserecht: Was touristische Unternehmen beachten müssen

Das Pauschalreiserecht regelt die Rechte und Pflichten von Reiseveranstaltern, Reisevermittlern, Gastgebern und Reisenden. Es betrifft insbesondere die Gestaltung von Reiseangeboten, Informationspflichten, Haftungsfragen sowie die Absicherung von Kundengeldern. Gerade Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungsanbieter oder touristische Organisationen sollten regelmäßig prüfen, ob ihre Angebote unter das Pauschalreiserecht fallen.

Wann das Pauschalreiserecht greift

Eine Pauschalreise liegt grundsätzlich vor, wenn mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für dieselbe Reise kombiniert und als Gesamtangebot verkauft werden.
Davon betroffen sein können unter anderem:
  • Reiseveranstalter
  • Reisevermittler
  • Hotels und Pensionen
  • Anbieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern
  • Tourismusorganisationen und Destinationsmanagementorganisationen (DMO)
  • Gastgeber, die zusätzliche Leistungen wie Stadtführungen, Eintrittskarten oder Freizeitangebote vermitteln
Wer mehrere Leistungen als Paket anbietet, kann rechtlich als Reiseveranstalter eingestuft werden – mit entsprechenden Informations-, Haftungs- und Absicherungspflichten.

Absicherung von Kundengeldern

Veranstalter von Pauschalreisen müssen ihre Kundengelder gegen Insolvenz absichern. In Deutschland erfolgt dies in der Regel über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF).
Reisende erhalten als Nachweis einen Sicherungsschein. Die Pflicht zur Absicherung besteht grundsätzlich auch dann, wenn keine Anzahlung verlangt wird und eine Rückbeförderung Bestandteil der Reise ist.
Weitere Informationen:

Haftung und Informationspflichten

Mit dem Veranstalterstatus gehen umfangreiche Pflichten einher. Reiseveranstalter haften grundsätzlich für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Paket enthaltenen Leistungen – auch wenn diese von externen Partnern erbracht werden.
Zudem bestehen umfangreiche Informationspflichten gegenüber den Reisenden, beispielsweise:
  • vor Vertragsschluss,
  • bei Leistungsänderungen,
  • im Zusammenhang mit Stornierungen,
  • bei Insolvenzschutz und Kundengeldabsicherung.
Unternehmen sollten ihre Online-Buchungsstrecken und Vertriebswege regelmäßig überprüfen, um Rechtsrisiken zu vermeiden.

Aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene

Die Europäische Union hat die Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie im Frühjahr 2026 abgeschlossen. Ziel ist es, den Verbraucherschutz weiter zu stärken und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen. Zu den Änderungen zählen unter anderem präzisierte Informationspflichten, Regelungen zu Gutscheinen sowie Anpassungen bei Insolvenzschutz und Rücktrittsrechten. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorgaben zunächst in nationales Recht umsetzen; die Anwendung ist erst ab 2029 vorgesehen.
Für touristische Unternehmen besteht daher derzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf, die weitere Entwicklung sollte jedoch aufmerksam verfolgt werden.

Merkblätter und Praxisinformationen

Die DIHK stellt aktuelle Informationsblätter für verschiedene Zielgruppen bereit:
Nach wie vor gültig ist auch das

Gesetzliche Grundlage

Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen
Stand: Juli 2026